Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 16

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in den Versendungsentwurf eingehen, aber nicht in die Diskussionsbeiträge der Teilnehmer einer Arbeitsgruppe.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Stoisits, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich danke Ihnen für Ihre klare Stellungnahme zu Herrn Dr. Khol, dessen konservative Vorstellung als Schutzobjekt im Sexualstrafrecht immer noch nicht die angegriffene Frau, sondern die öffentliche Moral sieht. Danke herzlich.

Meine Frage im Anschluß daran: Welche Pläne gibt es seitens Ihres Ressorts, das ähnlich überkommene Pornographiegesetz – überkommen im Sinne von konservativen und nicht mehr aktuellen Wertvorstellungen – zu ändern?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Nach dem Ergebnis der zuletzt angestellten Bemühungen und um ohnehin nur gering vorhandene Ressourcen nicht zu verzetteln, sehe ich mich in dieser Legislaturperiode nicht in der Lage, dieses Gebiet noch einmal anzugehen. Ich möchte hinzufügen, weil Sie einleitend die Frage des Wertekonsenses aufgeworfen haben, daß es auch ein bißchen eine dogmatische Diskussion ist, daß das Ergebnis letzten Endes nicht allzusehr von den derzeitigen Verhältnissen abweichen wird.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke schön. – Damit ist dieser Komplex abgehandelt.

Wir kommen zum 5. Thema. Frau Abgeordnete Stoisits formuliert die Frage. – Bitte sehr.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Sehr geehrter Herr Bundesminister! Meine Frage lautet:

180/M

Wann werden Sie eine Novelle zum Scheidungsrecht vorlegen, welche eine Entkoppelung der Verschuldens- von der Unterhaltsfrage vorsieht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Sie wissen, daß ich schon vor längerer Zeit eine Arbeitsgruppe mit dem Auftrag eingesetzt habe, die Fragen des Scheidungsverfahrens, Scheidungsfolgenrechts zu diskutieren. Auch da sind wir auf breitester Ebene tätig gewesen. Die Arbeitsgruppe hat ihre Beratungen vorläufig abgeschlossen. Wir arbeiten an einem Begutachtungsentwurf, der, wenn er fertiggestellt ist, noch einmal diskutiert werden soll, sodaß wir im Frühjahr nächsten Jahres damit in die Öffentlichkeit gehen können.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Zusatzfrage, bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Sind in Ihre Überlegungen auch die Fragen der sehr hohen Beratungs-, in dem Fall Anwaltskosten, eingeschlossen, die durch die Tarifgestaltung der Rechtsanwälte bei Scheidungen anfallen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Die bevorstehenden Gespräche mit der Rechtsanwaltschaft zu den von Ihnen gewünschten Novellierungen der Rechtsanwaltsordnung werden, wie mit dem Präsidium der Rechtsanwaltschaft vereinbart, auch Gelegenheit geben, die Frage der Honorierung der Scheidungsverfahren, aber vor allem auch der Aufteilungsverfahren und der Unterhaltsverfahren einer Neuregelung zu unterziehen, die im wesentlichen mit einer gewissen Beschränkung der derzeitigen Situation und vor allem mit einer besseren Vorausschaubarkeit der zu erwartenden Kosten enden soll.


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