Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 139

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Ich möchte ganz deutlich feststellen, daß Österreich durch seine Exilchilenen viele neue kulturelle Impulse und die Gewißheit erhielt, daß die internationale Solidarität zur Stärkung und Entwicklung der Demokratie in der Welt auch zu seiner eigenen sozialen Sicherheit beitragen konnte. Abkommen wie die heute zu beschließenden zeigen diese Solidarität und diese gegenseitige Unterstützung deutlich und sind daher absolut zu befürworten.

Hohes Haus! Ich sehe das Abkommen zwischen den Republiken Chile und Österreich als einen wichtigen Beitrag zur Völkerverständigung, gegen zunehmende Ausländerfeindlichkeit, Rassismus und Intoleranz, und daher wird sich meine Fraktion diesem Abkommen anschließen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.54

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist weiters Frau Abgeordnete Dr. Moser. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

19.54

Abgeordnete Dr. Sonja Moser (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die uns vorliegenden Abkommen in 768, 843 und 650 der Beilagen über soziale Sicherheit haben gesetzesändernden und gesetzesergänzenden Charakter. Sie enthalten keine verfassungsändernden oder verfassungsergänzenden Bestimmungen. Bei diesen Abkommen handelt es sich um internationales Sozialrecht, womit die soziale Sicherheit, also die Krankenversicherung, die Pensionsversicherung und die Arbeitslosenversicherung von Personen und ihren Familienangehörigen, die ihr Erwerbsleben in Österreich und einem anderen Land verbracht haben, geregelt sind.

Das Abkommen Österreich – Kroatien ist in der Tat nicht ganz unproblematisch. Eine Neuerlassung dieses Abkommens wurde notwendig, da im Zuge der Konsolidierungsmaßnahmen für den Staatshaushalt im Jahre 1995 zuerst erwogen wurde, die Familienbeihilfe für die im Ausland lebenden Kinder an die Kaufkraft des Schillings im jeweiligen Land anzupassen. Solange sich die österreichische Regierung noch nicht zu Sparmaßnahmen bekannt hatte, bekamen diese Kinder also reichlich. Dann allerdings fielen diese Geldflüsse den notwendigen Sparmaßnahmen zum Opfer.

Anmerken möchte ich, daß es für österreichische Kinder, die im Ausland leben, niemals die Möglichkeit gab, Familienbeihilfe zu lukrieren. Zu guter Letzt wurde die Anweisung der Familienbeihilfe daher nicht der Kaufkraft angepaßt, sondern es wurde, wie bei den österreichischen Kindern, keine Familienbeihilfe mehr für in Kroatien lebende Kinder gezahlt, woraus sich für den österreichischen Staat eine Einsparung von 44 Millionen Schilling ergab.

In den Bereichen Krankenversicherung, Unfallversicherung, Pensionsversicherung und Arbeitslosenversicherung werden die bisherigen Bestimmungen jedoch unverändert übernommen. Insgesamt wird sich aus der Durchführung des neuen Abkommens daher gegenüber der Rechtslage vor der Kündigung des bisherigen Abkommens weder eine Vermehrung des Personalaufwandes noch ein finanzieller Mehraufwand ergeben. Bei der Abstimmung im Sozialausschuß wurde mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Hohen Haus zu empfehlen, den Abschluß des gegenständlichen Übereinkommens zu genehmigen.

Zum Abkommen Österreich – Chile darf ich mich den Äußerungen der Frau Abgeordneten Fuchs vollkommen anschließen.

Zum Abkommen Österreich – Norwegen wäre noch zu vermerken, daß das vorliegende Abkommen eine Rechtsvereinheitlichung im Verhältnis zu Norwegen zum Ziel hat. Es dehnt darüber hinaus aber auch die bilateralen Beziehungen im erforderlichen Ausmaß auf die Staatsangehörigen von Drittstaaten aus und enthält in den Teilbereichen, hinsichtlich derer das EG-Recht einen Gestaltungsspielraum zuläßt, die erforderlichen Regelungen. Seit dem 1. Jänner 1994 werden die Beziehungen zwischen Österreich und Norwegen im Bereich der sozialen Sicherheit durch die diesbezüglichen EWG-Verordnungen geregelt. Wanderarbeitnehmerverordnungen sind dies, und das vorliegende Sozialabkommen mit Norwegen wurde in Ergänzung zu der EWG-Verordnung weiterentwickelt, insbesondere in bezug auf nicht erfaßte Personengruppen,


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