Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 209

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wir 6 400 zuteilen, und im nächsten Jahr werden es knapp 7 000 sein, sodaß die Zahl gestiegen sein wird.

Die Befürchtung, die Sie geäußert haben, Herr Abgeordneter Scheibner, muß ich Ihnen gleich bestätigen: Nach meinem Vorhaben wird es wieder zu einer Änderung des Zivildienstgesetzes kommen. Es ist bereits eine von mir eingeleitete Änderung in Begutachtung, und zwar berücksichtigt diese Änderung meine Anschauung, daß jede Zivildienstträgerorganisation auch ihren finanziellen Beitrag leisten soll. Derzeit ist das sehr, sehr unterschiedlich. Es gibt Organisationen, die überhaupt keine Vergütung leisten müssen, während andere einen Betrag von 1 500 S bis 7 000 S leisten müssen. Ich halte das für nicht gerechtfertigt, und deshalb habe ich eine Änderung in Begutachtung gegeben, und ich hoffe, daß Sie im Parlament zustimmen, daß jeder Rechtsträger künftig einen Mindestbeitrag zu leisten hat. Die Mittel, die dafür hereinkommen, sollen unter anderem dafür verwendet werden, daß mehr Zivildiener den Zivildiensteinrichtungen zugeteilt und die Bedürfnisse der einzelnen Einrichtungen auch befriedigt werden können.

Sie haben zur Frage "Radio Mosambik/Auslandsdienst" Kritik geübt – ich möchte das nicht unbedingt verteidigen, weil ich glaube, daß es sich hiebei ohne Zweifel um einen Grenzfall handelt. Es ist nicht unbedingt die Aufgabe von österreichischen Zivildienern, bei Radio Mosambik tätig zu werden, obwohl ich dieses Projekt vom demokratiepolitischen Standpunkt aus – ich habe mich da erkundigt – gar nicht für so schlecht halte. Deshalb wird es auch gemeinsam mit dem Außenministerium in den nächsten Tagen entsprechende Gespräche geben, damit die Voraussetzungen für die Anerkennung von Zivildienern im Ausland klarer und präziser geregelt werden.

Verteidigen und auch beibehalten möchte ich, daß Zivildiener auch in Zukunft zur Verkehrssicherheit eingesetzt werden. Es handelt sich hiebei ohnehin um eine sehr geringe Anzahl, um es genau zu sagen: 3,1 Prozent aller Zivildiener sind im Bereich der Verkehrssicherheit, vor allem im Bereich der Schulwegsicherung tätig. In Anbetracht dessen, daß wir steigende Unfallzahlen und steigende Zahlen an Unfalltoten haben und auch sehr viele Kinder im Straßenverkehr getötet werden, halte ich das für eine wichtige und notwendige Arbeit.

Sie haben indirekt oder direkt die sinkende Zahl der Freiwilligen bei den verschiedenen Organisationen als "Armutszeugnis" für die Regierung beziehungsweise für die Gesellschaft insgesamt bezeichnet. Ich meine, es ist dies ein gesellschaftliches Phänomen, dem wir ausgesetzt sind. Jeder von uns weiß – es gibt eine Reihe von Abgeordneten, die ehrenamtlich in verschiedenen Organisationen tätig sind –, daß der Zulauf zu Organisationen wie dem Roten Kreuz, zu Blaulicht-Organisationen, zu Feuerwehren und ähnlichen Organisationen nicht mehr in dem Ausmaß gegeben ist, wie das früher der Fall war. In diesem Punkt sind wir, wie ich meine, gemeinsam gefragt, nicht nur die Bundesregierung. Wir alle müssen erreichen, daß mehr Jugendliche, aber auch Erwachsene bereit sind, für solche Organisationen tätig sein.

Zu dem, was Herr Abgeordneter Maitz bezüglich der Einberufung ausgeführt hat, möchte ich sagen: Ich sehe das genauso wie Sie. Es ist dies auch ein Anliegen von uns, und zwar nicht nur, um Kosten zu sparen, sondern weil ich glaube, daß es für den Jugendlichen sinnvoller ist, daß er möglichst bald seinen Bundesheerdienst oder seinen Zivildienst ableistet. Nach Beendigung eines Hochschulstudiums, knapp vor Beginn der Berufslaufbahn, ist das immer ein Problem.

Die Kritik der Frau Abgeordneten Haidlmayr möchte ich sehr, sehr ernst nehmen. Ich bin gerne bereit, diesbezüglich gemeinsame Lösungen zu erarbeiten, wie diese Überschneidungszeiten geändert werden können. Wir haben derzeit drei Einberufungstermine. Es stellt sicherlich kein Problem dar, einen vierten Einberufungstermin zusätzlich zu schaffen, damit für solche Organisationen die Überschneidung sehr gering ist. Ich bitte Frau Abgeordnete Haidlmayr, mit mir diesbezüglich ins Gespräch zu kommen, damit wir eine gemeinsame Lösung finden.

Auch die Problematik betreffend die Wohngemeinschaften leuchtet mir ein. Das gilt jedoch nicht nur für Zivildiener, sondern ebenso für Bundesheersoldaten. Es ist gesetzlich geregelt, daß jemand nur dann eine Entschädigung für eine Wohnung bekommt, wenn er aufgrund eines Vertrages, den er vor dem Antritt seines Bundesheerdienstes oder Zivildienstes abgeschlossen hat,


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