Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 140

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wie zum Beispiel die Personengruppe der Nichterwerbstätigen, da diese von der Wanderarbeitnehmerverordnung nicht erfaßt sind. Die Wanderarbeitnehmerverordnung ist aber auch weiterhin anwendbar. Ist das Abkommen in seinem Inhalt günstiger als die Verordnung, tritt es statt der Verordnung in Kraft.

Bei der Abstimmung im Ausschuß wurde einstimmig beschlossen, dem Hohen Haus zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen. Unsere Partei wird diesen Vorlagen zustimmen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.58

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Weiters zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Gaugg. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

19.58

Abgeordneter Reinhart Gaugg (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Die freiheitlichen Abgeordneten werden den vorliegenden Anträgen die Zustimmung erteilen. Wir möchten aber zur Regierungsvorlage betreffend das Abkommen mit der Republik Kroatien anmerken, daß ein allfälliger Mißbrauch hintangehalten werden sollte. Das sage ich deshalb, weil vor kurzer Zeit in Kärnten Fälle bekannt wurden, in denen vom Arbeitsmarktservice zwar Arbeitslosengeld kassiert wurde, der Betroffene aber in Slowenien oder Kroatien einer beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist. Daher würden wir es begrüßen, wenn in Hinkunft bei Inanspruchnahme von Arbeitslosengeld aus österreichischen Steuergeldern eine entsprechende Bestätigung der örtlichen ausländischen Gemeinde beigebracht werden müßte, worin bestätigt wird, daß dieser Betroffene keiner Beschäftigung nachgeht.

Der zweite Hinweis betrifft allfällige Krankenstände und Unfälle, die während eines Urlaubsaufenthaltes in diesen Ländern passieren. In diesem Zusammenhang hat es bedauerlicherweise auch schon Mißstände gegeben. Wir schlagen eine schärfere Kontrolle und Nachfassung durch heimische Ärzte vor, so wie es auch bei unseren Arbeitnehmern, die in Krankenstand gehen, durchaus üblich ist. Vielleicht ist die Bereitschaft eines Arztes zu einer Gefälligkeit, wenn es den Staat nichts kostet, doch etwas größer. Unsere Bitte ist es daher, bei diesen beiden Dingen – Mißbrauch des Arbeitslosengeldes und Mißbrauch von Krankenstandseinrichtungen – eine verschärfte Kontrolle einzuführen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

20.00

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort ist hiezu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Ein Schlußwort der Berichterstatterinnen wird nicht gewünscht.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Ich möchte Sie bitten, die Plätze einzunehmen.

Wir gelangen zur Abstimmung. Ich werde über jeden Ausschußantrag getrennt abstimmen lassen.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages in 650 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

So Sie dies tun wollen, bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht mit Stimmeneinhelligkeit. Der Antrag ist damit angenommen.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, dem Abschluß des gegenständlichen Staatsvertrages in 768 der Beilagen die Genehmigung zu erteilen.

Im Falle Ihrer Zustimmung bitte ich um ein entsprechendes Zeichen. – Dies geschieht durch die Mehrheit. Angenommen.


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