Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 66

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überhaupt je hier im Haus gehalten hat. Hier herauszugehen und diesen Schund – Pepi, ich hätte mir etwas mehr von dir erwartet – zu rechtfertigen, indem er gleich mit der Faschismus- und der Nazikeule daherkommt, das ist schon sehr tief gegriffen, da ist schon sehr wenig Intellekt dabei! Da gehört schon ein bißchen mehr dazu, wenn du dem Staatssekretär, der nicht den Anstand aufgebracht hat, auch nur eine Silbe des Bedauerns zu sagen, die Mauer machen möchtest. Da hätte ein bißchen mehr dazugehört. Das ist doch zuwenig, die Nazi- und Faschismuskeule auszugraben.

Ein Satz war schon verräterisch. Herr Abgeordneter Cap hat gesagt: Dieser Ausstellungskatalog – und er war ja, im Gegensatz zu uns allen, denn er ist ja Fachmann, auf der Biennale – sei eine anklagende Darstellung von Verhaltensweisen. – Ende des Zitats. Er hat von einer künstlerisch anklagenden Darstellung von Verhaltensweisen gesprochen.

Kollege Cap! Bitte nimm dir einmal den Ausstellungskatalog, den Herr Kollege Gaál zur Verfügung hat, und blättere mit mir auf Seite 278! Dort findet man vier Darstellungen von Mißgeburten. – Wo ist hier die Anklage, welches Verhalten soll hier angeklagt werden? Weshalb klagt man hier an? Das ist einfach eine Darstellung von Mißgeburten: doppelte Köpfe, vier Arme, völlig mißgebildete Säuglinge, die auf die Welt gekommen sind.

Es geht weiter. Auf Seite 280: eine ganz schwere Mißgeburt, eine Zwillingsgeburt, mit eingezeichneten primären Geschlechtsmerkmalen. Was können diese Säuglinge dafür? Welches Verhalten dieser Kinder wird hier angeklagt?

Gehen wir weiter – es geht über zehn Seiten so weiter –: Ich möchte gar nicht von dieser pornographischen Darstellung reden, mit der der Kindesmißbrauch gutgeheißen wird, nicht angeklagt wird, unkommentiert dargestellt wird. Es geht weiter, Seite 284 – Sie können mitblättern; der Ausstellungskatalog ist ja inzwischen bei der SPÖ eingelangt –: eine schwere Mißgeburt, übrigens noch dargestellt mit dem Rückenmarksröntgenbild.

Es geht weiter, Seite 285: Ein schwerbehindertes Kind wird der öffentlichen Belustigung preisgegeben. Wer wird hier angeklagt? Für welches Verhalten? Welches Verhalten hat dieses Kind gesetzt, aufgrund dessen es hier im Ausstellungskatalog, der im Auftrag Ihres Bundeskanzlers und Ihres Staatssekretärs bei der Biennale vorgestellt wurde, künstlerisch angeklagt wird? Welches Verhalten hat dazu geführt? – Erkläre mir das einmal! Erkläre mir: Was hat dieses Kind verbrochen?

Es geht weiter: Auf Seite 286 wird ein totes Kind mit den Beinen nach oben dargestellt. Was hat dieses Kind angestellt?

Auf Seite 287 sind Mißbildungen, Kopfmißbildungen sonder Zahl zu sehen. Und das geht so weiter, das geht über viele Seiten so weiter. Auf Seite 288 geht das weiter. Weiter hinten kommen die nächsten Darstellungen, zum Beispiel auf Seite 292. Sie haben die Möglichkeit, mitzublättern. Sagen Sie, wenn es nicht stimmt, was ich Ihnen hier berichte!

Was haben diese armen Geschöpfe angestellt? Welches Verhalten wird hier mit der Zurschaustellung dieser Kinder angeklagt? Ich würde mich schämen! Ich würde nicht hier heraustreten und das verteidigen, da könnte ich Parteimitglied oder Parteigenosse sein, wie lange auch immer.

Wenn jemand so etwas in Auftrag gibt und sagt: Das ist eh schon in den sechziger Jahren passiert, was regt ihr euch heute darüber auf?, dann rege ich mich sehr wohl darüber auf, daß im Jahr eins nach den Skandalvorgängen in Belgien so etwas als österreichischer Beitrag präsentiert wird! (Beifall bei den Freiheitlichen sowie der Abg. Horngacher. )

Dazu, meine Damen und Herren, wäre zumindest eine Silbe des Bedauerns angebracht gewesen, wenigstens hätte man sagen können: Das war nicht gewollt, das ist nicht unser Beitrag. – Das wäre notwendig gewesen.


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