Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 97

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1. Nach Artikel I Z 1 wird folgende Z 1a eingefügt:

"1a. Nach § 18 wird folgender § 18a samt Überschrift eingefügt:

,Sonderregelung für den 8. Dezember

§ 18a. Die Beschäftigung von Jugendlichen am 8. Dezember in Verkaufsstellen gemäß § 1 Abs. 1 und 3 des Öffnungszeitengesetzes, BGBl. Nr. 50/1992, kann durch Kollektivvertrag zugelassen werden, wenn der 8. Dezember auf einen Werktag fällt. Der Jugendliche hat das Recht, die Beschäftigung an 8. Dezember auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Kein Jugendlicher darf wegen der Weigerung, am 8. Dezember der Beschäftigung nachzugehen, benachteiligt werden.‘"

2. Artikel I Z 4 lautet:

"4. Die §§ 17 Abs. 6, 18a sowie 19 Abs. 1, 1a, 2 und 5 bis 7 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. xxx/1997 treten am 1. Oktober 1997 in Kraft."

*****

Meine Damen und Herren! Bedingt durch Absicherung durch Kollektivverträge kann man dieser Lösung im Interesse der Jugendbeschäftigung zustimmen.

Ich möchte auch noch darauf hinweisen, daß wir demnächst einen Antrag hier im Hause – hoffentlich gemeinsam – zur Änderung des Bundesvergabegesetzes einbringen werden, der zum Inhalt hat, Unternehmen, die Lehrlinge ausbilden, bei der Vergabe zu bevorzugen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

17.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der soeben verlesene Abänderungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Peter. – Bitte.

17.04

Abgeordneter Mag. Helmut Peter (Liberales Forum): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Das ist eine wohl nicht enden wollende Debatte mit erfreulichen Lichtblicken, erfreulichen Lichtblicken, was den Antrag der Frau Kollegin Reitsamer betrifft. Damit hat man einen nächsten Schritt gemacht, um letztlich alte, überholte Dinge zu reparieren.

Ich möchte einige wenige Zitate aus der "Zeit" anführen, die auch wortwörtlich nach Österreich passen: "Die neue Freiheit der Lehre": In diesem Artikel heißt es: "Zigtausende Jugendliche finden keinen Einstieg ins Berufsleben, weil nur ein Drittel der Unternehmen Lehrstellen anbietet. Die Stifte gelten als zu teuer, die Berufsschule lehrt Stoff von gestern, die Ausbildungsbürokratie hinkt hoffnungslos hinter dem Wandel der Arbeitswelt her. Industriebetriebe und Dienstleister bekommen nur qualifizierten Nachwuchs, wenn sie den Rahmen der Vorschriften sprengen." – Zitatende.

Das ist wirklich ein ganz faszinierender Glaube an die Reglementierbarkeit, und wenn man dann vor lauter Reglementierung nicht zum Ziel kommt, sagt man: Schau, schau, schau, die "bösen" Unternehmer beschäftigen jetzt keine Lehrlinge mehr. 

Gleichzeitig startet man aber eine Jungunternehmeroffensive. Wenn Sie aber immer davon ausgehen, daß die Unternehmer prinzipiell Ausbeuter sind, daß sie – übertrieben gesprochen – sozusagen Bestien sind, die man zähmen muß, frage ich Sie: Warum wollen Sie dann eine Jungunternehmeroffensive? Wollen Sie noch mehr Bestien in dieser Gesellschaft?

Es ist doch wirklich unglaublich, in der Diskussion immer wieder feststellen zu müssen, daß man als Normadressat der Gesetze, die der Nationalrat beschließt, wenn man sich als Unternehmer hier zu Wort meldet, geradezu als Störenfried gilt. Man stört die "heilige Halle" der Reglementierung. Auf einmal kommt jemand von draußen und sagt: Freunde, habt ihr euch überlegt, was


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