Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 91

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Ruhensbestimmungen für Politiker und Politikerinnen ja nicht eine Frage der Bezüge respektive des Bezügebegrenzungsgesetzes sei, sondern das werde später, wenn es um den Ruhegenuß von Beamten und Beamtinnen gehe, diskutiert.

Es geht jetzt um jene nicht unwesentliche Gruppe hier im Hohen Hause, die Beamtinnen und Beamte sind. Diese sind ja die allerstärkste Gruppe der Kolleginnen und Kollegen. Von diesen ist aber weder in der Regierungsvorlage noch im Abänderungsantrag, geschweige denn in einer Initiative der KollegInnen im Ausschuß die Rede. Es wird – ich möchte hier nicht übertreiben und überdramatisieren – etwas nicht beachtet, was uns allen auf den Kopf fallen wird, weil die Öffentlichkeit kein Verständnis dafür hat, daß wir an uns selbst einen anderen Maßstab legen als an jene, von denen wir es verlangen.

Ich habe bisher überhaupt keinen plausiblen Grund dafür gehört, warum ich als Beamtin – ich bin auch Beamtin – künftig Ruhensbestimmungen habe – das Gesetz schreibt mir diese vor –, die ich für wichtig, notwendig und einsichtig halte, es diese für mich als Politikerin aber nicht gibt. Für mich persönlich wird es die Situation nicht geben, weil ich eine von jenen bin, die nie eine PolitikerInnenpension bekommen werden. Bitte, erklären Sie einem Beamten und einer Beamtin, warum für sie Ruhensbestimmungen gelten sollen, aber für einen Politiker, der Beamter ist, dasselbe nicht gelten soll! – Das ist nicht zu erklären. Das ist eine Ungerechtigkeit, die nicht beseitigt wird. Das Wort "Ungerechtigkeit" ist ja noch ein harmloses Wort in Relation zu dem, was es wirklich ist, nämlich ein durch nichts zu rechtfertigendes Politikerprivileg, das hier weiter im Gesetz aufrechtbleibt. Das ist ein Punkt des Inhaltes des Abänderungsantrages, den die Grünen schon im Ausschuß eingebracht haben, zu dem überhaupt niemand ein Wort verloren hat, also schon gar niemand von den Koalitionsfraktionen und auch nicht von der Freiheitlichen Partei. Sie haben unserem Antrag im Ausschuß auch nicht zugestimmt, obwohl das heute ein zentraler Punkt in den Ausführungen Ihres Parteiobmanns gewesen ist.

Ein zweiter Punkt, der auch Inhalt des Abänderungsantrages ist, ist jener, bei dem es um politische Funktionäre – natürlich alles ab dem Jahr 2000 – und auch weitere Privilegien von Politikern und Politikerinnen geht, die andere, nämlich Beamte, nicht haben. Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dafür habe ich kein Verständnis. Das ist der Grund, warum ich diesen Umstand hier noch einmal ganz dezidiert erwähnen möchte, vor allem im Hinblick darauf, daß ich dem Bezügebegrenzungsgesetz meine Zustimmung gegeben habe, weil ich das damals für einen wesentlichen und richtigen Schritt gehalten habe.

Jetzt möchte ich den Abänderungsantrag verlesen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Mag Terezija Stoisits, Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde betreffend das 1. Budgetbegleitgesetz 1997 885 der Beilagen in der Fassung des Ausschußberichtes 911 der Beilagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. In Artikel 13 § 1 Z 1 wird folgende lit. c angefügt:

"c) Organen im Sinne des § 1 Bezügegesetz BGBl. Nr. 273/1972 in der Fassung 64/1997 als Ruhebezug,"

2. § 6 Abs. 2 entfällt. Abs. 3 erhält die neue Bezeichnung Abs. 2.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn Ihnen daran gelegen ist, daß so etwas wie heute vormittag – daß nämlich eine Fraktion etwas anprangert, was im Kern nicht stimmt, im Detail aber richtig ist – zukünftig nicht mehr vorkommt, dann entschließen Sie sich dazu, diese –


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