Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 172

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26. In Artikel IX (neu) Abs. 4 wird die Zahl "VII" durch "VI" ersetzt.

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Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zur Aufklärung füge ich noch hinzu, daß ein ähnlich lautender Antrag, der bereits verteilt wurde, zurückgezogen worden ist, sodaß die nun zur Verteilung gelangende Fassung die richtige ist.

Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. – Bitte, Frau Abgeordnete.

19.31

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Herren Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat in der sozialdemokratischen Parlamentsfraktion eine sehr lange, ausgiebige und faire Diskussion über die neuen Fahndungsmethoden gegeben. Wir haben diese Diskussion mit großem Ernst und Engagement geführt, und ich möchte für uns alle – für die Befürworter, die Gegner und auch für diejenigen, die sich überzeugen haben lassen – in Anspruch nehmen, daß wir dieses Thema mit sehr großem Verantwortungsbewußtsein und sehr großem Ernst diskutiert haben.

Nach langer Diskussion und reiflicher Überlegung haben sich 14 Mitglieder unseres Klubs dazu entschlossen, nicht für diesen vorliegenden Gesetzentwurf zu stimmen. Bei uns überwiegen die Bedenken gegenüber diesen neuen Fahndungsmethoden. Die große Mehrheit von uns wird jedoch nicht dagegen stimmen, sondern bei der Abstimmung den Saal verlassen. Der Grund dafür ist, daß wir das Bemühen um Verbesserungen voll und ganz anerkennen.

In den Verhandlungen im Unterausschuß wurde versucht, den Bedenken, die wir im Klub geäußert haben, Rechnung zu tragen und Mechanismen einzubauen, die diesen Eingriff in die Grundrechte einschränken und kontrollieren sollen. Es bleiben aber trotzdem Eingriffe in Grundrechte, und es ist unsere Pflicht, abzuwägen, ob die Schaffung eines solchen Eingriffs gerechtfertigt ist oder nicht. In einem demokratischen Rechtsstaat wie Österreich müssen wir einen sehr hohen Maßstab anlegen und sehr genau prüfen, welche Methoden und Mittel zur effizienten Verbrechensbekämpfung notwendig und auch vertretbar sind.

Es wird immer wieder betont, daß der Lauschangriff nur in wenigen Fällen angewendet werden wird, und auch internationale Beispiele beweisen, daß dies keine Methode ist, die man sehr häufig anwenden kann. Ich frage mich, ob diese Fahndungsmethode, die heute eingeführt werden soll, auch tatsächlich zu jenem Ergebnis führt, das sich ihre Befürworter wünschen. Ich fürchte, daß gerade die organisierte Kriminalität – wir alle wollen die organisierte Kriminalität bekämpfen – dagegen gut gerüstet sein wird und sich in Wirklichkeit bestens gegen diese Methoden wehren wird können.

Es stellt sich für uns daher die Frage, ob bei diesem Eingriff in die Privatsphäre dadurch, daß alles, was im privatesten und intimsten Rahmen und in intimsten Situationen besprochen wird, abgehört werden darf, nicht doch eine Grenze überschritten wird. Daß zum Beispiel auch im Rahmen einer Therapie abgehört werden darf, scheint uns überzogen zu sein.

Auch im Zusammenhang mit der Rasterfahndung haben wir Bedenken. In beiden Fällen wird in die Grundrechte von – das muß uns bewußt sein – völlig unbeteiligten und unbescholtenen Menschen eingegriffen. Diese werden dadurch in ein Verfahren hineingezogen und können sich unter Umständen gar nicht dagegen wehren, weil sie es gar nicht erfahren. Irrtumsmöglichkeiten kann man nicht ausschließen – beim besten Willen nicht –, und ich fürchte, es läßt sich auch nicht ausschließen, daß es einen Mißbrauch von sogenannten interessanten Daten geben kann.

Ich habe die nun vorgetragenen Bedenken bereits früher, in den Jahren 1993 und 1994, als die Debatte über den Lauschangriff begann, geäußert. Wie gesagt, ich anerkenne die Bemühungen, diese Methoden in einer rechtsstaatlichen Form einzuführen, glaube aber, daß diese Regelungen an sich problematisch sind.


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