ihr da gemacht habt? Habt ihr euch wirklich überlegt, welche Bestimmungen ihr erfunden habt? Die sind so nicht umsetzbar! – Dann kommt der Herr Öllinger und sagt: Das stimmt gar nicht! – Er weiß es, gehört er doch zur hehren Gruppe der Reglementierer. Er weiß, was edel und gut ist, hat aber keine Ahnung, und zwar überhaupt keine Ahnung, wie die betriebliche Umsetzung dann de facto ausschaut.
Sie schaut so aus, daß ganz einfach weniger Lehrlinge eingestellt werden, daß man das Kostenargument ... (Abg. Öllinger: Das stimmt nicht!) Der Herr Öllinger sagt natürlich: "Das stimmt nicht!" Er sieht die Realität, daß es weniger Lehrstellen gibt, er sieht die Realität, daß es weniger Lehrlinge gibt, aber den Vorwurf, daß er mit seiner Reglementierung das verursacht haben könnte, weist er weit von sich, denn er ist hehr und edel und hat es schließlich gut gemeint, nur: Von der Sache versteht er ganz einfach nichts, weil er sich nie in die betriebliche Realität begeben und sich dort in die tägliche positive, negative, spannungsgeladene, freundschaftliche Auseinandersetzung zwischen Menschen eingelassen hat, wie das in einem Betrieb normalerweise der Fall ist.
Wir leben in einem Verdrängungswettbewerb, und der heißt Kostenmanagement. 50 Prozent der selbständig Gewerbetreibenden zahlen eine Sozialversicherung auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage von 12 900 S im Monat. 50 Prozent von ihnen verdienen also weniger als 150 000 S im Jahr. 50 Prozent der Betriebe – das ist der Medianwert – haben eine Umsatzrentabilität von plus/minus null Prozent.
Und Sie erfinden Belastungen und wundern sich dann, wenn die Betriebe sagen: Nein, unter diesen Voraussetzungen nicht mehr! – Das ist wirklich erstaunlich. Man kommt sich als sehr sozial engagierter Unternehmer hier wirklich manchmal vor wie in einem Skurrilitätenkabinett: Es darf alles nicht sein, denn Sie wissen ja, wie es wirklich ist; Sie müssen die Mitarbeiter vor der "Bestie Unternehmer" schützen. – Sie sollten ein Jungunternehmer-Verhinderungsgesetz beschließen, damit es nicht noch mehr "Bestien" in diesem Land gibt. (Zwischenruf des Abg. Böhacker. )
Die Vorschläge, die Sie gemacht haben, halten wir, soweit sie den ÖVP-Antrag betreffen, für gescheit. Der Kompromiß, der dabei herausgekommen ist, ist meiner Ansicht nach jedoch ungenügend. Wir werden in diesem punktuellen Ansatz in dieser Form nicht zustimmen, obwohl ich betonen möchte, daß es da und dort ein paar Verbesserungsvorschläge gibt.
Ich darf noch folgenden Antrag einbringen:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Mag. Helmut Peter, Maria Schaffenrath, Dr. Volker Kier und PartnerInnen zum Tagesordnungspunkt 1
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Antrag des Sozialausschusses gemäß § 27 Geschäftsordnungsgesetz der Abgeordneten Annemarie Reitsamer, Dr. Feurstein und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen 1987 und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, in der Fassung des Ausschußberichtes (882 der Beilagen) wird wie folgt abgeändert:
In Artikel I erhalten die bisherigen Ziffern 1 bis 3 die Bezeichnung 2 bis 4, und es wird eine neue Ziffer 1 eingefügt:
1. § 17 Abs. 2 lautet:
"(2) Im Gastgewerbe dürfen Jugendliche über 16 Jahre ausschließlich während der Sommerzeit bis 23 Uhr beschäftigt werden."
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