Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 72

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Ziel erklärt, eine Harmonisierung herbeizuführen. Das war nicht das Ziel der Ruster Klausur! Sie sind von der Ruster Klausur weggegangen mit Plänen von unterschiedlichen Durchrechnungszeiträumen für die Beamten und für die ASVG-Pensionisten. Sie haben zunächst gesagt, für die Beamten sollen andere Durchrechnungszeiträume gelten als für die ASVG-Pensionisten, und erst schön langsam haben Sie die Kurve gekratzt in Richtung Harmonisierung. Ich meine, es müßte schon auch von einer Regierung zu erwarten sein, daß sie sich über ihre Zielvorgaben, was die Harmonisierung betrifft, etwas klarer wird.

Ich komme noch einmal zurück auf die für mich nicht geklärte und von Ihnen in keiner Weise beantwortete Frage, ob die Sicherung eines zukünftigen Pensionssystems für die jetzt im Erwerbsleben stehende Generation, die gleichzeitig die Pensionen der jetzt in Pension befindlichen Generation zahlen muß, nicht verbunden werden müßte mit einer Bewertung der bestehenden Pensionssysteme. Man würde dann auch zu einer Antwort auf die Frage kommen, die sich viele in diesem Land stellen, ob die Differenzen, die es derzeit zwischen geringen und hohen Pensionen gibt – ich brauche nur herzunehmen die ArbeiterInnen- und BäuerInnenpensionen, die am niedrigsten sind, und die Pensionen im Beamtenbereich, die am höchsten sind –, nicht wesentlich höher sind als die Differenzen zwischen den Einkünften im Erwerbsleben.

Im Erwerbsleben haben wir Unterschiede bei den Löhnen und Gehältern von, ich würde einmal sagen, in der Regel 1 zu 10 oder 1 zu 15, also zwischen 10 000 S und 100 000 S, 150 000 S für Vollzeitarbeit. Im derzeitigen Pensionssystem haben wir aber Differenzen, die von 1 zu 20 bis 1 zu 30 gehen. Und wenn das Pensionssystem die Ungerechtigkeiten, die Differenzen im Erwerbsleben nicht nur nachbildet, sondern noch weiter vergrößert, dann muß ich schon die Frage stellen, ob es nicht höchst angebracht wäre, auch über die Ungerechtigkeiten im bestehenden Pensionssystem zu sprechen, auch darüber zu sprechen, daß es durchaus möglich wäre, ohne Eingriff in die individuellen Pensionsrechte einiges nachzujustieren – beispielsweise durch die Streichung des Pensionistenabsetzbetrages für alle Pensionen, die über 30 000 S, über der ASVG-Höchstgrenze, liegen.

Wir diskutieren immer so, als ob es nur darum ginge, die Beamten und die ASVG-Pensionisten in eine Vergleichbarkeit zu bringen. Es geht doch auch um die Mehrfachpensionen, und es geht um jenen sehr wichtigen Bereich, über den niemand hier im Hohen Haus diskutiert: die Tatsache, daß es vor allem im staatlichen, im staatsnahen Bereich – bei Banken, bei Versicherungen, und das will ich nicht nur am Beispiel unseres ehemaligen Bundeskanzlers diskutiert wissen – Pensionen gibt für mehrjährige Beschäftigung, für eine Beschäftigungsperiode von ein paar Jahren, die 200 000 S, 300 000 S ausmachen. Niemand diskutiert darüber! Wozu sitzen wir hier überhaupt zusammen, um über die Zukunft des Pensionssystems zu sprechen, wenn wir nicht bereit sind, auch dem Faktum ins Auge zu schauen, daß es – nicht nur, weil das auch den ehemaligen Bundeskanzler betrifft – Bereiche gibt, die sich jeglicher Kontrolle entziehen und offensichtlich auch Ihrer Bereitschaft, sie zu beeinflussen?

Wir haben im öffentlichen Dienst und auch in staatsnahen Bereichen das Problem der Mehrfachpensionen, die zum Beispiel aus dem Zusammentreffen einer Eigenpension und einer Witwer- oder Witwenpension resultieren. Dabei kommt es zu Einkommenshöhen im Pensionsbereich von 50 000 S, 60 000 S oder 70 000 S, obwohl die Eigenpension, wenn sie 30 000 S oder 40 000 S ausmacht, schon hoch genug wäre, wie ich meine.

Niemand von Ihnen diskutiert darüber, daß es angemessen und sozial gerecht wäre, auch da etwas zu ändern – nicht bei den kleinen Witwer- und Witwenpensionen, wo es darum geht, daß aufgrund des Versterbens des einen Ehepartners eine Pension in der Höhe von 10 000 S oder 15 000 S erreicht werden kann. Es geht darum, nach oben hin abzuschmelzen, gerechtfertigt abzuschmelzen, weil das eine Frage der sozialen Gerechtigkeit ist und der Verantwortung gegenüber jener Generation, die dieses Pensionssystem derzeit finanziert – auch gegenüber den zukünftigen Generationen. Das alles haben Sie nicht einmal andiskutiert mit diesem Pensionsreformkonzept. Sie sind nicht einmal bereit, darüber zu diskutieren. Ich meine jedoch, genau diese Fragen müssen wir diskutieren, wenn es uns tatsächlich um ein nachhaltiges, um ein solidarisches und dauerhaftes Pensionssystem geht.


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