Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 71

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Daß dieses Konzept nicht aufgehen konnte, war klar: weil hier Interessen im Spiel waren. Und da teile ich nicht die Meinung der Kritiker der Gewerkschaftspolitik, die sagen, in erster Linie hätte sich die Gewerkschaft ein Stück in Richtung dieses Regierungspaketes bewegen können. Ich werde aber versuchen, das zu differenzieren. Meiner Ansicht nach liegt das eigentliche Problem in der gewerkschaftlichen Haltung – und das habe ich schon jahrelang in diesem Haus immer wieder betont – nicht im Bereich der ASVG-Pensionen, sondern im Rahmen einer Beamtengewerkschaft, die es tatsächlich auch diesmal wieder verstanden hat, die Interessen ihrer oberen Beamten am besten von allen Interessen in dieser Gewerkschaft zu wahren.

Das ist das eigentliche Problem, und das habe ich bei allen Pensionsdebatten, die wir in den vergangenen Jahren in diesem Haus geführt haben, immer wieder betont. Und das ist auch in der Anlage dieses Pensionskonzepts leider enthalten. Es ist den Herren Gewerkschaftsfunktionären im öffentlichen Dienst, es ist aber auch der Regierung gelungen, ihre Privilegien weitgehend aufrechtzuerhalten. Das kann man nicht nur bei diesem kleinen Aspekt der Politikerprivilegien, die ja die Debatte völlig unbeschädigt überdauert haben, sehen, bei dem es darum geht, daß Politiker ihre Pension völlig uneingeschränkt genießen dürfen – im Gegensatz zu den Beamten, die zumindest für einen bestimmten Zeitraum mit Abstrichen zu rechnen haben, wenn sie daneben ein Einkommen beziehen. An den Politikern ist das vorübergegangen.

Das ist nur ein kleiner Teilaspekt der Debatte. Worauf ich hinweisen will, ist etwas Größeres: Wir diskutieren hier eine Pensionsreform, bei der es erklärtermaßen, wenn man Ihnen Glauben schenken darf, darum geht, daß die jetzt im Erwerbsleben befindliche Generation durch diese Reformen ihre eigene Alterssicherung gewährleistet haben soll. Aber niemand sagt dazu, daß wir eine bereits in Pension befindliche Generation haben, bei der es eine sehr ungleiche Verteilung von Chancen und Einkünften gibt. Niemand sagt dazu, daß die derzeit erwerbstätige Generation, die die Zukunft ihrer eigenen Pension jetzt sichern soll, auf der einen Seite für die schon in Pension Befindlichen die vollen Leistungen zahlt und auf der anderen Seite geringere Leistungen zu erwarten hat. Niemand sagt das dazu!

Niemand sagt auch das dazu, was am Anfang der Debatte durchaus auch von seiten der Gewerkschaften noch eingebracht worden ist, daß auch das beste Pensionssystem nur dann aufrechterhalten werden kann, wenn es gelingt, Beschäftigung zu sichern. Und es sind einige Eckpunkte auch in diesem Paket betreffend die Beamten drinnen, anhand derer ersichtlich wird, daß es Ihnen offensichtlich sehr wenig um diese Frage geht.

Sie haben sehr oft von der Harmonisierung gesprochen, und ich bin durchaus bereit, Ihnen zuzugestehen: In einem Bereich haben Sie tatsächlich einen Erfolg erzielt, und das ist der Durchrechnungszeitraum. In einem einzigen Bereich ist Ihnen der Ausstieg aus einem System gelungen, von dem ich meine, daß es tatsächlich ein veraltetes, an Privilegien orientiertes System ist. Er ist Ihnen nicht gelungen beim Pensionsalter, er ist Ihnen nicht gelungen bei allen anderen Eckdaten, etwa bei der Höchstbeitragsgrundlage, und er ist Ihnen nicht gelungen – darauf hat Abgeordneter Kier auch zu Recht hingewiesen – bei dem, was die Grundlage des Pensionssystems ausmachen sollte, nämlich beim Dienstrecht, beim Arbeitnehmerschutz, beim Beschäftigungsverhältnis als solchem.

Da gibt es keine Harmonisierung. Da haben wir in Zukunft gerade durch die Maßnahmen, die in allerletzter Minute vereinbart worden sind, mindestens drei Klassen von Beschäftigten im öffentlichen Dienst: die Beamten nach dem alten Dienstrecht und mit den entsprechenden gegenüber dem ASVG erhöhten Pensionsversicherungsbeiträgen, dann die Beamten mit den geringeren Pensionsversicherungsbeiträgen und schließlich daneben noch immer die Vertragsbediensteten. Hier gibt es keinen Ansatz zur Harmonisierung, sondern statt zwei großen Gruppen haben wir in Zukunft drei große Gruppen.

Ich meine, das deutet darauf hin, und das war auch meine Frage an Sie, Herr Staatssekretär, im Ausschuß: Wäre es nicht vernünftiger gewesen, die Pensionsdebatte hier in diesem Land mit so etwas wie einem Masterplan zu beginnen, zu versuchen, sich darüber klarzuwerden, was man will? Das vermisse ich auch bei dem, was Sie in den vergangenen Monaten debattiert haben. Denn, Herr Staatssekretär und werte Frau Ministerin: Die Ruster Klausur hat es sich nicht zum


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