meinen wir, daß dieser Gesetzentwurf, diese Regierungsvorlage schlichtweg etwas über das Ziel geschossen hat.
Ich bin, wenn es um Grundrechte geht, kein Vertreter des Mottos "Der Zweck heiligt die Mittel" wie meine Vorrednerin Frau Huber, die sich letztendlich überzeugen ließ. Das kann es nicht sein. Und selbst wenn man dieses Motto vertritt, dann ist immer noch die Frage offen: Wo sind die Schranken für diese Mittel, die wir in Zukunft einzusetzen gedenken? (Beifall bei den Freiheitlichen.)
Es wurde schon vieles ausgeführt, nur ein einziger Aspekt ist überhaupt nicht angesprochen worden, und gerade um diesen geht es mir, insbesondere wenn man sich die gestrige Debatte und das Selbstverständnis der einzelnen Parlamentarier ansieht. Ich glaube, daß es dem Image der Parlamentarier nicht schlechttun würde, mehr für ihre Rechte einzutreten und sich diesbezüglich starkzumachen.
Wenn wir hier davon reden, daß wir eine Kontrolle bei derart schwerwiegenden Grundrechtseingriffen wollen, dann muß diese Kontrolle effizient sein, dann soll dies eine Kontrolle sein, die auch hier im Hause durchgeführt wird, und zwar effizient durchgeführt wird, nicht bloß, wie vorgeschlagen, als Alibiaktion.
Deswegen schlagen wir Freiheitlichen vor, daß wir – analog jenen Unterausschüssen, wie wir sie für Stapo, Heeres-Nachrichtenamt oder sonstige nachrichtendienstliche Organisationen haben – einen Unterausschuß einrichten. Dafür möchte ich werben und kämpfen, damit Sie vielleicht auch in diesem Punkt Ihre Meinung noch ändern.
Es ist nämlich nicht so, daß das nicht notwendig wäre, und man kann nicht davon ausgehen kann, daß lediglich ein Bericht, so wie er in der Regierungsvorlage vorgesehen ist, ausreichen wird, um uns Parlamentarier zu informieren. Dies ist insbesondere unter dem Blickwinkel zu sehen, daß es sich hiebei – was wir sehr begrüßen – um ein befristetes Gesetz handelt und daß wir alle – oder auch unsere Nachfolger – zu entscheiden haben werden, ob man dieses Gesetz für die Zukunft auch weiterhin in Geltung haben möchte oder nicht.
Um diese Entscheidung vorzubereiten, wird es notwendig sein, daß man auch das eine oder andere Material in die Hand bekommt, um Entscheidungsgrundlagen zu haben. Mit der derzeitigen Regierungsvorlage sehe ich es überhaupt nicht verwirklicht, daß wir in diese Situation kommen.
Es ist bis dato nur vorgesehen, daß man in numerischer anonymisierter Form Unterlagen in Berichtsform bekommt, und ich habe im Ausschuß schon festgehalten, daß dieser Bericht immer sehr kurz sein wird, wenn er geliefert wird. Ich kann mir einen jährlichen Bericht auf einer A-4-Seite vorstellen, auf der stehen wird: Wir haben zehn Anträge für einen Lauschangriff gehabt, fünf Anträge für eine Rasterfahndung, davon wurden acht beziehungsweise drei bewilligt. Es wurden soundso viele tausend Leute abgehört, von soundso vielen tausend Leuten wurden Informationen gerastert, es hat 17 Verhaftungen gegeben. Und damit Schluß, aus, Maus. Und dann sollen wir entscheiden können, ob wir dieses Gesetz in Zukunft weiterhin haben wollen.
Das ist überhaupt keine Vorbereitung für eine Entscheidungsfindung. Ich glaube vielmehr, daß es schon notwendig ist, nicht nur einen anonymisierten numerischen Bericht in dieser Form zu bekommen, sondern auch einen Sachverhaltsbericht, der einem Ständigen Unterausschuß zugeleitet wird, im Rahmen dessen man darüber diskutieren kann, ob Einsatzmethoden notwendig waren oder nicht, im Rahmen dessen auch die nicht genehmigten Fälle ausgeschlachtet werden können und untersucht werden kann, warum sie nicht genehmigt wurden, damit man sich eine Meinung für die Zukunft bilden kann.
Für dieses Recht, das zu meinem Selbstverständnis als Parlamentarier gehört, kämpfe ich. Und auch wenn diese Regierungsvorlage – und so scheint es – so durchgehen wird, werden wir uns in einiger Zeit erlauben, einen Novellierungsantrag zu dieser Angelegenheit einzubringen, weil ich glaube, daß es auch nach rechtskräftigem Abschluß eines Strafverfahrens und nach