Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 93. Sitzung / Seite 127

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1. Im Zuge einer leistungsorientierten Besoldungsreform ist das Erwerbseinkommen neu zu verteilen, wobei in weitgehender Abkehr vom Dienstaltersprinzip eine erhebliche Verbesserung der Bezüge bis zu einem Lebensalter von 40 Jahren stattfinden muß.

2. Für alle neueintretenden Bediensteten sowie bereits im Dienststand befindliche Beamte mit einem Lebensalter unter 35 Jahren soll das freiheitliche Drei-Säulen-Modell uneingeschränkt gelten. Dieses besteht aus einer ersten Säule, die im Wege des Umlageverfahrens finanziert wird, und eine Basispension zur Grundabsicherung im Alter gewährleistet. Die zweite Säule bildet eine Altersvorsorge durch Pensionskassen, zu der sowohl der Dienstgeber als auch der Dienstnehmer beitragen müssen. Die dritte Säule schließlich bildet die Eigenvorsorge.

3. Für Beamte zwischen dem 35. und 40. Lebensjahr bildet die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens geltende Höchstbeitragsgrundlage (42 000 S) nach dem ASVG auch die Obergrenze zur Bemessung der Beamtenpension. Hinsichtlich jener Einkünfte, die in den Folgejahren der Aktivzeit die genannte Beitragsgrundlage übersteigen, erfolgt eine Beitragsleistung in eine Pensionskasse, die wiederum aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen gespeist wird (zweite Säule). Der Pensionsbeitrag wird auf das Niveau des ASVG harmonisiert (statt 11,75 Prozent nur mehr 10,25 Prozent).

4. Für jene Beamte, die bereits das 40. Lebensjahr überschritten haben, soll das derzeitige Pensionssystem weitergelten – zumal diese im ersten Drittel ihres Erwerbslebens gegenüber vergleichbaren Bediensteten der Privatwirtschaft erhebliche Einkommensnachteile zu verzeichnen hatten. Diesen Beamten soll aber die Wahlmöglichkeit eingeräumt werden, in das unter 3. dargestellte Pensionsmodell mit Pensionskasse umzusteigen.

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Meine Damen und Herren! Das ist ein konstruktiver Vorschlag, um die Problematik der Beamtenpensionen lösen zu können.

Das, was Sie hier vorgelegt haben, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal kurz beleuchten: Die Einführung der Durchrechnungszeiträume bei den Beamten beziehungsweise die Verlängerung der Durchrechnungszeiträume für ASVG-Versicherte bedeuten eine massive Verschlechterung für zukünftige Pensionisten. Auch Detailverbesserungen für geringfügig Beschäftigte und Frauen können nicht darüber hinwegtäuschen, daß sich die Lebenssituation der österreichischen Arbeitnehmer verschlechtern wird. Vor allem die Regelung für Beamte, von der nicht nur Hofräte, sondern auch viele "kleine" Beamte betroffen sein werden, stellt eine besondere Härte dar. – Das sagt nicht der "böse" Oppositionsabgeordnete Böhacker, sondern der sozialdemokratische Abgeordnete Posch! Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

17.19

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Der eben verlesene Entschließungsantrag wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist entsprechend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Die nächste Wortmeldung liegt von Frau Abgeordneter Dr. Partik-Pablé vor. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 9 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

17.20

Abgeordnete Dr. Helene Partik-Pablé (Freiheitliche): Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Ich kann mich daran erinnern, daß es im Jahre 1993 auch eine Pensionsreform gegeben hat, und mit ähnlich großspurigen Worten haben Sie sich damals selbst beglückwünscht. Die Regierung hat das Parlament beglückwünscht, SPÖ und ÖVP haben sich gegenseitig beglückwünscht, sie haben einander auf die Schultern geklopft und haben davon gesprochen, daß das jetzt die "Jahrtausendreform" sei, die alle Probleme im Pensionsbereich regeln werde.


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