Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 158

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damit wir Verbesserungen erzielen können. Ich denke, es kann nicht nur bei dem Vorschlag bleiben, dessen Einlösung Sie mit Ihrem Antrag fordern. Wir dürfen nach wie vor nicht davon abgehen, daß wir Kinderbetreuungseinrichtungen fordern, die qualitativ hochwertig sowie den Erfordernissen der Kinder und der Eltern entsprechend ausgerichtet und angepaßt sind.

Ich möchte, weil zu dieser vorgeschrittenen Zeit die Aufmerksamkeit schon etwas nachgelassen hat und wir alle diese Anträge im Ausschuß genauer und ausführlicher debattieren werden, auf die einzelnen Anträge nicht näher eingehen. Ich hoffe aber, daß es nach ausführlicher Diskussion in den Ausschüssen möglich sein wird, Mehrheiten zu finden, die eine Weiterentwicklung frauenspezifisch relevanter Maßnahmen in diesem Haus ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ.)

21.16

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Die nächste Wortmeldung liegt von Herrn Abgeordneten Dr. Feurstein vor. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

21.16

Abgeordneter Dr. Gottfried Feurstein (ÖVP): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist bereits gesagt worden, daß die grundsätzlichen Anliegen in diesen Anträgen zweifellos richtig gesehen werden. Ich denke insbesondere an den Antrag, der vorsieht, daß eine alleinstehende Mutter, wenn sie den Vater nicht nennen will, unter der Bedingung auch ein erhöhtes Karenzgeld bekommen kann, daß sie sich schriftlich bereit erklärt, dieses erhöhte Karenzgeld wieder zurückzuzahlen.

Dennoch möchte ich sagen, daß manche Anträge sehr problematisch sind. Das sollte man gleich heute feststellen. Ich sehe ein großes Problem, wenn Sie verlangen, daß das Karenzgeld in bestimmten Fällen auf volle zwei Jahre verlängert werden soll. Die Mütter haben für zwei Jahre Kündigungsschutz, und das soll bestehen bleiben. Aber aufgrund der gesamten Situation möchte ich feststellen, daß eine Verlängerung des Karenzgeldes auf zwei Jahre derzeit nicht möglich ist. Man sollte hier auch nicht falsche Hoffnungen erwecken.

Genauso problematisch sehe ich Ihren Antrag ... (Abg. Öllinger: Teilzeitkarenz ...!) Teilzeitkarenz gibt es, das wissen Sie. Es besteht für eine Alleinstehende sogar die Möglichkeit, bis zu drei Jahre Teilzeitkarenz zu bekommen. Das ist ein sehr langer Zeitraum, und in diesem Zeitraum besteht selbstverständlich auch die Möglichkeit, den Dienstposten wieder zu bekommen.

Problematisch ist aber auch Ihr Antrag, in dem Sie verlangen, daß man über zwei Monate hinaus Karenzgeld ins Ausland bezahlen sollte. Meine Damen und Herren! Sie wissen genau, daß das Karenzgeld im wesentlichen vom Arbeitslosengeld abgeleitet ist, denn den Anspruch erwirbt man über die Bezahlung von Arbeitslosenversicherungsbeiträgen. Da sehe ich das Problem, daß man diese Möglichkeit der Kontrolle vollkommen außer acht läßt. Ein wesentlicher Grund dafür besteht darin, daß die Möglichkeit gegeben ist, festzustellen, inwieweit für die Betreuung des Kindes überhaupt gesorgt ist.

Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich einen Punkt vorbringen, der in die Zukunft gerichtet ist. Wir von der ÖVP sind schon längst bereit, die grundsätzliche Frage jener Mütter, die in Karenz sind, zu klären, nämlich daß sie eine vorübergehende Beschäftigung während der Karenz aufnehmen können, beispielsweise gewisse Tätigkeiten in dem Betrieb verrichten, in dem sie beschäftigt waren, eine kurzfristige Urlaubsvertretung übernehmen oder Aushilfsarbeiten machen, damit für sie der Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtert wird.

All diese Maßnahmen, die dazu beitragen, den Wiedereinstieg der Frauen ins Berufsleben zu fördern, vertreten wir ganz nachdrücklich, und ich hoffe, daß wir bald eine entsprechende Lösung finden werden, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich möchte jedenfalls ausdrücklich betonen, daß meine Fraktion dazu bereit ist, dieses Problem zu klären und auch einer Lösung zuzuführen. Ich glaube, daß wir die Fragen im Ausschuß grundsätzlich behandeln müssen, und ich habe bereits angedeutet, daß unsere Auffassung in dem einen Punkt sehr weitgehend mit einem konkreten Antrag übereinstimmt, nämlich mit


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