Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 193

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Zur Exekutionssperre: Wie soll man das Unternehmen reorganisieren, wenn Lieferungen nur mehr Zug um Zug stattfinden und es keine Exekutionssperre gibt?

Kurzum: Dieses Gesetz sollte nur dann in Kraft treten, wenn diese Mindesterfordernisse erfüllt werden, denn nur dann kann es sich bewähren. Ich sage noch einmal: Es gibt eigentlich keinen vernünftigen Grund für ein Unternehmen, ohne diese Verbesserungen die Reorganisation im Sinn dieses Gesetzes zu beantragen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

21.02

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Fuhrmann. Ich erteile ihm das Wort.

21.02

Abgeordneter Dr. Willi Fuhrmann (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses! Wenn ich Kollegen Dr. Krüger zuhöre, wünsche ich mir manchmal, daß ich, wenn ich über eine Materie spreche, die pro futuro zu beurteilen ist, genauso wie er schon vorher den Mut habe, hier zu sagen: All das ist schlecht, das kann nicht funktionieren, das wird nicht so sein.

Herr Kollege Dr. Krüger! Im übrigen empfehle ich Ihnen: Reden Sie einmal mit Ihrem Klubkollegen Abgeordnetem Schreiner, der zwar auch festgestellt hat, daß er einige Bedenken hat, die man bei einer gesetzlichen Materie immer haben kann, und das auch argumentiert hat, der uns aber nicht um 21.00 Uhr am Abend mit einer Vorlesung in moralinsaurem Ton darüber behelligt, was sein wird oder was nicht sein wird! (Zwischenruf der Abg. Dr. Partik-Pablé.  – Abg. Dr. Krüger: Wenn Sie sich diese Weitsicht nicht zutrauen, dann ist das Ihre Sache, Herr Kollege!)

Kollege Dr. Krüger! Aus einigem, was Sie hier deponiert haben, habe ich den Eindruck gewonnen, daß ein bißchen Unterricht von Ihrem Kollegen Schreiner für Sie gar nicht schlecht wäre! Denn er, der ja auch mit uns die Parteienverhandlungen geführt hat, hat die Materie offensichtlich viel besser verstanden als Sie. Und wenn Sie uns jetzt weismachen wollen, daß dieses Gesetz so wie das seinerzeitige Vorverfahren eine Totgeburt sein wird und sein muß – wobei ich Ihnen in diesem einen Punkt ausnahmsweise recht gebe, das Vorverfahren war wirklich eine Totgeburt, darum haben wir uns auch etwas anderes einfallen lassen! –, und wenn Sie jetzt aus Ihrer Vollkommenheit des Wissens heraus apodiktisch behaupten wollen, daß es für einen Unternehmer oder für sonst irgend jemanden überhaupt keinen Anlaß gibt, das Reorganisationsverfahren zu akzeptieren, dann lade ich Sie sehr herzlich ein: Lesen Sie einmal, was in diesem Gesetz betreffend die Anfechtungsbestimmungen steht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger. ) Lesen Sie das einmal, und lassen Sie sich von Schreiner, der das im Unterschied zu Ihnen offensichtlich verstanden hat, darüber belehren, daß das für Unternehmen wichtig ist, die noch nicht insolvent sind, die aber einer Reorganisation bedürfen! Nicht nur Sie, Herr Krüger, kommen aus einem rechtsberatenden Beruf in der Wirtschaft! Es gibt hier auch noch andere, die sich mit diesen Dingen befassen. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Krüger. )

Man ist dann ein freundlicher Kollege, wenn man jemanden, der sich offensichtlich mit einer Sache nicht ordnungsgemäß befaßt hat, andere aber belehren will, aufklärt. (Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. ) Daher werden Sie einmal zur Kenntnis zu nehmen haben, daß Unternehmen, die in einer wirtschaftlich schwierigen Situation sind, auf diese Weise unter Umständen die Möglichkeit bekommen, ihren Bedarf an frischem Geld zu decken. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Ofner. ) Kollege Ofner! Was hast du mit Jarolim aufgeführt?! Du brauchst dich jetzt nicht als Pflichtverteidiger des Krüger gerieren! Der soll sich selbst verteidigen! Aber ich nehme zur Kenntnis: Er braucht dich! (Beifall bei der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Krüger und Dr. Ofner. )

Also: Es kann ein Unternehmen durchaus frisches Geld brauchen. Die Problematik bis jetzt war und ist, meine sehr geehrten Damen und Herren des Hohen Hauses, daß durch die Anfechtungsbestimmungen und durch die Auslegungen von Anfechtungstatbeständen durch den Obersten Gerichtshof dieser Zuschuß von frischem Geld für Unternehmen, die es brauchen würden, äußerst schwierig, äußerst prekär und äußerst heikel ist.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite