Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 82. Sitzung / Seite 194

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Wenn wir nun aber eine gesetzliche Materie einführen, gemäß welcher unter bestimmten Bedingungen die vertrauensbildenden Maßnahmen zwischen schon vorhandenen Gläubigern und zwischen solchen, die bereit sind, an einer Reorganisation mitzuwirken – sei es durch Nachlässe, sei es durch entsprechende Ratenvereinbarungen, sei es durch Zurverfügungstellung von frischem Geld –, in einer Art und Weise gesetzlich abgesichert werden, daß die, die sich daran beteiligen, dann nicht durch einen allfälligen späteren Konkursmasseverwalter gefährdet sind – wenn es nämlich trotz aller Bemühungen schiefgegangen sein sollte und in Anfechtungsprozessen die Sicherheiten wieder hergegeben werden müssen –, dann bin ich überzeugt davon, daß sehr viele im österreichischen Wirtschaftsleben die Signale dieses Gesetzes, das wir heute beschließen werden, im Unterschied zu Abgeordnetem Krüger, richtig verstehen werden! (Abg. Dr. Krüger: Sie sind ja ahnungslos!) Es wird daher die von Ihnen, Herr Kollege Krüger, apodiktisch und durch einen Mangel an Verständnis und Wissen behauptete Totgeburt mitnichten eine solche sein! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Dr. Krüger: Sie sollten einmal ein Berufsseminar besuchen!)

21.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Firlinger. – Bitte.

21.09

Abgeordneter Mag. Reinhard Firlinger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Es wäre ganz gut, wenn Kollege Fuhrmann noch ein bißchen dabliebe und jetzt nicht vor lauter Erregtheit auf den Gang flüchtete! (Abg. Dr. Fuhrmann: Ich bin ja ohnedies da!)

Herr Kollege Fuhrmann! Ich weiß nicht, was Sie haben! Kollege Krüger hat hier seine Bedenken artikuliert, und er sieht es halt ein wenig anders als Kollege Schreiner. Er ist halt skeptischer. Das wird doch um Gottes Willen noch erlaubt sein, ohne daß Sie hier am Rednerpult aufgehen wie ein Häferl und Kollegen Krüger unflätig behandeln! Dagegen verwahre auch ich mich! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Dr. Fuhrmann: Sie waren unflätig!) Sie waren unflätig, wie Sie Kollegen Krüger gemaßregelt haben wie einen Schuljungen! Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Abg. Nürnberger: Austeilen können Sie immer, aber nichts einstecken! – Rufe und Gegenrufe zwischen der SPÖ und den Freiheitlichen.)

Meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt diese Erregung beenden und von meiner Warte aus noch einige Punkte nennen, warum ich glaube, daß die hehren Zielsetzungen, die mit dem Unternehmensreorganisationsgesetz vielleicht verfolgt worden sind, nicht aufgegangen sind und die Erwartungen nicht erfüllt haben. – Man kann so oder so urteilen. Man kann auch sagen: Das ist eventuell ein Ansatz, ein Schritt in die richtige Richtung. Ich neige jetzt einmal zu dieser positiven Darstellung. Herr Kollege Fuhrmann! Herr Bundesminister! Ich glaube aber, daß man in einer nicht zu knappen Zeitspanne dann wieder ein Reparaturgesetz brauchen wird. Warum sage ich das? – Es wird manchmal der Eindruck vermittelt, als hätten wir die Bestimmungen des Chapter 11 des US Code of Bankruptcy schon zu 99 Prozent integriert. Ich warne davor: Dieser Sachverhalt ist nicht gegeben! Wir haben nun eine Lösung, bei deren Erarbeitung man zwar mit einem gewissen Mut an die Materie herangegangen ist, dann aber Angst vor der eigenen Courage hatte und auf halbem Weg umgekehrt ist. Das ist in Österreich nichts Neues: Der richtige Mut zum Durchbruch hat auch da gefehlt, und es ist eben kein Chapter 11 daraus geworden, auch wenn viele namhafte Organisationen und Interessenvereinigungen das gefordert haben, was Sie auch jederzeit anhand diverser Zeitungsberichte und Aussendungen nachvollziehen können.

Wie Kollege Krüger schon ausführlich dargelegt hat, fehlt, damit die Bedingungen des Chapter 11 erfüllt werden, der volle Kreditorenschutz. Es fehlt die Bestimmung, daß ein Insolvenzverfahren auch für eine bestimmte Zeitspanne ausgesetzt werden kann, damit nicht jemand eine Reorganisationsmaßnahme, die eingeleitet wurde, im nachhinein noch stören kann. Herr Bundesminister! Wir alle sind da gebrannte Kinder, ich hoffe, Sie pflichten mir da bei!

Die Banken haben im Regelfall a priori besondere Rechte, sei es durch vertraglich vereinbarte Aussonderungs- und Absonderungsrechte oder durch gesetzlich definierte Rechte, sodaß diese im Prinzip von vornherein besser gestellt sind als andere Gläubiger. Es hat nicht selten in der


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite