Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 21

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Präsident Dr. Heinz Fischer: Ich muß den Kollegen Trinkl verteidigen. Ich glaube nicht, daß er andere Absichten hat. (Heiterkeit.)  – Am Wort ist der Herr Bundesminister. (Zwischenruf der Abg. Mag. Stoisits. )

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Im übrigen habe ich gesagt, es müsse ein ausgewogenes Verhältnis sein.

Aber zu Ihrer Frage: Es gibt die Fernabsatzrichtlinie, die es umzusetzen gilt. Wir hätten eine Übergangsfrist von drei Jahren. Wir werden versuchen, diese nicht voll auszunützen, und uns bemühen, bis ungefähr Ende nächsten Jahres Vorschläge vorzulegen, die diese Umsetzung vorsehen. Es geht es im wesentlichen um verstärkte Informations- und Rücktrittsrechte.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Letzte Zusatzfrage: Kollege Mag. Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Der wesentliche Gedanke des Konsumentenschutzgesetzes ist, Konsumenten, wenn sie vorschnell einen Vertrag geschlossen haben, auch ein Rücktrittsrecht einzuräumen, sie allenfalls vor vorschnellen Vertragsabschlüssen zu schützen. Diese Problematik wird gerade auch im Bereich des Internets zunehmend aufkommen. Daher meine Frage an Sie: Gibt es in Ihrem Ressort bereits Überlegungen dahin gehend, auch für Rechtsgeschäfte über das Internet einen besonderen Schutz vorzusehen?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Justiz Dr. Nikolaus Michalek: Herr Abgeordneter! Das geht in die Richtung des Konsumentenschutzes bei Distanzgeschäften. Denken Sie jetzt nicht nur an Rechtsgeschäfte über das Internet, sondern auch an Telebanking, Teleshopping, das es heute gibt. Vor allem in den Bereichen, wo der Kaufgegenstand vom Käufer nicht wirklich geprüft werden kann, bevor die Vereinbarung zustande kommt, wird es, egal, auf welchem telekommunikativem Weg das stattfindet, in die Richtung, die Sie angesprochen haben, gehen.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke. – Die 60 Minuten der Fragestunde sind abgelaufen.

Ich bedanke mich beim Herrn Bundesminister und beende die Fragestunde.

Einlauf und Zuweisungen

Präsident Dr. Heinz Fischer: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungsgegenstände und deren Zuweisungen verweise ich gemäß § 23 Abs. 4 der Geschäftsordnung auf die im Sitzungssaal verteilte schriftliche Mitteilung.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A) Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

1. Anfragebeantwortungen: 2868/AB bis 2872/AB.

2. Regierungsvorlagen:

Erweiterte Wertgrenzen-Novelle 1997 – WGN 1997 (898 der Beilagen),

Bundesgesetz, mit dem das Güterbeförderungsgesetz geändert wird (914 der Beilagen).

B) Zuweisungen in dieser Sitzung:

a) zur Vorberatung:

Außenpolitischer Ausschuß:

Antrag 619/A (E) der Abgeordneten Dr. Stefan Salzl und Genossen betreffend diplomatische Schritte gegenüber der Republik Malta zwecks Eindämmung der Jagd auf Zugvögel,


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