Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 95

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herausgestellt hat, eigentlich nicht der Gesetzeslage entsprach. In Österreich gilt nach dem UniStG die an sich sinnvolle Bestimmung, daß es auf die Studienberechtigung im jeweiligen Herkunftsstaat ankommt, das heißt, daß nur jene Personen bei uns studienberechtigt sind, die es auch in ihrem Herkunftsstaat sind oder wären. Daneben sind auch anerkannte Flüchtlinge studienberechtigt.

Nun wissen wir aber alle, daß es gerade durch die Verschärfungen und die geänderte Praxis im Asylrecht immer weniger anerkannte Flüchtlinge gibt und daß gerade bei Personen aus Ex-Jugoslawien der Flüchtlingsstatus so gut wie nie anerkannt wurde. Nichtsdestotrotz glaube ich, daß es – und daran zweifelt auch niemand hier im Hohen Hause – nach wie vor und trotz eines weitgehenden Waffenstillstandes in Ex-Jugoslawien massive ethnische Diskriminierungen gibt, insbesondere in Restjugoslawien, bei den Kosovo-Albanerinnen und Kosovo-Albanern.

Der Antrag, den wir formuliert haben, bezieht sich aber nicht allein auf Studierende aus dem Kosovo, sondern er soll es dem Wissenschaftsminister ermöglichen, allgemein Personen zuzulassen, die die Voraussetzungen für die Hochschulreife an sich erfüllen, aber infolge ethnischer beziehungsweise rassischer Diskriminierungen in ihrer Heimat vom Studium ausgeschlossen sind. Das betrifft, wie gesagt, insbesondere Studierende aus dem Kosovo, die seit dem Wintersemester 1991/92 ex definitione in Restjugoslawien und in Kosova nicht studieren dürfen, aber auch Kurdinnen und Kurden aus der Türkei.

Ich bin überzeugt davon, daß diese Diskriminierungen auch noch auf andere, wahrscheinlich kleine Gruppen zutreffen, unter denen sich wiederum wenige Menschen überhaupt für ein Studium im Ausland interessieren. Es ist daher kein Problem, das quantitativ ins Gewicht fällt und den Betrieb an den Hochschulen gefährden oder in Frage stellen würde.

Es wäre das aber meiner Ansicht nach ein ganz wichtiger Beitrag zur Demokratisierung in jenen Ländern, in denen es derart massive ethnische Diskriminierungen gibt. Wer es mit der Hilfe für alle Nachfolgestaaten des ehemaligen Jugoslawien ernst meint, sollte auch daran interessiert sein, daß junge Menschen aus diesen Ländern die Möglichkeit bekommen, ein Hochschulstudium abzuschließen, denn akademisch gebildete junge Leute können ein wichtiger Beitrag zur Unterstützung eines Demokratisierungsprozesses sein.

Auf keinen Fall aber darf es passieren, daß die ethnische Diskriminierung in den Herkunftsstaaten bei uns durch unsere Gesetzessituation fortgeschrieben wird, das heißt, daß etwa eine ethnische Diskriminierung, wie es sie in Kosova gibt, in Österreich fortgesetzt wird.

Herr Bundesminister! Es wird in Hochschulzeitschriften kolportiert, daß die Situation angeblich bereinigt sei, in der ÖH-Zeitschrift wird auf ein gültiges Abkommen zwischen der Bundesrepublik Jugoslawien und dem Kosovo verwiesen. – Mir ist kein derartiges Abkommen bekannt, und ich denke, jeder, der die aktuelle Politik in Belgrad verfolgt, zweifelt an der Existenz eines solchen Übereinkommens. Meines Wissens gilt der Ausschluß von Albanerinnen und Albanern vom Studium nach wie vor unverändert; es ist keine Lockerung oder Verbesserung für Studierende aus dem Kosovo eingetreten. Ein derartiges Abkommen ist auch diesem Haus nicht übermittelt worden.

Ich begrüße es sehr, wenn man nun de facto – ich würde sagen, eigentlich neben oder wahrscheinlich sogar gegen das Gesetz – eine Hilfestelle für Kosovo-Albanerinnen und -Albaner anbietet. Das kann aber nur eine augenzwinkernde Zwischenlösung sein. Wir brauchen, wie gesagt, eine gesetzliche Neuregelung aufgrund des Anlaßfalles Kosova, aber durchaus auch auf andere Fälle ethnischer Diskriminierungen anwendbar.

Herr Bundesminister! Ich ersuche daher Sie und insbesondere auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Wissenschaftsausschuß, dieses Verlangen nach einer raschen Debatte der Materie im Wissenschaftsausschuß zu unterstützen. Es geht nicht an, daß man nun zwar in Einzelfällen quasi per Weisung des Ministers oder irgendwie sonst – ich weiß nicht, wie – Abhilfe schafft, die Gesetzessituation aber, wonach, wie gesagt, in Österreich nur jene Personen zum Studium zuzulassen sind, die die Voraussetzungen in ihrem Herkunftsstaat erfüllen oder bei uns als Flüchtlinge anerkannt wurden, nach wie vor eindeutig ist.


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