Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 20

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Denken Sie daran, Verbesserungen zugunsten der Verbraucher herbeizuführen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Grundsätzlich sind wir jetzt von der Genehmigung von Versicherungsbedingungen durch eine Aufsichtsbehörde abgegangen. Das war das Ergebnis der Entwicklung auch innerhalb der EU.

Es geht also praktisch um die Formulierung des Versicherungsvertragsgesetzes, das an sich die Rechte und Pflichten der Versicherer und der Versicherten nach meinem Dafürhalten klar regelt. Wenn es dann doch vertragliche Bedingungen gibt, die unzulänglich gestaltet sind, müßte man dem nachgehen, ob sie gesetzwidrig sind oder nicht. Wenn sich à la longue zeigt, daß hier bei der letzten Regelung eine Lücke entstanden ist, die heute nicht mehr durch Versagung von Versicherungsbedingungen geschlossen werden kann, dann stehe ich nicht an, für Überlegungen zu einer Änderung des Versicherungsvertragsgesetzes zur Verfügung zu stehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Die nächste Zusatzfrage stellt Herr Abgeordneter Trinkl. – Bitte sehr.

Abgeordneter Mag. Dr. Josef Trinkl (ÖVP): Herr Bundesminister! Die Wettbewerbsfähigkeit eines Wirtschaftsstandortes ist wesentlich geprägt von den rechtlichen Rahmenbedingungen, die ein Unternehmen jeweils vorfindet. Dies gilt vor allem im Verhältnis zu unseren EU-Partnern. Wir haben bei der Umsetzung von verschiedenen EU-Richtlinien die Tendenz des Justizressorts beobachtet, manches Mal über die EU-Richtlinien hinauszugehen. Ich bin beruhigt, daß Sie das im Bereich des Konsumentenschutzes vorläufig nicht vorhaben.

Meine Frage: Wie ist die Frage des Rücktrittsrechts in anderen vergleichbaren EU-Ländern geregelt?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Von einer generellen Linie, die Richtlinien überzuerfüllen, kann man meiner Meinung nach nicht sprechen. Es gibt aber Bereiche, wo Österreich traditionell fortgeschrittener war als der Level, auf dem die EU-Vereinheitlichung stattgefunden hat. Es war eine der hauptpolitischen Aussagen, daß höhere Standards, sei es jetzt im Konsumentenschutzbereich, sei es im Umweltbereich oder in anderen Bereichen, die Österreich bietet, gehalten werden sollen.

Insofern muß man sich, glaube ich, in jedem einzelnen Fall sehr genau anschauen, ob sich infolge des Absenkens eines Standards innerhalb der EU gegenüber dem heimischen Standard in der österreichischen Rechtslage Gleiches ereignen soll. Es wird eine Gesamtbetrachtung nötig sein, ob vielleicht gewisse Belastungen da zu einer Entlastung dort führen müssen, damit insgesamt ein Ausgleich der kommunizierenden Gefäße gefunden werden kann. Grundsätzlich aber meine ich, daß durch niedrigere Levels in der EU bewährte höhere Levels in Österreich nicht in Frage zu stellen sind.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Stoisits. – Bitte.

Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Herr Bundesminister! Danke, daß Sie das im Sinne des Schutzes von Konsumenten sehen und nicht so wie Kollege Trinkl, der diesbezüglich andere Absichten hat.

Meine Frage ist jetzt folgende: Für die Konsumenten gibt es immer neue Herausforderungen durch die neuen Medien, Stichwort: Internet, Stichwort: Teleshopping. Welche konsumentenschutzrechtlichen Maßnahmen sehen Sie in dieser Hinsicht für die Zukunft vor? Welche Überlegungen haben Sie dazu?


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