Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 158

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folgendermaßen lauten wird: Es war gut, daß wir damals, 1997, diese Gesetze beschlossen haben! (Beifall bei der ÖVP.)

18.44

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Kier. – Bitte. (Ruf: Kier zum 60. Mal!)

18.44

Abgeordneter Dr. Volker Kier (Liberales Forum): Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich fasse mich ganz kurz. (Ruf: Das ist ja gar nicht möglich für Sie!) Kollege Kiss und Kollege Leikam haben bemerkenswerte Feststellungen getroffen. Kollege Leikam sagte, die organisierte Kriminalität – deren Existenz ich keineswegs bestreite, Herr Kollege Kiss, selbstverständlich gibt es das – ist der "Wettbewerber zum Staat".

Das ist eine vielsagende Äußerung, denn wir haben etwas vorgelegt bekommen, was unseren Staat tatsächlich zum Wettbewerber der organisierten Kriminalität macht. (Abg. Leikam: Aber!) Doch ist das ein falscher Ansatz. Der Staat muß die Antithese zur organisierten Kriminalität sein, nicht ihr Wettbewerber! (Abg. Leikam: Die ist er aber auch!) Wenn Kollege Leikam sagt, die organisierte Kriminalität sei ein Wettbewerber zum Staat, dann ist das ein sehr unglücklich gewähltes Bild, auch wenn ich ihm nicht unterstelle, daß er das gemeint hat, was zwischen den Zeilen damit zum Ausdruck gebracht wurde.

Allerdings sind wir in der Praxis nahe daran, den Fehler zu begehen, daß wir das Spannungsfeld zwischen Freiheit und Sicherheit einseitig zu Lasten der Freiheit auflösen. Die Ausgewogenheit zu finden ist schwierig und unbefriedigend, weil dabei selbstverständlich das Sicherheitsbedürfnis nicht zu 100 Prozent gedeckt werden kann. Das ist immer unbefriedigend. Aber noch unbefriedigender ist es in einem liberalen Rechtsstaat, wenn der Rechtsstaat selbst ins Rutschen gerät. Ich werde Ihnen sagen, warum genau das aufgrund des Entwurfes, den Sie uns vorgelegt haben, möglicherweise der Fall ist. (Abg. Leikam: Man muß den ganzen Satz sagen, Kollege!)

In den Gesetzentwurf haben Sie zwar ein Beweisverwertungsverbot aufgenommen, aber kein Informationsverwertungsverbot. Das heißt, Sie dürfen zwar die gewonnenen Erkenntnisse nicht direkt zur Beweisführung verwenden – wir wissen, daß Sie hierbei die Grenzen sehr stark aufgeweicht haben –, aber die Informationsverwertung ist ... (Abg. Dr. Fuhrmann: Wieso aufgeweicht?) Weil die Grenzen bei den Zufallsfunden relativ niedrig liegen; aber ich will jetzt keine Zeit verlieren, Herr Kollege Fuhrmann! – Ein Informationsverwertungsverbot besteht jedoch nicht, Sie können alle Erkenntnisse verwenden. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Fuhrmann. ) Sie haben vor allem etwas nicht getan: Sie haben keinen Rechtsschutz gegen den Bruch der Amtsverschwiegenheit eingebaut! (Beifall beim Liberalen Forum. – Abg. Dr. Fekter: Wollen Sie Verbrecher schützen? – Abg. Dr. Fuhrmann: Aber das spießt sich doch! – Weitere Zwischenrufe.)

Sie haben sich geweigert, die Amtshaftung wirklich ernst zu nehmen. (Abg. Leikam: Ich bin von Ihnen enttäuscht! Das ist keine seriöse Diskussion, was Sie machen!) Ich sage Ihnen den Unterschied zwischen Österreich und den USA: Er besteht insbesondere darin, daß in den USA Amtsträger, die mit dem ihnen anvertrauten Wissen nicht sorgfältig umgehen, ganz andere Folgen zu gewärtigen haben als Amtsträger bei uns, die ja nicht einmal erwischt werden. Denn immer wieder bekommen wir zu hören: Ja, es gibt undichte Stellen, aber leider können wir sie nicht herausfinden. (Abg. Dr. Fuhrmann: Deswegen haben wir die Geheimnisschutzänderung vorgenommen!) Oder wollen Sie den Lauschangriff auch nach innen, auf Ihre Behörden hin anwenden? Das schaue ich mir an! (Abg. Dr. Fuhrmann: Das ist eine so krumme Argumentation, die Ihrer nicht würdig ist!)

Sie wissen genau, daß sich die Sache so verhält. Sie wissen, daß sich seriöse Leute, die in diesem Feld arbeiten, darüber Sorgen machen und überlegen, wie gewährleistet werden kann, daß nicht durch undichte Stellen im System die Amtsverschwiegenheit verletzt wird. Damit spreche ich nicht die frontale Verletzung an, sondern die Verletzung der Amtsverschwiegenheit durch undichte Stellen. Bekanntlich ist einiges allemal früher in der "Kronen Zeitung" als in den


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