Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 98

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der Autonomie hin zur Autorität des Ministeriums. Statt dessen verfolgen wir die Philosophie des UniStG sehr genau und setzen große Hoffnungen und Erwartungen in die Kompetenz und autonome Entscheidungsfähigkeit der Rektoren. Diese sind die oberste Universitätsbehörde. Es gibt keinen Anlaß, den Rektoren Mißtrauen entgegenzubringen, sondern es gibt vielmehr Anlaß, ihnen großes Vertrauen entgegenzubringen, und zwar mit dem Zusatz, diese Entscheidungsfälle von parlamentarischer Seite her sehr sorgfältig zu beobachten.

Erst vor wenigen Minuten haben wir einen meine Auffassung bestätigenden Anruf des Vorsitzenden des Rektorenkonferenz erhalten, in dem er mitgeteilt hat, daß er sich durch die Information, die das Ministerium schon geleistet hat, und durch die Kommunikation, die noch weiter auszubauen sein wird, bestätigt und ausreichend gesetzlich gesichert fühlt, um in den zitierten Fällen zu entscheiden. Daran erkennen wir, daß die gesetzliche Möglichkeit, die jetzt existiert, ausreichend ist, sodaß weder ein Anlaß für eine Fristsetzung besteht noch – gegenwärtig – eine Änderung des Universitäts-Studiengesetzes vorzunehmen ist. Daher können wir von einer Zustimmung absehen. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

15.18

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dr. Krüger. Er hat das Wort.

15.18

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! An dieser Debatte ist meiner Ansicht nach besonders von Interesse, daß die sozialistische Seite und die Seite der ÖVP offensichtlich eine völlig klare Meinung zu diesem Gesetzesantrag von Kollegin Petrovic und Kolleginnen haben, allerdings kein Verständnis dafür aufbringen, diesen Antrag einer raschen Erledigung zuzuführen.

Überhaupt scheint mir dabei eine Verwechslung vorzuliegen. Denn es geht beim Fristsetzungsantrag nicht um eine inhaltliche Abstimmung darüber, ob man dafür oder dagegen ist, sondern es geht nur darum, ob die Materie dem Ausschuß zugewiesen wird und anschließend ins Plenum zurückkommen kann, woraufhin der Gesetzesantrag entweder akzeptiert oder abgelehnt wird.

Frau Kollegin Brinek hat mit keinem Wort Ausführungen darüber getroffen, aus welchem Grund sie nicht für die sofortige Behandlung der Sache im Ausschuß eintritt. (Abg. Dr. Brinek: O ja!) Vielmehr haben Sie, Frau Kollegin Brinek, eine Begründung in der Sache abgegeben, die eigentlich der Ausschußarbeit vorbehalten werden sollte. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Frau Kollegin Brinek! Sie haben ausführlich vorgetragen, aus welchem inhaltlichen Grund Sie dagegen sind. Wenn aber die Meinungsbildung der Österreichischen Volkspartei und der SPÖ schon so weit fortgeschritten ist, daß ohnedies schon in der Sache Entscheidungen getroffen werden könnten, dann frage ich mich, aus welchem Grund diese Sache auf die lange Bank geschoben werden sollte.

Frau Kollegin Brinek! Sie haben hier die Meinung vertreten, daß gemäß § 30 Abs. 3 Universitäts-Studiengesetz der Rektor in ausreichendem Maße die Möglichkeit hat, darüber zu entscheiden, ob Angehörige dieser ethnischen Minderheit in Österreich zu den Universitäten zugelassen werden oder nicht. Sie haben sich in der Sache geäußert und klar Stellung bezogen. Ich verstehe daher nicht, daß Sie die Sache auf die lange Bank schieben wollen. Welchen Sinn hat das? – Sie haben eine Meinung, diese kann und sollte man vertreten. Ich sehe keinen logischen Anlaß, mit einer beschlußmäßigen Befassung des zuständigen Ausschusses weiter zuzuwarten. (Abg. Dr. Brinek: Es gibt keinen Handlungsbedarf!)

Es gibt keinen Handlungsbedarf? – Sehr geehrte Frau Kollegin! (Abg. Dr. Brinek: Es gibt keinen akuten Handlungsbedarf!) Wenn es keinen Handlungsbedarf gibt, heißt das in den Augen der Österreichischen Volkspartei, daß man einen Gesetzesantrag einfach liegenläßt? – Das ist offensichtlich Ihre Meinung. Aber so kann man es nicht machen: Nur weil man sagt, daß es keinen Handlungsbedarf gebe, bleibt ein Gesetzesantrag liegen. Sie haben eine akzentuierte


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