Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 101

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Händen sind. (Beifall bei der ÖVP. – Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.) Zuhören und dann urteilen!

Zweites Beispiel: Der Apothekerverband hat einen Kollektivvertrag, demzufolge die Wochenendfreizeit für jugendliche Lehrlinge 48 Stunden beträgt. Sie muß den Sonntag umfassen und spätestens am Samstag um 13 Uhr beginnen. Die Wochenendfreizeit darf um höchstens fünf Stunden verkürzt werden, wenn diese Zeit innerhalb von vier Wochen in halben oder ganzen Arbeitstagen ausgeglichen wird.

Auch dieser Kollektivvertrag ist durch die neue Bestimmung des § 19 Abs. 7 gedeckt. Ich freue mich, daß das heute im Rahmen einer Vorsprache im Sozialministerium ausdrücklich abgeklärt werden konnte, weil damit die Ausbildung in einem sehr attraktiven Lehrberuf auch in Zukunft gesichert sein wird. Andere reden von neuen Arbeitsplätzen, wir handeln, wir schaffen Voraussetzungen für mehr Beschäftigung! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte in diesem Zusammenhang jedoch nicht verhehlen, daß vielen von uns die Formulierung des alten § 19 Abs. 1 des Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetzes lieber gewesen wäre und viele von uns dieser einfachen, kurzen, in einem Absatz abgefaßten Formulierung auch ein wenig nachtrauern. Wir haben es immerhin geschafft, die Formulierung auf die Länge einer ganzen Seite zu strecken.

Trotzdem: Ich bekenne mich genauso wie Frau Kollegin Reitsamer zu diesem Kompromiß, und wir tragen ihn vollinhaltlich mit, da wir der Meinung sind, daß wir damit einen Fortschritt bei der Verbesserung der Rahmenbedingungen für die duale Ausbildung erzielt haben.

Mit dem heutigen Tag sind wir einem modernen, flexiblen Ausbildungsrecht wieder einen Schritt näher gekommen. Manche unserer Forderungen sind nach wie vor offen. Da wir heute bereits gefragt wurden, wann die nächsten Forderungen kommen: Sie kommen, wenn Sie so möchten, jetzt! Ich erwähne in diesem Zusammenhang nur die Schaffung einer Teillehre. Ich bitte Sie, darüber vorurteilsfrei zu diskutieren, denn damit können für junge Leute, für die es heute noch keine Aussichten gibt, Möglichkeiten geschaffen werden.

Der Jugend eine Chance geben!, so heißt es im Regierungsprogramm! Ich bin überzeugt davon, daß wir, wenn wir der dualen Ausbildung jene Bedeutung beimessen, die ihr wirklich zukommt, auch weiterhin auf dem Gebiet der Jugendbeschäftigung erfolgreich sein können. (Beifall bei der ÖVP.)

17.20

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Öllinger vor. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

17.20

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Hohes Haus! Frau Ministerin! Es ist schwierig, in dieser Debatte noch einige Sachen auf den Punkt zu bringen. Ich versuche es kurz, meine Redezeit ist begrenzt. Wir werden der Verlängerung der Aufleb-Stiftung zustimmen. (Abg. Dr. Ofner: Na sehr gut!)

Nun komme ich zum eigentlichen und wichtigen Punkt, nämlich zu den Änderungen betreffend das Kinder- und Jugendlichenschutzgesetz. Es gab im Ausschuß eine, wie ich glaube, in manchen Punkten und in manchen Momenten durchaus nachdenklich machende Debatte darüber, wie weit die Schutzbestimmungen für Lehrlinge noch abgebaut werden müssen, damit die Unternehmerseite endlich sagt, es sei nun genug und reiche ihr.

Wie weit – das bleibt nicht nur auf den Jugendschutz beschränkt; das waren durchaus nicht nur meine Debattenbeiträge, Herr Kollege Trinkl – müssen die Begünstigungen für die Unternehmer, die es in diesem Jahr – darauf hat Kollege Peter schon verwiesen – durch die Mittel des AMS und der Länder gibt (Abg. Dr. Trinkl: Mit Geld können Sie keinen Arbeitsplatz schaffen, Kollege Öllinger!), sowie die Subventionierung der Lehrlingsbeschäftigung noch gehen (weiterer Zwi


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