Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 90. Sitzung / Seite 55

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Strafgesetzbuch geändert werden, in der Fassung des Ausschußberichtes (871 d. B.) wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 2 des Antrages 507/A idF des Ausschußberichtes (871 d. B.) wird wie folgt geändert:

Die Worte "das eheliche Verhältnis, welches" werden durch die Worte "die Lebensgemeinschaft, welche" ersetzt.

2. Artikel III wird wie folgt ergänzt:

§ 72 StGB wird wie folgt geändert:

In Absatz 2 entfallen die Worte "verschiedenen Geschlechtes".

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Meine Damen und Herren! Ich bitte auch Sie, Frau Abgeordnete Fekter, einmal gesondert Ihr Augenmerk auf dieses christliche Anliegen zu lenken, auch wenn Ihnen jetzt Herr Abgeordneter Höchtl im Blickfeld zu mir steht. Ich warte, bis Frau Abgeordnete Fekter mir ihre geschätzte Aufmerksamkeit schenkt.

Frau Abgeordnete Fekter! Wir sind der Meinung, daß, wenn Menschen in Lebensgemeinschaft leben, was immer häufiger vorkommt und was, so glaube ich, auch von Ihnen nicht als grundsätzlich schlecht angesehen wird, ein Entschlagungsrecht nicht nur dann gewährt werden soll, wenn eine eheliche Verbindung vorhanden ist, sondern auch dann, wenn diese Nahebeziehung – darum geht es ja eigentlich, um die tatsächliche Nahebeziehung – in Form einer Lebensgemeinschaft besteht. Es geht bei diesem Antrag expressis verbis nicht um gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften, das haben wir dezidiert – Sie haben das sicher gehört – nicht hineingeschrieben. Daß Lebensgemeinschaften nach unserer Auffassung auch noch anders definiert werden können, ist eine Sache, aber Sie werden mir zugestehen, daß wir hier nicht expressis verbis auf diese Lebensgemeinschaften abzielen. Wir sind sonst schon der Meinung, daß Sie eine sehr konservative Haltung vertreten, die eigentlich den tatsächlichen Verhältnissen nicht mehr entspricht. Aber wenn es schon um Lebensgemeinschaften geht, dann, glaube ich, werden Sie nicht darüber hinwegargumentieren können, daß man den Lebensgemeinschaften dasselbe Recht zuerkennen soll wie ehelichen Gemeinschaften, wenn es um die tatsächliche Nahebeziehung zwischen den Partnern wie in diesem Fall geht.

Das, meine Damen und Herren, ist Sinn dieses Abänderungsantrages, und ich meine, daß er außerhalb der Ideologie steht, weil er sich – noch einmal – ausschließlich am sachlichen Kriterium der Nahebeziehung orientiert. Wir bitten Sie daher, sich das noch einmal zu überlegen und diesem Abänderungsantrag genauso wie den beiden anderen Ihre Zustimmung zu geben. – Danke schön. (Beifall beim Liberalen Forum.)

12.59

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Herr Abgeordneter Mag. Barmüller hat drei Abänderungsanträge zum Antrag 507/A vorgetragen. Alle sind ausreichend unterstützt und werden in die Verhandlungen miteinbezogen.

Als nächste zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Dr. Petrovic. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 10 Minuten. – Bitte.

12.59

Abgeordnete MMag. Dr. Madeleine Petrovic (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich erinnere noch einmal an den Anlaßfall, daran, warum der Druck der Oppositionsparteien in diesem Haus derart verstärkt wurde, daß Untersuchungsausschüsse wieder möglich werden sollen. Der Anlaßfall waren Morde an kurdischen Oppositionellen in Wien. Und wie wir im Zuge der Überprüfung der Vorkommnisse feststellen mußten, war es nicht nur ein Mordanschlag.


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