Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 84. Sitzung / Seite 229

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betrachtet – ein Fremdkörper. Das ist richtig, und wir sehen darin auch nichts Abwertendes. Sie ist aus dieser Sicht wirklich als Fremdkörper zu bezeichnen, ist sie doch eine parlamentarische Prüfeinrichtung.

Die anderen vertreten den Standpunkt, wir seien in Wirklichkeit ein Teil der Landesverteidigung, so etwas wie eine Unterabteilung des Verteidigungsministeriums. Von ihnen kann man nur annehmen, daß sie das Gesetz und die Kommentare, die es dazu gibt, nicht gelesen und die Vorgänge, die zur Erstellung der Kommission führten, nicht erfaßt haben.

Die Kommission ist ein Prüforgan des Parlaments, darin sind sich alle Kommentatoren einig, und auch Neisser/Ermacora vertreten in dem wohl maßgeblichen Kommentar eindeutig diesen Standpunkt. Auch wird die Kommission, was die Vorsitzenden betrifft, im Nationalrat gewählt. Die übrigen Mitglieder werden bestellt. Wir haben jüngst erst aus dem Mund von Nationalratspräsident Fischer gehört, daß es sich dabei um eines der drei Prüforgane des Parlaments handelt, die da sind: Rechnungshof, Volksanwaltschaft und Beschwerdekommission.

Wenn ich mir von ebendiesem Gesetzgeber – sozusagen unserem "Vater" – etwas wünschen darf, so sind da einige Dinge darunter, die aus der Sicht des Nationalrates geringfügig erscheinen mögen, die wir in der Beschwerdekommission jedoch dringend brauchen. Dazu gehört zunächst die Einführung einer Verjährungsbestimmung in die diesbezügliche gesetzliche Regelung. Streng nach dem Gesetz müßte man sich heutzutage eigentlich auch dann, wenn sich ein Grundwehrdiener zehn Jahre, nachdem er abgerüstet hat, über irgendeinen Vorgang beschwert, der ihn während seiner Dienstzeit betroffen hat, noch immer über diesen Vorgang absprechen. Deshalb gehört in dieser Hinsicht eine Verjährungszeit von etwa einem Jahr eingezogen.

Es ist aber auch notwendig, daß eine Bagatellgrenze geschaffen wird. Wir selbst haben uns in der Judikatur angewöhnt, davon zu sprechen, daß es einen Grad der Geringfügigkeit bei Beschwerdegegenständen gibt, der es an beschwerderechtlicher Relevanz mangeln läßt. Das heißt, wie wir alle wissen, daß es beim Heer naturgemäß schon infolge seiner Aufgabe und Gestaltung nicht immer so zugehen kann wie in einer Volksschule – auch wenn es dort manchmal so zugeht wie in einer Volksschule. Es muß aber so sein, daß man echte Bagatellangelegenheiten nicht tatsächlich mit einer Art Schuldsprüche beantwortet. Es muß so sein, daß man den schmalen Grat zwischen Schikane, Unrecht oder Unbilligkeit auf der einen Seite und lächerlichen Beschwerden, die sich mit Kleinigkeiten befassen, auf der anderen Seite gehen kann, ohne auf der einen oder anderen Seite hinunterzurutschen.

Daher lautet mein Appell, meine Bitte an den Gesetzgeber: Bitte führen Sie bei nächster Gelegenheit, wenn es um das Wehrgesetz geht, einerseits die Verjährung ein und ziehen Sie andererseits eine Bagatellgrenze in die diesbezüglichen Regelungen ein, damit wir nicht, um dem Willen des Gesetzgebers zu entsprechen, mit Kanonen auf Spatzen zu schießen brauchen.

Ein materiellrechtliches Detail noch, solange das Licht hier rot blinkt: Noch immer ist es so, daß ein Grundwehrdiener in voller Länge haftet, wenn ihm fahrlässig – wenn auch mit einem gewissen qualifizierten Grad der Fahrlässigkeit – irgend etwas passiert, das einen Schaden an einem Gegenstand, einer Waffe oder einem Fahrzeug herbeiführt. Der Grundwehrdiener, der praktisch nichts verdient, muß oft Schadenersatz in der Höhe von Zehntausenden Schilling leisten.

Daran kann auch die Tatsache nichts ändern, daß mitunter die Finanzprokuratur im Auftrag des Finanzministeriums Vergleiche schließt, sodaß dann "nur" – unter Anführungszeichen – 30 000 S oder Beträge in ähnlicher Höhe zu bezahlen sind. Wir vertreten den Standpunkt: Wenn jemand beim Heer dient – und das nicht immer gerne tut – und ihm dann etwas nicht dolos, sondern fahrlässig passiert, dann ist es eben passiert und soll es die Republik zahlen – und nicht der Betroffene selbst. Auch das wäre ein Wunsch an den Gesetzgeber. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

23.27

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Dr. Gredler. Sie haben noch 15 Minuten Redezeit. – Bitte.


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