Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 126

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Herr Staatssekretär! Meine Damen und Herren! Das ist ein gesellschaftspolitischer Sprengsatz! Und wenn dieser hochgeht, dann tragen Sie, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, die Verantwortung dafür! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Zur Harmonisierung. Diese Reform bringt keinerlei Harmonisierung im Bereich des Arbeits- und Sozialrechtes zwischen Beamtenschaft und Privatwirtschaft. Nicht einmal eine Harmonisierung zwischen den einzelnen Gebietskörperschaften im Bereich der Entgelte ist gelungen. Herr Mag. Guger xxxvgl.Pf hat im Hearing – auch für mich – überraschende Zahlen genannt, die bezeichnend sind. Wenn man etwa vergleicht, was in der Allgemeinen Verwaltung das mittlere Einkommen eines B-Beamten, sprich Maturanten, im Bund ausmacht, nämlich 28 500 S, das eines Landesbeamten in Kärnten, nämlich 36 000 S, und das eines Landesbeamten im Burgenland, nämlich 35 200 S, dann, meine Damen und Herren, kann man da in keiner wie immer gearteten Weise von einer Harmonisierung sprechen.

Weiters: Eine Pensionsreform im Beamtenbereich kann nur ein Teil einer umfassenden Modernisierung des öffentlichen Dienstes sein. Herr Staatssekretär, wo ist das längst überfällige Bundesangestelltengesetz? Seit Jahrzehnten, könnte man fast schon sagen, wird daran gefeilt, daran gearbeitet, aber es fehlt noch immer. Herr Staatssekretär, wo ist eine echte Besoldungsreform, die eine neue Einkommenslinie festlegt, die mit der der Privatwirtschaft vergleichbar ist, bei der die Anfangsbezüge entsprechend angehoben werden, sodaß nicht, wie das derzeit der Fall ist, im letzten Drittel der Beschäftigung bei den öffentlich Bediensteten ein steiler Anstieg des Einkommens erfolgt?

Gerade dieses sogenannte Dienstaltersprinzip ist ein wesentlicher Grund für die Misere im Pensionsbereich bei den öffentlich Bediensteten. Und bei dem im Jahre 1994 beschlossenen neuen Besoldungssystem für öffentlich Bedienstete ist man wieder diesen falschen Weg gegangen. Beispielsweise sind die Funktionszulagen grundsätzlich wieder nicht nach der Funktion als solcher gestaffelt, sondern nach dem Dienstalter. Wenn etwa jemand in A1 mit 36 Jahren Abteilungsleiter in einer FLD wird, bekommt er eine Funktionszulage von 3 157 S. Wenn jemand dieselbe Funktion mit 60 Jahren ausübt, dann bekommt er 20 751 S an ruhegenußfähiger Funktionszulage. Damit wird die Pensionsproblematik im öffentlichen Dienst noch einmal enorm verschärft.

Herr Staatssekretär, wo sind die heute immer wieder von der ÖVP angeschnittenen steuerpolitischen Begleitmaßnahmen? Es klingt sehr schön, wenn etwa Herr Kollege Stummvoll oder Dr. Spindelegger meinen, die zweite Säule müsse steuerlich entsprechend abgefedert werden. Aber was haben Sie denn in letzter Zeit gemacht? – Genau das Gegenteil, meine Damen und Herren! Sie haben die Sonderausgaben gekürzt, ja ab einem gewissen Einkommensbereich sogar gestrichen. Und jetzt fordern Sie eine steuerliche Begünstigung der zweiten und dritten Säule. Doppelbödiger, meine Damen und Herren von der ÖVP, geht es wirklich nicht mehr! (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Mein Vorredner, Kollege Lafer, hat es bereits angeschnitten: Auch im Bereich der Pensionen des öffentlichen Dienstes soll es zu einer Harmonisierung, zu einer Einführung des Drei-Säulen-Modells kommen. Ich darf daher abschließend folgenden Entschließungsantrag einbringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Böhacker und Kollegen betreffend umfassende Besoldungs- und Pensionsreform im öffentlichen Dienst

Der Nationalrat wolle beschließen:

"Die Bundesregierung wird aufgefordert, binnen drei Monaten einen Gesetzesantrag vorzulegen, der eine umfassende Reform des Dienst-, Besoldungs- und Pensionsrechtes der Beamten nach folgenden Grundsätzen vorsieht:


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