Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 84

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist dazu nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise das Frauen-Volksbegehren, 716 der Beilagen, dem Gleichbehandlungsausschuß zu.

3. Punkt

Bericht des Justizausschusses über die Regierungsvorlage (49 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem zur Bekämpfung organisierter Kriminalität besondere Ermittlungsmaßnahmen in die Strafprozeßordnung eingeführt sowie das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz, das Staatsanwaltschaftsgesetz, das Fernmeldegesetz und das Sicherheitspolizeigesetz geändert werden, und

den Antrag 81/A der Abgeordneten Dr. Liane Höbinger-Lehrer und Genossen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem die Strafprozeßordnung 1975, das Strafgesetzbuch, das Mediengesetz und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden (812 der Beilagen)

4. Punkt

Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 4/A (E) der Abgeordneten Dr. Friedhelm Frischenschlager und Genossen betreffend Verankerung von Grundrechten in bezug auf Lauschangriff und Rasterfahndung (786 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen nun zu den Punkten 3 und 4 der Tagesordnung.

Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Die erste Wortmeldung liegt von Abgeordnetem Dr. Ofner vor. – Bitte, Herr Abgeordneter. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung werden angezeigt. (Abg. Dr. Ofner  – auf dem Weg zum Rednerpult –: 10 Minuten?) Ja, laut dem, was mir der Bildschirm zeigt. Aber Sie können auch einen anderen Wunsch äußern. (Abg. Dr. Ofner: Ich werde mich bemühen, mich kurz zu fassen! Für den Fall, daß es länger als 10 Minuten dauert, bitte ich schon jetzt um Verständnis!)

13.50

Abgeordneter Dr. Harald Ofner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Lauschangriff, Rasterfahndung – das sind die Schlagworte für das Vorhaben, um das es heute geht.

Wir alle wissen, daß man einer modernen Kriminalität, die mit allen Methoden arbeitet, die unsere Zeit bietet, nicht mit Biedermeiermitteln entgegentreten kann, wie es bisher häufig der Fall gewesen ist. Wenn man aber daran geht, moderne Ermittlungsmethoden einzuführen – auch auf den Sektoren der elektronischen Abhörmethoden oder der Fahndung mit Hilfe gerasterter Daten –, dann muß es für die Anwendung dieser Methoden Grenzen geben.

Die Grenzen werden von den Vorgaben gezogen, die uns der Rechtsstaat gebietet. Die Grenzen werden von den Regelungen gezogen, die die Menschenrechtskonvention vorsieht. Die Grenzen werden aber vor allem von den Erfordernissen der Rechtskultur gezogen. Österreich hat auf diesem Sektor eine sehr lange, schöne und gute Tradition zu verteidigen. Es geht dabei vor allem um die folgenden Problemkreise.

Die Vorlage sieht vor, daß auch in den sensiblen Räumen von Angehörigen der sogenannten Vertrauensberufe abgehört werden darf, also dort, wo der Bürger sich darauf verlassen können muß, daß dann, wenn er sein Herz ausschüttet, nicht gleich die Polizei mithört. Diese Vertrauensberufe sind nach Ansicht der Freiheitlichen die Verteidiger in Strafsachen, die Rechts


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