Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 11

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wenn wir nicht wissen, in welches Land wir den Schubhäftling zurückstellen können, weil er undokumentiert illegal nach Österreich eingereist ist, wird es immer ein Problem geben, und es wird schwierig sein, den entsprechenden Schubhäftling wirklich wieder in ein anderes Land zurückzustellen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Die nächste Zusatzfrage stellt Kollege Moser. – Bitte sehr.

Abgeordneter Hans Helmut Moser (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Es ist nach wie vor möglich, Asylwerber in Schubhaft zu nehmen.

Können Sie uns einen Vergleich der Kosten für einen Tag Schubhaft mit jenen für einen Tag Bundesbetreuung geben?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Ich kann Ihnen jetzt keinen genauen Vergleich in absoluten Zahlen nennen. Da möchte ich mich auch nicht festlegen, aber mein Ziel ist es, eine Regelung zu finden, die in Zukunft die Schubhaft möglichst kostendeckend macht, eine Regelung zu finden, die garantiert, daß bei Schubhäftlingen möglichst schnell eine Entscheidung getroffen wird, nämlich dahin gehend, ob und wie sie abgeschoben werden. Die derzeitige durchschnittliche Verweildauer eines Schubhäftlings beträgt an die 20 Tage. Dies scheint mir viel zu hoch zu sein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Frau Dr. Hlavac.

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Herr Bundesminister! Sie haben soeben angedeutet, daß Sie die Situation der Schubhäftlinge verbessern wollen.

Ich möchte Sie fragen, welche konkreten Maßnahmen vorgesehen sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte. (Abg. Kiss: Das hat der Karl Freund schon gefragt!)

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl: Herr Abgeordneter Kiss! Die Frage des Abgeordneten Freund ist eher in die Richtung gegangen, welche Probleme die Behörden mit der Abschiebung haben. (Abg. Kiss: Im Gegenteil: Wie ein Haftlmacher habe ich aufgepaßt!)

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, am Wort ist jetzt der Herr Bundesminister.

Bundesminister für Inneres Mag. Karl Schlögl (fortsetzend): Ich möchte das dennoch kurz beantworten.

Wir brauchen neue Schubhaftplätze in Österreich. Das ist dringend notwendig. In Bludenz wird derzeit eine Aufstockung durchgeführt, in Salzburg hoffen wir im Laufe der nächsten Monate eine Aufstockung um rund 50 Plätze zu erreichen, und in Schwechat plane ich die Errichtung einer eigenen Schubhaftanstalt, mit dem Ziel, daß die Möglichkeit besteht, Schubhäftlinge aus dem Osten Österreichs unterzubringen. – Das zum einen.

Zum zweiten möchte ich darauf hinweisen, daß es dringend notwendig ist, diese Schubhaftplätze zusätzlich zu schaffen, weil derzeit eine Art von Tourismus besteht, bei der Schubhäftlinge aus dem südlichen Burgenland in andere Teile Österreichs verlegt werden oder umgekehrt. Es ist notwendig, darauf zu schauen, daß das aus Kostengründen möglichst reduziert wird.

Drittens ist es mein Ziel, eine bessere, intensivere Betreuung der Schubhäftlinge zu erreichen. Da gibt es einen Modellversuch, der seit knapp einem Jahr in Oberösterreich läuft, wo karitative Organisationen Schubhäftlinge betreuen. Das hat sich sehr, sehr gut bewährt. Mein Ziel ist es, diese Betreuung ab 1.1.1998 auf ganz Österreich auszudehnen.


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