Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 106

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Aufgabe, sich mit diesem Text kreativ auseinanderzusetzen, nicht wahr. (Abg. Dr. Schmidt: Im Ausschuß hätte es verbessert werden können! Dafür sind die Ausschüsse doch da!)

Darauf sage ich Ihnen ganz offen, Frau Kollegin Schmidt: Ich bin bei allen Sitzungen des Finanzausschusses anwesend gewesen, aber außer von den Regierungsfraktionen hat es dort keine Abänderungsanträge gegeben (Abg. Hans Helmut Moser: O ja! Ich habe einen eingebracht!), sondern es hat sogar gestern eine weit verbreitete Diskussionsverweigerung von seiten der Opposition gegeben, die sich mit jenen großen Teilen der Regierungsvorlage, die vorgelegen sind, überhaupt nicht auseinandersetzen wollte. Also so einfach kann man es sich auch nicht machen, daß man sagt ... (Abg. Dr. Schmidt: Jetzt machen aber Sie es sich einfach!)

Nein, ich mache es mir gar nicht einfach! Aber einerseits zu sagen, das Parlament soll sich damit beschäftigen, aber andererseits die verfügbare Zeit in den Ausschußsitzungen nicht für diese Debatten zu nützen, das paßt nicht zusammen. Wenn man schon so großartige Vorschläge hat, dann hätte man diese auch in den Ausschüssen einbringen und diskutieren müssen. (Abg. Dr. Schmidt: Sie wissen doch, wovon ich rede! Dann gehen Sie lieber auf Zwischenrufe gar nicht ein, als auf diese Weise!)

Ich weiß ganz genau, wovon Sie reden. Aber ich weiß auch ganz genau, daß es parallel die Verhandlungen gegeben hat. Ich gehe darauf auch ein, indem ich sage: Sehr ernst sind die Verhandlungen im Ausschuß auch von der Opposition nicht genommen worden, sonst hätte es dort bessere Beiträge geben müssen. Herr Kollege Moser! All jene, die gestern bei der Sitzung des Finanzausschusses anwesend waren, haben das auch live mitbekommen. (Abg. Hans Helmut Moser: So ernst sind sie von euch auch nicht genommen worden!)

Der zweite Punkt, der mir – da es ja bei der Pensionsreform nicht nur um Formfragen geht – vor allem inhaltlich wichtig erscheint, ist folgender. Es wird immer über den Generationenvertrag gesprochen, und ich glaube, beim Generationenvertrag sollte man der Gerechtigkeit halber anmerken – und ich sage das als Angehöriger einer Generation, die einmal verminderte Pensionen beziehen wird –: Ich bin jenen, die heute bereits in Pension sind, ihre vergleichsweise höheren Pensionen nicht neidig, vor allem deswegen nicht, weil das eine Generation ist, die dieses Land unter ganz anderen, und zwar sehr schwierigen, Bedingungen aufgebaut hat und in Zeiten relativ geringer Gehälter relativ viel leisten mußte.

Wir, die Generation der Nachgeborenen, haben in Wahrheit ein Land mit einer ausgebauten und entwickelten Infrastruktur geerbt, ein reiches Land. Daher ist es von uns auch durchaus zu verlangen, daß wir zur Pensionssicherung derjenigen, die unter größeren Entbehrungen gelebt haben, einen größeren Beitrag leisten, als wir am Ende unserer Berufslaufbahn unter Umständen herausbekommen werden. Ich halte das im Sinne des Generationenvertrages für legitim.

Vor diesem Hintergrund stellt sich aber dann die Frage: Was sind die Parameter: Was ist erträglich und was ist nicht erträglich? Und da gibt es nun die Vergleichbarkeit zwischen dem ASVG-Bereich und dem öffentlichen Dienst. Ich frage Sie ganz offen: Hätte irgend jemand hier herinnen vor drei, vier oder fünf Jahren geglaubt, daß es irgendwann einmal im ASVG-Bereich und im öffentlichen Dienst den gleichen Durchrechnungszeitraum geben wird? (Abg. Dr. Schmidt: Selbstverständlich! Verlangt haben wir ihn!) Aber selbst Sie waren skeptisch. Sie müßten doch eigentlich überrascht sein, daß es gelungen ist, diesen Durchbruch bei den Beamtenpensionen zu erreichen, mit dem ... (Abg. Dr. Schmidt: Dieser alte Punkt ist in Ordnung!)

In diesem einen Punkt sind wir uns also einig. Er ist aber, wenn Sie sich etwa an die Ausführungen der Kollegin Stoisits erinnern, kein unwesentlicher Punkt, weil er gerade für die Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes einen ganz wesentlichen Einschnitt bedeutet.

Jetzt kommt es also zu diesem wesentlichen Einschnitt. Und es gibt in Österreich nicht wie etwa in Frankreich Blockaden, Massenstreiks und so weiter, sondern diese Veränderung findet unter der Zustimmung der Vertreter der Betroffenen statt. Das heißt, man hat sich offensichtlich auf eine Formel einigen können, die diesen Systemwechsel für die Betroffenen erträglich macht.


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