Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 109

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Meine Damen und Herren! Der zentrale Diskussionspunkt im Rahmen der heutigen Debatte ist die sogenannte Pensionsreform des öffentlichen Dienstes. Zu einer umfassenden Pensionsreform ist es ja nicht wirklich gekommen. Herr Kollege Stummvoll hat angeschnitten, was alles in der Folge noch notwendig sein wird. Das zeigt, daß das, was heute hier beschlossen wird, nichts anderes als ein Flickwerk ist.

Es wäre ja notwendig gewesen, all die Vernetzungen, all die Verbindungen, die nun einmal vorhanden sind, mit einem modernen Dienstrecht, mit einem zeitgemäßen Besoldungsrecht abzudecken. Man hätte zeigen müssen, welche Auswirkungen es auf das Pensionsrecht gibt und daß wir das nur in einer gesamtheitlichen Schau beraten können. Nur in einer gesamtheitlichen Schau hätte man die entsprechenden optimalen Lösungen finden und beschließen können. Das haben Sie aber nicht gemacht, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien. Daher werden wir dieser Regelung nicht zustimmen. Man kann in diesem Zusammenhang auch nicht von einer echten Reform sprechen.

Meine Damen und Herren! Herr Staatssekretär Ruttenstorfer hat in den Ausschußberatungen auch angekündigt, daß es zu einer umfassenden Reform des öffentlichen Dienstes kommen wird. Ich höre das nun schon seit mehreren Jahren und kann nur sagen: Die Nachricht hör’ ich wohl, allein mir fehlt der Glaube.

Die Staatssekretäre, die in der Vergangenheit dafür verantwortlich waren, haben ähnliche Ankündigungen nicht eingehalten. Ich fürchte, daß es Herrn Staatssekretär Ruttenstorfer ebenso ergehen wird, daß es wieder nur bei der Ankündigung bleiben und die notwendige Reform des öffentlichen Dienstes nicht stattfinden wird. Das ist bedauerlich, aber es ist offensichtlich ein Faktum, daß diese Bundesregierung nicht in der Lage ist, die notwendigen Reformen gegenüber ihren Beamten und gegenüber den Interessenvertretungen durchzusetzen und entsprechend umzusetzen.

Eines ist klar: Wir brauchen ein modernes Dienstrecht. Wir brauchen die Gleichstellung mit dem ASVG-Bereich. Wir brauchen eine Gehaltsreform. Das Gehaltsschema der vergangenen Jahre ist unter dem damaligen Herrn Staatssekretär Kostelka ordentlich vermurkst worden. Es gibt nach wie vor keine Durchlässigkeit des Systems, die es erlauben würde, daß ein Wechsel von der Wirtschaft in den öffentlichen Dienst problemlos vollzogen werden kann. Herr Staatssekretär Ruttenstorfer hat dies heute zwar angekündigt, aber ich kann in den vorliegenden Unterlagen keinen Hinweis darauf finden. Daher gehe ich davon aus, daß auch in den Reformvorschlägen, die man uns, wie ich hoffe, in der nächsten Zeit vorlegen wird, vermutlich nichts davon zu finden sein wird.

Wir haben keine Strukturanalyse, keine Strukturreform für den öffentlichen Dienst, für die Hoheitsverwaltung, keine Novelle zum Bundesministeriengesetz, und wir haben auch keine Aufgabenreform. Es ist daher dringender Handlungsbedarf dahin gehend gegeben, daß die Aufgaben der öffentlichen Hand, der öffentlichen Verwaltung – vom Bund über die Länder bis zu den Gemeinden – neu definiert und organisiert werden. Meine Damen und Herren! All das sind Sie schuldig geblieben, und daher gibt es keine Zustimmung des Liberalen Forums.

Ich glaube aber, daß es notwendig ist, meinen Abänderungsantrag, den ich im Rahmen der Ausschußberatungen vergeblich eingebracht habe, neuerlich hier einzubringen. Da dieser Antrag schriftlich verteilt wurde, brauche ich ihn nur ganz kurz zu erläutern. Ich hätte mir erwartet, daß die Redner der Koalitionsparteien wenigstens heute kurz darauf eingehen, aber vielleicht können wir noch im Laufe der Debatte darüber diskutieren.

Meine Damen und Herren! Es ist eigentlich nicht vertretbar, daß diese Reform erst ab dem Jahr 2003 beginnt. Es ist nicht vertretbar, daß es so lange Übergangsfristen gibt, sondern es wäre notwendig, daß diese Reform – auch wenn sie nur ein erster kleiner Schritt ist, den man vielleicht als einen kleinen Schritt in die richtige Richtung bezeichnen kann – rasch und umgehend beschlossen wird. Daher ist das rasche Inkrafttreten der Reform im Interesse der Beamtenschaft und im Interesse der jüngeren Generation in unserem Land, aber es ist auch aufgrund der finanziellen Situation notwendig.


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