Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 178

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rechtskräftiger Erledigung dieser Ermittlungsmethoden notwendig ist, in diesem Haus ordentlich darüber diskutieren zu können.

Ich fordere Sie daher heute schon auf, insbesondere die Fraktion zu meiner Linken, sich darüber Gedanken zu machen, wie Sie Ihr Mandat in der Zukunft in diesem Punkt wahrnehmen wollen bei der Auseinandersetzung, ob man dieses Gesetz verlängern soll oder nicht. Sie werden die Information brauchen, und Sie werden sich an meine diesbezüglichen Worte noch erinnern. – Danke. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.00

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Kukacka. – Bitte.

20.00

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren Bundesminister! Lassen Sie mich noch einige grundsätzliche Bemerkungen zu diesem Thema machen. Ich finde es wirklich ungerechtfertigt, wenn sich verantwortungsvolle und verantwortungsbewußte Politiker als Befürworter der neuen Ermittlungsmethoden mit dem Vorwurf auseinandersetzen müssen, sie wollten dem rechtschaffenen Bürger den letzten Hort ihrer Privatheit nehmen.

Ich habe wirklich kein Verständnis dafür, wenn manche Abgeordnete – insbesondere der Grünen und der Liberalen – die Befürworter der modernen Ermittlungsmethoden gleichsam als Aggressor gegen die Bürgerrechte denunzieren.

Meine Damen und Herren! Es geht nur darum, den Mißbrauch von Grund- und Freiheitsrechten durch Kriminelle zu unterbinden. Das ist die Absicht im Zusammenhang mit diesen neuen Methoden. (Beifall bei der ÖVP.)

Wir müssen uns doch im klaren darüber sein: Jeder Rechtsstaat läuft in Gefahr, von seinen Feinden mißbraucht zu werden, wenn er nicht einen klaren Trennungsstrich zwischen dem rechtskonformen, rechtstreuen Bürger und dem Rechtsbrecher setzt. (Beifall bei der ÖVP.)

Verfassungsmäßige Grundrechte wie Datenschutz, Unversehrtheit, Privatheit der Wohnung sollen doch rechtstreue Bürger schützen und nicht den Verbrecher. Das ist jedenfalls unsere Position! (Neuerlicher Beifall bei der ÖVP.)

Wer unsere Republik als schützenswertes Gemeinwesen und die von unserem Parlament beschlossenen Gesetze im wesentlichen als dem Volkswillen entsprechend ansieht, hat wenig Verständnis dafür, daß die Verbrechensbekämpfung ständig in einen Widerspruch mit angeblichen Übergriffen auf die Freiheitsrechte der Bürger gebracht wird.

Wer das tut, der will einen künstlichen Widerspruch schaffen, einen Widerspruch, den es doch in der Realität gar nicht gibt. Der heutige Gesetzentwurf ist für uns bereits ein Kompromiß, und er nimmt allen den Wind aus den Segeln, die uns unterstellen, in der Intimsphäre unbescholtener Bürger herumschnüffeln zu wollen. Dies ist eine absurde Behauptung. Und wir lassen auch nicht zu, daß den Bürgern eingeredet wird, mit den neuen Ermittlungsmethoden seien sie von einem übermächtigem Staat bedroht. – Das ist doch keineswegs der Fall. (Beifall bei der ÖVP.)

Niemand in Österreich glaubt, daß der Staat und die staatlichen Ordnungsmächte übermächtig sind und daß sie den einzelnen Bürger im Griff haben. Die große Mehrheit weiß doch längst, daß eher das Gegenteil der Fall ist. Privatsphäre der Bürger, Sicherheit der Bürger sind doch nicht von einem übermächtigen Staat oder gar von den Ordnungskräften dieses Staates bedroht, sondern viel mehr von kleinen, gefährlichen, aber extrem abgeschirmten Terrorgruppen oder von anderen international organisierten Verbrecherbanden.

Im übrigen nehmen auch wir von der Österreichischen Volkspartei das liberale Credo in Anspruch: So wenig Staat wie möglich. Aber wir sind auch nach sorgfältiger Beratung bereit, den Staat dort zu stärken, wo dies notwendig ist. (Beifall bei der ÖVP.)


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