Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 88. Sitzung / Seite 157

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Es ist unsinnig, diese Bestimmung aufrechtzuerhalten. Meiner Ansicht nach geht es dabei um reine Schikane oder um den Versuch, ein Element von Kontrolle beizubehalten, das in diesem Fall durch nichts gerechtfertigt ist. Es mag auch sein, daß sich das niemand überlegt hat, auch das kann sein, Herr Kollege Hums, und vielleicht war es bisher kein Problem. Aber ich glaube, es ist im Zuge neuer Lebensentwürfe, die zu machen die Leute sich die Freiheit nehmen, durchaus akzeptabel, diese Lebensentwürfe so zu gestalten, daß es möglich ist, die Karenz auch im Ausland zu beanspruchen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

21.12

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Silhavy. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

21.12

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Die Anträge 478, 502 und 504 der Grünen beschäftigen sich mit der Situation alleinstehender Elternteile beziehungsweise mit einem eigenständigen Karenzanspruch für Väter.

Einerseits wird dabei ein Weg gesucht, alleinstehenden Müttern, die den Namen des Kindesvaters nicht angeben wollen – dafür gibt es immer wieder verständliche Gründe –, die Möglichkeit zu geben, bei Rückzahlungsverpflichtung den Karenzgeldzuschuß zu beanspruchen. Andererseits wird die Zielsetzung verfolgt, für alleinstehende Elternteile Karenzgeld bis zum zweiten Lebensjahr – beziehungsweise bei Teilzeitbeschäftigung bis zum vierten Lebensjahr – zu erreichen.

Die Intention dieser zwei Anträge, nämlich alleinstehenden Elternteilen konzentriert die gleichen Möglichkeiten zu bieten, die zwei Elternteile haben, wenn sie für ein Kind sorgen, können wir SozialdemokratInnen in den grundsätzlichen Anliegen der AntragstellerInnen teilen. Dennoch müssen wir in diesen Punkten auch Vor- und Nachteile ausdiskutieren, insbesondere die Problematik des verstärkten Verdrängens aus dem Arbeitsmarkt, die wir auch in anderen Bereichen immer wieder feststellen müssen, aber auch die Frage der Kontrolle. Denn einen Zustand, wie er in früheren Zeiten beim erhöhten Karenzgeld bestand, wollen wir mit Sicherheit nicht erreichen. Ich darf daran erinnern, daß gewisse Gruppen immer wieder sozusagen Mißbrauchsausschluß forderten, und die Versuche, Mißbrauch zu verhindern, reichten bis hin zur sogenannten Zahnbürstenkontrolle. Ich denke, das können nicht unsere Intentionen sein.

Ich will mich hier nicht persönlich verschweigen. Selbstverständlich geht es dabei auch um die Frage einer offenen, toleranten Einstellung zu Lebensformen in unserer Gesellschaft. Ich befürchte angesichts der ersten Sitzung des Unterausschusses des Gleichbehandlungsausschusses zur Behandlung des Frauen-Volksbegehrens und der dort erfolgten Diskussion, daß wir für diese Anliegen derzeit keine entsprechenden Mehrheiten in diesem Haus finden. Ich hoffe aber, daß die Ausschußberatungen vielleicht doch so verlaufen, daß auch Mehrheitsfindungen möglich sind.

Zum Antrag 500 möchte ich heute nur eines anmerken: Herr Kollege Öllinger, die Problematik liegt darin, daß Karenzgeld noch immer als Ersatz für Entgelt gesehen wird. Daher können wir diese Problematik nicht unabhängig und nicht ganz losgelöst vom Arbeitslosengeldbezug sehen. Meiner Ansicht nach werden wir deshalb in den Ausschußsitzungen ausführlicher darüber debattieren müssen.

Zum Antrag 501 erinnere ich nicht nur an die Zusage der Sozialministerin, einen entsprechenden Durchführungserlaß herauszugeben, sondern ich verweise auch darauf, daß derzeit im Rahmen des AMS entsprechende Diskussionen erfolgen. Ich nehme an, daß das auch Ihnen bekannt ist, Herr Kollege Öllinger, weil Sie ja auch sonst Bescheid wissen über die Diskussionen, die in diesen Bereich laufen.

Wir alle wissen, daß die Berücksichtigung von Kinderbetreuungseinrichtungen – von Öffnungszeiten und von Rahmenbedingungen – eine wesentliche Voraussetzung für die Vereinbarkeit von Familie und Berufstätigkeit ist. Meiner Ansicht nach muß insbesondere dieser Punkt auch im Zusammenhang mit der Behandlung des Frauen-Volksbegehrens vertieft behandelt werden,


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