Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 15

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gehen, daß in derartigen Familien ein repressives Klima herrscht und daher die Antragstellung möglicherweise erschwert wird. Es gibt Forderungen, diese Delikte zu Offizialdelikten umzufunktionieren. Wie ist Ihre Stellungnahme dazu?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Ich glaube, diesbezüglich nicht unbedingt von den derzeitigen Verteilungen Offizialdelikt, Antragsdelikt abweichen zu müssen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Dr. Krüger, bitte.

Abgeordneter Dr. Michael Krüger (Freiheitliche): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Zum Sexualstrafrecht zählt zweifellos auch das Prozeßrecht zum Sexualstrafrecht. Ich habe Sie bereits im Ausschuß mit einer Frage konfrontiert, die ich jetzt gerne wiederholen möchte: Es ist gerade in der letzten Zeit zutage getreten, daß im Bereich von Eingriffen gegen die sexuelle Integrität von Kindern, also bei Kinderschändungen, der Täter beziehungsweise der Beschuldigte Anspruch auf Verfahrenshilfe genießt, wenn er sich keinen Verteidiger leisten kann, während das geschädigte Kind, das meistens einen lebenslangen Schaden und sexuelle Störungen davonträgt, keinen Anspruch auf Verfahrenshilfe hat. Da erscheint mir – um in der Sprachregelung des Dr. Khol zu bleiben – der Grundkonsens in Österreich gefährdet zu sein.

Meine Frage dazu: Welche Schritte werden Sie unternehmen, um dieses Ungleichgewicht zu beseitigen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Wir müssen davon ausgehen, daß anwaltliche Hilfe oder eine Verfahrenshilfe für das Opfer, ob es nun zivilrechtliche Ansprüche geltend macht oder nicht, aufgrund der heutigen budgetären Situation nicht – unter Anführungszeichen – "flächendeckend" finanziert werden kann.

Meine Überlegung geht aber dahin, daß es eine Reihe von Opferschutzeinrichtungen gibt, die noch verstärkt werden sollen, die auch rechtliche Beratung und Betreuung zur Verfügung stellen. Wie Sie wissen, haben wir vorgesehen, diese Einrichtung mit den aus den Diversionsverfahren zu erwartenden Geldbußen zu subventionieren, sodaß diese Institutionen auch rechtlichen Beistand für die Opfer im Verfahren bereitstellen können, wobei wir schon in den Erläuternden Bemerkungen zum Ausdruck gebracht haben, daß wir insbesondere an Kinder oder Frauen denken, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Kollege Kukacka, bitte.

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Bundesminister! Ich möchte auf die Frage der Frau Präsidentin Schmidt zurückkommen. Sie wissen ja, daß der Nationalrat betreffend das homosexuelle Schutzalter eine ganz klare Entscheidung getroffen hat. (Zwischenrufe des Abg. Dr. Haselsteiner. ) Können Sie sicherstellen, daß diese Arbeitsgruppe im Justizministerium, die das neue Sexualstrafrecht vorbereitet, diese Entscheidung des Parlaments respektiert?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Abgeordneter! Ich sehe keinen Sinn darin, eine Arbeitsgruppe arbeiten zu lassen, die das gesamte Sexualstrafrecht neu überdenken soll, ihr aber Vorgaben zu machen, über die nicht gesprungen werden kann. Diese Arbeitsgruppe soll nun einmal arbeiten. Stimmen wird es in die eine oder andere Richtung geben. Daraus wird man dann seine Schlüsse ziehen, und das wird in einem Entwurf der Öffentlichkeit bekanntgegeben werden.

Vorgaben für diese Arbeitsgruppe sind nicht gegeben. Das war eine politische Entscheidung (Abg. Mag. Stadler: Hier werden immer politische Entscheidungen getroffen, Herr Bundesminister, falls Ihnen das noch nicht aufgefallen ist!), und diese politische Entscheidung wird dann


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