Im Zuge der Reorganisation der österreichischen Technologiepolitik ist die Einrichtung einer Patentverwertungsagentur mit dem Ziel der optimalen Vermarktung von Forschungsergebnissen der universitären und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie im Dienstleistungswege von Ergebnissen der unternehmensbezogenen Forschung und Entwicklung vorgesehen. Wenn es also ein Problem mit den Patent- und Leistungsbilanzen gibt, liegt das wiederum an den insgesamt zu niedrigen Forschungs- und Entwicklungsausgaben Österreichs.
Zur Frage 11:
Die Bundesregierung hat bereits folgende Maßnahmen geplant und beschlossen:
Erstens: Reorganisation und Effizienzsteigerung im österreichischen technologiepolitischen System.
Zweitens: Substantielle Erhöhung der öffentlichen Ausgaben für Forschung und Entwicklung.
Drittens: Einrichtung von nationalen Kompetenzzentren in Form von Private-Public-Management.
Viertens: Weitere Verstärkung der bereits jetzt sehr erfolgreichen Teilnahme der österreichischen Wissenschaft und Wirtschaft an den High-Tech-Programmen der EU.
Darüber hinaus ist durch die beabsichtigte Verschränkung von Technolgie- und Exportoffensive der Bundesregierung die Synchronisation von österreichischen High-Tech-Entwicklungen und internationaler Vermarktung gewährleistet.
Zur Frage 12:
Die sogenannte Technologiemilliarde hat folgende Schwerpunkte zur Grundlage:
Erstens: Schwerpunktmaßnahmen des Wirtschaftsministeriums.
Zweitens: Produktionsfaktor Wissen, ein Aktionsprogramm des Wissenschaftsministeriums.
Drittens: Kofinanzierungen zu Gemeinschaftsinitiativen des Sozialministeriums.
Das Budgetüberschreitungsgesetz 1997 stellt die Auszahlung der Förderungsgelder sicher. Der Nationalrat hat in seiner Sitzung am 8. Juli diesem Antrag zugestimmt. Die Technologiemilliarde wird somit ungekürzt ausbezahlt werden.
Zur Frage 13:
Die Deckungspolitik gegenüber den GUS-Staaten ist sehr restriktiv. Die Garantiebedeckung wird in nur sehr beschränktem Umfang beziehungsweise teilweise überhaupt nicht übernommen. Neben den internationalen Umschuldungsvereinbarungen – ich weise an dieser Stelle den von Ihnen verwendeten Begriff "uneinbringlich" zurück – gibt es derzeit nur geringfügige Schadensfälle. (Abg. Mag. Stadler – in Richtung der SPÖ –: Ihr könnt ruhig ein kleines Schlaferl machen! – Abg. Haigermoser: Sehr aufregend!)
Als Beispiele der Lockerung der Deckungspolitik führe ich an:
Erstens: Die Garantie für Rußland läuft seit nur fünf Jahren; Höchstvolumen 100 Millionen Schilling.
Zweitens: Hinsichtlich Ukraine gibt es nur kurzfristige Laufzeiten mit einem Garantiehöchstbetrag von maximal 30 Millionen Schilling.
Die Lockerung der Deckungspolitik erfolgt somit äußerst risikobewußt.