Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 154

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11. Punkt

Bericht des Justizausschusses über den Antrag 418/A (E) der Abgeordneten Ing. Mag. Erich L. Schreiner und Genossen betreffend Neukodifikation des gesamten Genossenschaftsrechtes (873 der Beilagen)

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Wir gelangen zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist zuerst Herr Abgeordneter Ing. Mag. Schreiner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Herr Abgeordneter.

20.58

Abgeordneter Ing. Mag. Erich L. Schreiner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Während der Debatte über das Genossenschaftsrevisionsrechtsänderungsgesetz sind einige der Überlegungen, die dem Entschließungsantrag zugrunde liegen, bereits ausgeführt worden.

Herr Kollege Auer! Ich möchte Sie wegen der von Ihnen geäußerten Ansicht, der Anlaß der Gesetzesänderung wäre nicht der Skandal der Pleite des "Konsum" gewesen, darauf hinweisen, daß in den erläuternden Bemerkungen auf Seite 15 geschrieben steht: Eine bekannte Großinsolvenz Anfang des Jahres 1995 hat verursacht, daß wir heute das Genossenschaftsrevisionsgesetz ändern. – Bitte, Sie müssen es auch lesen, wenn Sie etwas beschließen, Herr Kollege Auer! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Herr Bundesminister für Justiz! Ich habe Ihrem Debattenbeitrag genau zugehört, in dem Sie nicht nur das Genossenschaftsrevisionsgesetz erläutert, sondern auch einen Ausblick auf Ihre Vorhaben gegeben haben. Herr Bundesminister! Ich stimme über weite Passagen mit Ihnen überein, daß wir bei einer Neukodifizierung vieles brauchen.

Wir brauchen eine Verbesserung der unterentwickelten Stellung des Eigentümers. Wir brauchen deutliche Beschränkungen bei Haftungen, weil nicht einzusehen ist, daß der Eigentümer mit bis zu maximal dem Doppelten seiner Einlage über diese hinaus haftet, ohne daß er das überhaupt weiß.

Es mangelt an der Publizität, und es mangelt an einem klaren Auftrag im jetzigen Genossenschaftsgesetz, das aus dem vorigen Jahrhundert stammt und einen Mittelweg geht: einerseits zum Beispiel den Landwirt zu fördern, andererseits aber betriebswirtschaftliche Aufgaben wahrzunehmen. Dabei muß ein klarer, transparenter Weg eingeschlagen werden.

Herr Bundesminister! Ich frage mich immer wieder, worauf Sie eigentlich warten. Im Jahr 1990, nach dem Milchwirtschafts-Untersuchungsausschuß, versprach die Bundesregierung hoch und heilig, diese Sache anzugehen. Mittlerweile sind sieben Jahre ins Land gezogen. Ich glaube, daß man speziell Wirtschaftsgesetze nicht auf die lange Bank schieben kann, denn im Zuge der Globalisierung der Weltwirtschaft warten sie alle nicht auf uns, Herr Bundesminister! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Nachdem die Regierung es im Jahr 1991 in ihr Regierungsprogramm hineingeschrieben hat, nachdem sie es in den Jahren 1994 und 1995 neuerlich hineingeschrieben hat, wäre es hoch an der Zeit, daß dieser Entschließungsantrag endlich im Parlament beschlossen wird und daß Sie, Herr Bundesminister, für eine Neukodifikation des Genossenschaftswesens endlich die Schleusen öffnen, und zwar auch dahin gehend, daß Sie wirklich dahinterstehen, daß das Genossenschaftswesen einer Neukodifizierung unterzogen wird.

Meine Damen und Herren! Es geht mir auch darum, daß wir in dieser eher schwierigen Materie für die Betroffenen nicht sehr viel unternehmen. Das jetzige Genossenschaftswesen wird nämlich von der Praxis nicht mehr angenommen. Herr Bundesminister! Ich habe im Firmenbuch Krems nachgesehen. Wissen Sie, wann dort die letzte Primärgenossenschaft eingetragen wurde? Es war im Jahr 1973, also vor rund 25 Jahren, und es betraf eine Waldgenossenschaft im Bezirk Gföhl. Das war die letzte Eintragung. Das heißt, wir haben bei Neugründungen mehr und mehr totes Recht. Daher ist eine Neukodifizierung notwendig.


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