Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 176

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Im Gegensatz zu einigen Kolleginnen und Kollegen meiner Fraktion, die das nicht so gewahrt sehen, meine ich, daß das hiermit gelungen ist. Denn nur dann, wenn sich herausstellt, daß der Rechtsanwalt, der Arzt selbst Mitglied dieser organisierten Kriminalität ist, und wenn vor allem auch der Grundrechtsanwalt dem Lauschen ausdrücklich zustimmt, besteht überhaupt die Möglichkeit, daß in den Räumlichkeiten gelauscht wird. (Abg. Dr. Krüger: Frau Kollegin! Der Arzt ist überhaupt nicht geschützt!) Es braucht sich daher – davon bin ich überzeugt – niemand zu fürchten, daß Big brother in Zukunft an die Ordinationstür oder Tür der Rechtsanwaltskanzlei sein Ohr legt. (Abg. Dr. Krüger: Frau Kollegin! Der Arzt ist überhaupt nicht geschützt!) Wenn aber in den oben angeführten Fällen es doch zum High-Tech-Angriff kommen sollte und dabei Dinge abgehört werden, die zwar kriminell sind, aber mit dem ursprünglichen Kriminalfall, der der Grund für den Lauschangriff war, nichts zu tun haben, so dürfen diese Daten nicht verwendet werden und sind zu vernichten.

Das gilt auch – das war mir besonders wichtig – für den Bankenbereich, weil eben Bankangestellte zwar nicht zur Gruppe der Berufsgeheimnisträger gemäß § 152 gehören, aber aufgrund des in Österreich sehr gut ausgebauten Bankgeheimnisses auch einer ganz besonderen und sehr sensiblen beruflichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen. Auch hier gilt selbstverständlich, daß es nur dann zum Lauschen in einem Geldinstitut kommen kann, wenn ein Mitarbeiter dieses Geldinstitutes als Mitglied einer mafiosen Bande verdächtig erscheint. Selbstverständlich kann und darf auch hier ein zufällig Erlauschter, zum Beispiel wegen Steuerhinterziehung oder wegen einer anderen Unregelmäßigkeit, nicht verfolgt werden, die Daten dürfen nicht verwertet werden. Es ist daher – das scheint mir besonders wichtig zu sein – das Bankgeheimnis nicht ausgehöhlt und nicht aufgeweicht, sondern der Bankkunde kann auch weiterhin der vollständigen Diskretion sicher sein.

Lassen Sie mich daher abschließend noch Grundsätzliches zu diesen neuen Ermittlungsmethoden festhalten. Es ist mir voll bewußt, daß sowohl der Lauschangriff als auch die Rasterfahndung schwere Ermittlungsgeschütze darstellen, und es war auch tatsächlich nicht leicht, besonders auch für mich nicht leicht, die dadurch bedingten Eingriffe in die Grundrechte zur Kenntnis zu nehmen. Ich meine aber, daß das eine Frage der Verhältnismäßigkeit ist. Ich bin im Zuge der Beratungen in den Ausschüssen – es ist tatsächlich von Sitzung zu Sitzung eine Verbesserung, eine Verschärfung der ursprünglichen Gesetzesvorlage durchgesetzt worden –, im Zuge der Beratungen mit den Experten zur Überzeugung gelangt, daß die neuen Formen der Kriminalität – und die gibt es – eben auch neue Ermittlungsmethoden notwendig machen. Das nun zu beschließende Gesetz ist aber gleichzeitig derart rigide, daß ein ungerechtfertigter Einsatz dieser Methoden nur sehr schwer möglich ist und, so meine und hoffe ich, auch ausgeschlossen werden kann. (Abg. Dr. Graf: Sie schließen es persönlich nicht aus!) – Man kann einen Mißbrauch nie ausschließen, das muß ich Ihnen aber wahrscheinlich nicht erklären.

Für mich bleibt schlußendlich die Hoffnung, daß die im Gesetz vorgesehenen Maßnahmen nicht oder nur zu einem sehr geringen Umfang angewendet werden müssen, aber daß sie dort, wo sie eingesetzt werden, auch zum gewünschten Erfolg führen, denn das ist die Voraussetzung dafür, daß die Geltungsdauer dieses Gesetzes nach dem Beobachtungszeitraum auch tatsächlich verlängert wird. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.54

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Graf. Es ist dies seine zweite Wortmeldung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

19.54

Abgeordneter Dr. Martin Graf (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Minister! Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! In aller Kürze noch ein paar Worte. (Abg. Dr. Khol: So fangen lange Rede an!) Selbstverständlich ist es so, daß hier ein grundrechtlicher Eingriff vorgenommen wird, das steht ja außer Zweifel. Die freiheitliche Fraktion würde gerne in der Gesamtheit der Exekutive moderne Methoden und auch High-Tech-Mittel in die Hand geben, wenn es – das ist die Grundvoraussetzung – Schranken beim Einsatz gäbe. Über diese kann man zweifellos geteilter Meinung sein, man kann auch anderer Meinung darüber sein, wie stark die Schranke sein soll, wie hoch die Latte liegen soll. Aber diesbezüglich


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