Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 53

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Das ist kein Grund zum Feiern, denn es trifft vor allem die vielen kleinen Beamten ganz hart. – Das sagte der sozialdemokratische Abgeordnete Posch soeben im Pressedienst. (Abg. Mag. Stadler: Ah da schau her! Wo ist er denn?! – Abg. Koppler: Vernaderer!) Daher darf er wahrscheinlich heute auch nicht mitdiskutieren. Daher darf er wahrscheinlich auch nicht hier im Plenum sitzen, sondern er wurde sozusagen aus dem Verkehr gezogen. (Zwischenruf der Abg. Dr. Mertel. ) Frau Kollegin! Das wäre auch eine Möglichkeit, haben Sie schon einmal gesagt. Da sieht man genau, worum es geht.

Wir liegen mit unserer Einschätzung ganz richtig, meine Damen und Herren. Das zeigt schon allein das, was Sie bei den Beamten gemacht haben: Sie haben zugestimmt, daß die Durchrechnungslösung, die Sie zwingend haben wollten, so lange aufgeschoben wird, daß sie für die sozusagen alte Beamtengeneration der Dohrs und Neugebauers nicht mehr gilt, und meinen, die Jungen sollen es sich später selber richten. Das heißt, die Beamtenvertreter haben für sich selbst eine gute Lösung geschaffen.

Die Sozialdemokraten machen dabei mit, wenn die Kleinen im Regen stehen gelassen werden, und die großen Sektionschefs haben es sich wieder einmal gerichtet. Das ist ja direkt ein "Sektionschefrettungsgesetz", würde ich sagen, denn wenn Sie jetzt via Abänderungsantrag sogar noch eine Funktionserhöhung der Sektionschefs vornehmen (Zwischenrufe der Abgeordneten Dr. Mertel und Parnigoni )  – schauen Sie sich das einmal an! –, dann werden die Pensionen der Sektionschefs ja sogar noch aufgewertet. (Abg. Parnigoni greift sich an den Kopf.) Nicht aufs Hirn greifen, sondern lesen und sich dann wundern, warum man zustimmt, Herr Kollege! (Beifall bei den Freiheitlichen.) Sie erhöhen die Funktionen der Sektionschefs, bevor sie abtreten, damit Sie ihnen sozusagen noch ihre Pensionen verbessern.

Oder: Sie sagen, das System der Frühpensionierungen muß eingeschränkt werden, Herr Staatssekretär. – Aber wie geht das, wenn gleichzeitig vorgesehen ist, daß demnächst eine Frühpensionierungsaktion bei der Post gemacht wird, und wenn Sie gleichzeitig eine Ausweitung der Frühpensionierungen bei den Lehrern machen müssen, damit Sie neue Lehrer einstellen können, damit junge Leute unterrichtet werden können? – Das paßt doch hinten und vorne nicht zusammen!

Oder die Valorisierung: Was glauben Sie, was die Valorisierung, die Sie gestern noch ausgehandelt haben, in Wirklichkeit bringen wird? – Sie wird eine weitere Flucht in die Frühpension bringen, weil spätestens im Jahr 2019 jene Beamte, die keinen Nachteil haben wollen, massenweise in die Frühpension gehen werden. Die sind ja nicht dumm und werden doch nicht warten, bis sie das Fallbeil Ihrer falschen Gesetzgebung trifft.

Ich sage Ihnen daher: Die Vorlage, die Sie heute einbringen, ist wirklich ein Pfusch, weil die Regierung damit jene Probleme schafft, die sie eigentlich beseitigen wollte. Die Frühpensionierung wird ausgeweitet und nicht eingedämmt, eine dauerhafte Sicherung ist nicht gegeben, die Jungen haben in diesem System keine Zukunft, und jeder weiß, daß wir in zwei, drei Jahren, spätestens nach der nächsten Nationalratswahl, wieder über die Pensionsreform diskutieren werden müssen. Daher haben Sie im Ergebnis nichts erreicht.

Allein die Titulierung ist bemerkenswert. (Der Redner hält eine Unterlage in die Höhe.) Ich habe mir das mitgenommen, um ein Beispiel dieser "wunderbaren" Regelung im § 62h zu zitieren. Das zeigt, welche Regelungen hier getroffen worden sind. Die Beamtenpensionsreform hat im Ergebnis zur Folge, daß eine neue Zulage geschaffen wird, und zwar eine sogenannte Vergleichsruhegenußzulage. Das heißt, da vergleicht man die alte Pensionsregelung mit der neuen Pensionsregelung, und damit dann irgendwo in der Mitte ein Ausgleich gefunden wird, gibt es wieder eine neue Zulage. Anstatt ein vernünftiges neues, modernes System zu machen, geht man her und doppelt auf das alte System auf und schafft eine Vergleichsruhegenußzulage.

Das liest sich etwa so – ich zitiere –: "Übersteigt die Vergleichspension den Betrag von 28 000 S nicht, so ist der Ruhegenuß wie folgt zu berechnen:

1. Von der Vergleichspension ist zunächst der Betrag von 7 000 S abzuziehen und das Resultat durch die Zahl 300 000 zu dividieren." – Keiner weiß, warum.


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