Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 96

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Die Fälle massiver ethnischer Diskriminierung sind meiner Meinung nach derart evident, daß wir eine Änderung des § 36 UniStG – und damit auch Rechtssicherheit – rasch beschließen sollten. Ich lade Sie daher ein, diesem Fristsetzungsantrag der Grünen und auch dem Antrag, der im Ausschuß vorliegt, zuzustimmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

15.09

Präsident Dr. Heinz Fischer: Für die weiteren Debattenbeiträge sind die Redezeiten auf 5 Minuten beschränkt.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Niederwieser. – Bitte.

15.10

Abgeordneter DDr. Erwin Niederwieser (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich denke, wir müssen dieses Thema in zwei Teile gliedern, um es zu verstehen und die in dieser Situation richtigen Maßnahmen zu ergreifen.

Da ist auf der einen Seite die von Kollegin Petrovic deutlich geschilderte Situation in Restjugoslawien, speziell im Kosovo, wo unbestrittenen Berichten zufolge die Universität in Priština 1991 für Albaner de facto geschlossen wurde. An dieser Universität werden seither 90 Prozent der Bevölkerung, die Albaner, de facto nicht mehr zum Studium zugelassen. In der Zeit bis September 1992 wurden sogar 900 albanische Professoren und Angehörige des Lehrkörpers dieser Universität entlassen.

Das ist eine Vorgangsweise, die nicht scharf genug kritisiert werden kann. Sie stellt zweifellos eine Menschenrechtsverletzung dar und geht auch dieses Parlament etwas an. Wir können dabei keinesfalls zusehen, sondern müssen sehr deutlich den Finger auf diese Menschenrechtsverletzung legen. – Das ist der eine Punkt.

Der zweite Punkt: Wir diskutierten heute vormittag beim Eingang in die Tagesordnung darüber, wie wir miteinander umgehen. Es wurde kritisiert, wie die Regierungsparteien mit der Opposition umgegangen sind. Ich denke, das gilt wahrscheinlich auch vice versa. Schon gestern abend haben Kollegin Petrovic und ich über dieses Thema gesprochen. Sie haben angeboten, daß wir das Thema in Ruhe beraten und Möglichkeiten einer gemeinsamen Lösung suchen sollten. Ich habe darauf hingewiesen, daß es in unserem Interesse liegt, keine inhaltlichen Differenzen zu haben. Wenn wir allerdings als Antwort auf dieses Angebot am nächsten Tag einen Fristsetzungsantrag ins Haus bekommen, dann ist das, geschätzte Kolleginnen und Kollegen, vielleicht auch nicht die richtige Form, auf solche Kooperationsangebote zu reagieren.

Aber Strich darunter – es geht um das Problem, das zu lösen ist, und dahinter sollten solche Diskussionen zwischen den Fraktionen zurückstehen. Es geht um die betroffenen Menschen, und sie sollten bei uns studieren können. Dabei ist nicht nur der § 36 UniStG zu beachten, sondern wir haben uns im Zuge der Verabschiedung des UniStG diese Dinge sehr wohl überlegt und in mehreren Verhandlungsrunden das Problem angesprochen: Was ist mit jenen Studierenden, die aus einem Staat kommen, in dem sie eine verfolgte Minderheit darstellen? – Sie werden aus diesem Grund niemals die Bestätigung bekommen, daß sie dort studieren könnten, und sie werden daher diesen besonderen Studiennachweis nicht erbringen können, um bei uns zum Studium zugelassen zu werden. Dieses Thema an sich war uns nicht unbekannt, sondern wir haben es in den Verhandlungen zum UniStG erörtert und darauf auch in den Erläuterungen Bezug genommen. Daher steht im § 30 Abs. 3, daß der Rektor – der Rektor ist die oberste Behörde jeder Universität für das Zulassungsverfahren – sehr wohl, und zwar nicht außerhalb des Gesetzes und auch nicht contra legem, Kollegin Petrovic, sondern genau im Sinne des Gesetzgebers und im Sinne des Gesetzes, in solchen Fällen auf diesen Nachweis verzichten kann.

Man könnte nun sagen, daß die Rektoren nicht entsprechend handeln, sodaß der Minister dies tun müsse. Dem steht aber entgegen, daß wir uns eigentlich dafür entschieden haben, daß die Universitätsautonomie der Schwerpunkt unserer Universitätspolitik sein und die Richtung vorgeben soll. Was getan werden wird – der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr hat das bereits angekündigt –, ist, daß die Rektoren ausdrücklich auf die Möglichkeit hingewiesen


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