Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 54

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"2. Das Ergebnis dieser Division ist auf drei Stellen zu runden und von der Zahl 1 abzuziehen.

3. Ist der Ruhegenuß niedriger als das Produkt der Vergleichspension mit der sich aus Z 2 ergebenden Zahl, so entspricht der Erhöhungsbetrag dieser Differenz. Andernfalls gebührt kein Erhöhungsbetrag." (Ironische Heiterkeit bei den Freiheitlichen.)

Da kennt sich wirklich kein Mensch mehr aus! Das hat auch die Kärntner Landesregierung festgestellt, die sagt: "Der Nachvollzug dieser Rechenoperationen zur Ermittlung des Pensionsanspruches überfordert die menschliche Logik." – Der Verfassungsdienst der Kärntner Landesregierung teilt Ihnen das mit. (Abg. Mag. Stadler: Da schau her! – Abg. Wabl: Keine Sorge! Es kommt die Cordula Frieser!)

So machen Sie die Gesetze! Das sind Ihre "dauerhaften" Pensionssicherungsgesetze, meine Damen und Herren! Von Harmonisierung kann doch bitte keine Rede sein! Wo haben Sie denn harmonisiert, Herr Staatssekretär? Was ist zum Beispiel mit den Angestellten im Bereich der Sozialversicherung? – Sämtliche Regelungen für die Angestellten jener Tintenburgen, die die Pensionsgelder verwalten, werden nicht harmonisiert. Da bleibt alles beim alten. Für diese Angestellten gibt es eine eigene Dienstordnung, sie erhalten als Pension 80 Prozent ihres Letztbezuges, wie die Beamten in ihrer besten Zeit. Sie bekommen aber auch eine Abfertigung, wie in der Privatwirtschaft. Da wird nicht harmonisiert.

Oder: die Angestellten im Kammerbereich, Herr Dr. Stummvoll. Ihren Mitarbeitern hat man die Pragmatisierung abgekauft. Sie bekommen heute beamtenähnliche Pensionen, in der Höhe von 70 bis 80 Prozent des Letztbezuges. Einer 57jährigen Angestellten, die am 1. Oktober in Pension gegangen ist, zahlt man zum Beispiel eine freiwillige Pensionsabfindung in Höhe von 7,4 Millionen Schilling, plus 2 Millionen Schilling Abfertigung, plus ASVG-Höchstbetrag, und das mit den Zwangsbeiträgen der kleinen Kammerfunktionäre, der kleinen Unternehmer! Das, meine Damen und Herren, sind Ihre "Harmonisierungen", die Sie in Österreich durchführen! (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Haigermoser: Das ist ein Skandal! Pfui! – Weitere Pfui-Rufe und Zwischenrufe bei den Freiheitlichen.)

Oder: Was ist mit den Politikern, meine Damen und Herren? – Bevor man gesagt hat, daß man an die Harmonisierung der Pensionsrechte geht, hat es in diesem Hohen Haus mit der Zustimmung von vier Parteien – nicht der Freiheitlichen! – eine Bezügeregelung gegeben, die auch die Pensionen für die Politiker geregelt hat, und zwar so, daß sich heute die Abgeordnete der Grünen Stoisits schon darüber aufgeregt hat, obwohl sie dieser Regelung damals zugestimmt hat. Das ist in diesem Zusammenhang auch interessant. (Abg. Mag. Stoisits: Was?! – Abg. Mag. Stadler: O ja! Die Grünen haben zugestimmt!)

Sie wissen offenbar nicht mehr, was Sie hier am Rednerpult vor wenigen Minuten gesagt haben. Wir haben das sehr genau registriert, meine Damen und Herren! Für Politiker gibt es nämlich keinen Durchrechnungszeitraum, Herr Dr. Khol, auch wenn Sie das gestern in der Öffentlichkeit fälschlich behauptet haben. Denn Politiker werden auch in Zukunft laut Gesetz (der Redner zitiert neuerlich aus der erwähnten Unterlage)  – da steht es ganz genau drinnen – ihre Pensionen gemäß der höchsten Dienstklasse des Sektionschefbezuges, Dienstklasse IX, Gehaltsstufe 6, berechnet bekommen. (Abg. Dr. Kräuter: So wie Sie, Herr Dr. Haider!) – Aber der Umstand, daß alle davon betroffen sind, mindert die Schweinerei doch nicht, Herr Kollege! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Sie sollten vielmehr eine gerechte Regelung machen und auch dafür sorgen, daß man den kleinen Beamten nichts wegnimmt. Sie sollten nicht zum Beispiel einem Postler, der nach 28 Dienstjahren 11 600 S verdient, 40 Prozent davon Zulagen, aufgrund der Durchrechnungszeiträume für die kleinen Beamten nun Geld wegnehmen, während die Politiker es sich ohne Durchrechnung richten.

Meine Damen und Herren! Die Politikerpensionen erfordern einen Zuschuß (Abg. Parnigoni macht eine abwehrende Geste)  – Sie schütteln immer den Kopf, weil Sie über Ihre eigenen Dinge nicht gerne reden – von 600 000 S pro Jahr und Politikerpension zu aktuellen Bezügen.


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