Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 85. Sitzung / Seite 132

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Aufwertungsgewinnes erfolgen oder müßte am Ende ein positives Einkommen zumindest im Ausmaß des Aufwertungsgewinnes verbleiben, um den betreffenden Steuersatz anzuwenden? Das heißt, auch diese administrativen technischen Fragen scheinen mir noch aufklärungsbedürftig zu sein.

Daher sage ich dazu, daß es mir aus Gründen der diskutierten Nichtkompatibilität mit dem EU-Recht, aus Gründen verringerter budgetärer Einnahmen und aus Gründen einiger technischer Unausgereiftheiten zumindest zur Stunde nicht möglich scheint, diesem Antrag zuzustimmen. Aber wir werden uns ja im Finanzausschuß mit der Frage noch im Detail auseinandersetzen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.48

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gelangt nunmehr Frau Abgeordnete Mag. Frieser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 5 Minuten. – Bitte.

17.48

Abgeordnete Mag. Cordula Frieser (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vorweg ein paar Worte zu Ihnen, Herr Kollege Gusenbauer. Ich wußte gar nicht, daß Sie jetzt auch schon ein Experte in Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Bilanzwesen sind! (Zwischenrufe bei SPÖ und ÖVP.) Sie haben mich wirklich verblüfft (Abg. Nürnberger: Positiv überrascht!), wenn Sie wollen, auch positiv überrascht. (Zwischenruf des Abg. Dr. Gusenbauer .) Ich weiß, in Ihnen schlummern ungeahnte Fähigkeiten und Möglichkeiten, und Sie können sie im Finanzausschuß weiter ausbauen. (Heiterkeit bei der ÖVP.)

Herr Kollege Peter! Im Unterschied zum Kollegen Gusenbauer sehe ich Ihren Antrag durchaus positiv. Ich kann dem sehr viel abgewinnen. Vorweg aber: Was mir wenig sympathisch ist, ist die Bezeichnung. Ich weiß, das ist bloß die semantische Perspektive, aber "Euro-Bilanzgesetz" erinnert mich eben zu sehr an die Schilling-Eröffnungsbilanz und hat den Beigeschmack einer Währungsreform. Dieser Konnex mit der Einführung des Euro ist meiner Ansicht nach durchaus verzichtbar.

In den Argumenten für eine Aufwertung stimme ich Ihnen nahezu in allen Punkten zu. Was die Steuersätze beziehungsweise die Situation für den Fiskus angeht, Herr Kollege Gusenbauer, meine ich, daß ein Verlustausgleich mit einem solchen Aufwertungsgewinn für den Finanzminister sogar positiv wäre, weil damit der laufende oder der Normalsteuersatz in späteren Jahren ja wieder voll zum Tragen käme. An sich – ich darf Ihnen das vielleicht später einmal technisch erklären – wären Verlustausgleiche mit solchen Aufwertungsgewinnen und Verlustvorträge ein Gewinn für den Finanzminister. Wir geben Ihnen gerne noch weitere Informationen, um es für Sie nachvollziehbarer zu machen, warum das so ist.

Ich könnte mir vorstellen, daß der Finanzminister diesem Antrag nicht nur aus diesen Gründen positiv gegenübersteht, sondern auch deshalb, weil sozusagen der Vorgriff auf diese zu versteuernden Aufwertungsgewinne für den Finanzminister durchaus verlockend scheint; sogenannte Vorgriffe sind ja auch in diesem Budget durchaus probate Mittel.

Ich könnte mir auch vorstellen, daß der Finanzminister gerade in den Jahren 1998/99 sehr glücklich über zusätzliche Einnahmen wäre, nämlich dann, wenn die jetzt ausgesetzten Verlustvorträge wieder schlagend werden. Es könnte durchaus sein, daß das Budgetloch, das sich möglicherweise durch die wieder absetzbaren Verlustvorträge auftut, dann durch diese Aufwertungsgewinne wieder etwas gestopft wird.

Lieber Herr Kollege Peter! Wir von der Volkspartei stehen diesem Antrag also sehr positiv gegenüber. Wir werden ihn auch sehr ernsthaft diskutieren, und in mir haben Sie eine seriöse Kombattantin. (Beifall bei der ÖVP und beim Liberalen Forum.)

17.52

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Mag. Schreiner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 8 Minuten. – Bitte.


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