Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 14

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Abgeordnete Mag. Dr. Heide Schmidt (Liberales Forum): Ich habe deshalb so lange gewartet, weil die Frage eigentlich nicht beantwortet wurde, ob Sie die Auffassung des Dr. Khol teilen, daß der Grundkonsens damit gefährdet ist. – Das war nämlich die Frage. Entschuldigung, aber ich habe das nicht als eine Antwort empfunden.

Ich möchte nun eine Zusatzfrage stellen, bleibe aber dabei, daß die erste Frage nicht beantwortet ist.

Zur Zusatzfrage: Im Zusammenhang mit sexueller Selbstbestimmung spielt natürlich auch die derzeitige Diskriminierung homosexueller Menschen durch das Strafgesetz eine Rolle. Im Juli 1997 hat die Europäische Kommission für Menschenrechte ein Urteil gefällt, in dem sie zur Erkenntnis gekommen ist, daß die unterschiedliche Behandlung durch das Strafrecht homosexueller und heterosexueller Menschen ungerechtfertigt ist und gegen die Artikel 8 und 14 der Menschenrechtskonvention verstößt.

Herr Bundesminister! Auch im Lichte der Bemerkung der Kommission für Menschenrechte, die meint, daß die Präferenz einer Gesellschaft keine sachliche Begründung für eine unterschiedliche strafrechtliche Behandlung ist, frage ich Sie: Welche Schlüsse ziehen Sie als Justizminister daraus?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Frau Abgeordnete! Zur ersten Frage möchte ich noch folgendes sagen, da Sie das nicht als Antwort aufgefaßt haben: Ich weiß nicht, ob der Herr Abgeordnete Khol von Mißverständnissen ausgehend den Grundkonsens in Zweifel gezogen hat. Ich meine, daß die Diskussion in der heterogen und multidisziplinär zusammengesetzten Arbeitsgruppe, die sicher alle gesellschaftlichen Spektren dieses Landes widerspiegelt und in die ich daher von Anfang an auch alle Parteien des Nationalrates und alle beteiligten Ressorts eingeladen habe, ihre gesellschaftspolitischen Überlegungen einzubringen, gezeigt hat und im überwiegenden Teil der Redebeiträge jedenfalls auch zum Ausdruck gekommen ist, daß diese Betrachtungsweise in den letzten Jahren international, aber auch in Österreich – zumindest ist das aus der Mehrheit der Beiträge der beteiligten Diskutanten hervorgegangen – zugenommen hat, sodaß ich daher nicht davon ausgehe, daß damit ein Grundkonsens verletzt würde.

Zur zweiten Frage: Auch da bemüht sich die Arbeitsgruppe – schon mit Blick auf diese Entscheidung –, eine Lösung des offenbar festgefahrenen Meinungsstandes herbeizuführen, indem man – ähnlich wie das in der Bundesrepublik Deutschland geschehen ist – versucht, sowohl für hetero- als auch für homosexuelle Frauen und Männer zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr eine Lösung zu finden, die ebenfalls von der sexuellen Reife bestimmt wird. Dabei könnte das 16. Lebensjahr, das heute ja auch schon in anderen Bereichen eine Rolle spielt, ebenfalls eine Rolle spielen. Ob es zu einem vermittelnden Lösungsvorschlag kommen kann, kann ich heute noch nicht abschätzen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Bundesminister.

Zusatzfragen von vier Fraktionen stehen jetzt auf dem Programm. – Kollege Dr. Jarolim, bitte.

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Danke. – Herr Bundesminister! (Abg. Dr. Graf: Hände weg von unseren Kindern! – Abg. Dr. Khol: Vor allem müssen Sie eine Mehrheit im Parlament kriegen, Herr Minister! Hier sitzt der Souverän!) Das ist eine Fragestunde.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Der Zusatzzwischenruf ist absolviert, jetzt ist die Zusatzfrage auf dem Programm.

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (fortsetzend): Herr Bundesminister! Es wird in letzter Zeit vermehrt über Vergewaltigungen und geschlechtliche Nötigungen in der Familie geklagt. Es ist derzeit so, daß diese Delikte über Antrag strafrechtlich verfolgt werden. Es ist davon auszu


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