Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 83. Sitzung / Seite 116

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ich glaube, daß es notwendig wäre, über den Ansatz zu diskutieren. Allerdings wissen wir alle, daß der 15. oder 17. September ein unmöglich einzuhaltendes Datum ist. Insofern empfinde ich großes Bedauern darüber, daß wir uns nicht in der normalen Parlamentssession zumindest zwei oder drei Monate Zeit genommen haben, um auch über diesen Antrag zu diskutieren, denn er hat einen sehr realen Hintergrund.

Ich habe mir heute mittag, nachdem ich wußte, daß die Debatte hier stattfindet, noch ein paar Stichworte gemacht und habe geglaubt, den ersten Satz nicht sagen zu müssen. Ich werde ihn trotzdem sagen: Offensichtlich fehlt vielen das Verständnis für die Forderung nach Verankerung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in der Bundesverfassung, und viele gehen davon aus – das habe ich gerade vorhin wieder gehört –, daß es ohnedies einen Gleichheitsgrundsatz in der Verfassung gibt.

Natürlich sind die Bundesbürgerinnen und Bundesbürger, unabhängig von ihrem Geschlecht, in diesem Staat vor dem Gesetz gleich, und trotzdem wissen wir, daß die De-facto-Gleichstellung sehr zu wünschen übrigläßt. Aus diesem und keinem anderen Grund gibt es mehrere Dinge, bei denen Österreich mittlerweile tatsächlich nachhinkt.

Ich denke, daß alle in diesem Hause wissen, daß es schon seit sehr langer Zeit eine UN-Konvention gibt, die auch Österreich ratifiziert hat, in der genau diese Frauenförderung festgehalten ist, und die Staaten müssen darauf hinarbeiten, die tatsächliche Gleichstellung zu erlangen. Wir tun manchmal so, als wären wir nicht Mitglied der Vereinten Nationen. Neuerdings gibt es auch die Chance der Mitgliedstaaten in der Europäischen Union, Frauenförderung bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Frauen tatsächlich gleiche Chancen in dieser Gesellschaft vorfinden, offensiv zu betreiben.

Weil gestern hier noch einiges darüber gesagt wurde, möchte ich noch einmal klarstellen: Es ist eine österreichische Initiative gewesen, es waren die österreichischen Beamtinnen, die in Brüssel so hervorragend verhandelt und formuliert haben, daß wir jetzt diesen Artikel 119 bekommen haben. Es sind nicht die anderen Staaten gewesen, es ist Österreich gewesen, und es sind Österreicherinnen gewesen, die den Artikel 119 in der Europäischen Union auf den Weg gebracht haben! (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich habe mir heute in der Früh berichten lassen: Der ECOSOC tagte in den letzten zwei Tagen in Genf – er tagt, glaube ich, noch immer –, und dort wurde eine ganz wesentliche Resolution empfohlen, nämlich jene, gemäß welcher alle UN-Organisationen bis zum Jahr 2000 in allen Hierarchien die 50-Prozent-Quote erfüllt haben müssen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Aus diesem Grund glaube ich auch, daß Österreich höchste Eile hat, die Frauenförderung in der Verfassung zu verankern. Aber nehmen wir uns doch ein paar Tage für eine normale Parlamentsdiskussion, ein paar Wochen normale Parlamentsarbeit Zeit, um darüber zu diskutieren. Dabei finden Sie mich auch als Bündnispartnerin. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

16.06

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Daher ist die Debatte geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag, dem Verfassungsausschuß zur Berichterstattung über den Antrag 148/A betreffend ein Bundesverfassungsgesetz im Zusammenhang mit der Gleichstellung von Frauen und Männern eine Frist bis zum 17. September 1997 zu setzen.

Ich darf bitten, daß jene Damen und Herren, die diesem Fristsetzungsantrag zustimmen, ein Zeichen geben. – Das ist die Minderheit. Der Fristsetzungsantrag ist daher abgelehnt.

Fortsetzung der Tagesordnung

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nach diesen beiden Kurzdebatten nehme ich die Verhandlungen über den 1. und 2. Punkt unserer Tagesordnung betreffend den Außenpolitischen Bericht und die Erklärung des Herrn Außenministers wieder auf.


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