Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 27

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Herr Finanzminister! Bei meiner Anfrage im Budgetausschuß vom 31. Oktober habe ich Sie ersucht, mitzuteilen, auf welche Höhe sich die Auswirkungen der Einmal- beziehungsweise Erstmalmaßnahmen im Budget 1998 belaufen werden. Da schreiben Sie zurück: Eine Quantifizierung von Einmal- und Erstmalmaßnahmen würde voraussetzen, daß präzise definiert wird, was unter solchen Maßnahmen verstanden werden soll. Jedes Ergebnis einer solchen Quantifizierung wäre weiters unter dem in dieser Beantwortung dargestellten grundsätzlichen Vorbehalt zu interpretieren.

Herr Finanzminister! Wenn ich Sie im Rahmen einer schriftlichen Anfrage ersuche, die Auswirkungen der Einmal- und Erstmalmaßnahmen, die hier taxativ aufgezählt worden sind, dieser Maßnahmen, die im Rahmen der Pensionsreform auch gesetzt worden sind, zu erläutern, und Sie nicht in der Lage sind, diese Fragen zu beantworten, Herr Finanzminister, dann bin ich gespannt, welche Fragen Sie uns dann überhaupt noch beantworten werden.

Herr Finanzminister! Sie versuchen, sich mit diesem Budget wieder drüber hinwegzuschwindeln, Sie versuchen, sich mit diesem Budget wieder in die Zielrichtung zu bringen, die es ermöglicht, die Maastricht-Kriterien zu erfüllen. Was nach dem 31.12.1998 passiert (Ruf bei den Freiheitlichen: Die Sintflut!) – die Sintflut! –, das ist Ihnen leider egal. Die Zeche werden aber leider die österreichischen Steuerzahler bezahlen müssen – es sei denn, es werden sich die Mehrheitsverhältnisse in der Bundesregierung gravierend ändern. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

10.22

Präsident Dr. Heinz Fischer: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

10.22

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Geschätzter Herr Bundesminister! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sintflut, die Kollege Trattner uns in budgetpolitischer Hinsicht prognostiziert – das kann ich, glaube ich, ad hoc stellvertretend für den Finanzminister beantworten –, wird nicht kommen. Herr Kollege Trattner prognostiziert das ja bereits seit 1992, 1993.

Es ist ja wirklich witzig, ja zeugt eigentlich von einer gewissen Ignoranz, lieber Kollege, wenn man am 10. Oktober einen Budgetbericht des Bundes vom Finanzministerium zugesandt bekommt, diesen in seinen Auswirkungen und in seinen Ergebnissen aber absolut ignoriert. Das ist natürlich eine unangenehme Sache, und es ist ja wirklich peinlich für eine Opposition, deren Vertreter jährlich mehr oder weniger das budgetpolitische Ende dieser Zweiten Republik prophezeien. (Abg. Ing. Reichhold: Eure Lügenpropaganda werden wir aufdecken!) Lieber Kollege! Ich kann euch nur empfehlen, lest diesen Budgetbericht 1997, der euch am 10. Oktober zugegangen ist. Er zeigt sehr eindrucksvoll, daß man die kritische Entwicklung der Jahre 1993 bis 1995, in denen die Neuverschuldung auf 5,1 Prozent angestiegen ist, inzwischen sehr gezielt und bewußt in den Griff bekommen hat. (Abg. Böhacker: Über die Einnahmenseite! Indem Sie Steuern erhöht haben!) Ich empfehle Ihnen, sich auf Seite 3 die Tabelle eins anzusehen, und Sie werden wieder ein glücklicher und zufriedener Oppositionsabgeordneter sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses 3. Budgetbegleitgesetz beinhaltet natürlich einige Maßnahmen, die erstmals im Budget so dargestellt werden. Wir wissen, daß die Umstellung der haushaltsmäßigen Verrechnung der Steuerguthaben auf ein striktes Kassenprinzip im Rahmen der Harmonisierung der europäischen Budgets in der Europäischen Union stattfindet. Es ist also eine Maßnahme, die bei uns erstmals ergriffen wird. Sie bringt uns aber den Vorteil, daß unser österreichisches Budget mit den Budgets anderer europäischer Länder besser vergleichbar ist. Ich glaube, wir sollten nicht darauf verzichten, Vorteile, die sich aus dieser Harmonisierung ergeben, in der Darstellung auch tatsächlich zu rekrutieren.

Darüber hinaus gibt es aber Maßnahmen im Bereich des BHG, die sehr wohl beweisen, daß diese Bundesregierung zusammen mit den Landesregierungen, mit den Kommunen bereit ist, ein noch strengeres betriebswirtschaftliches Denken auch in den öffentlichen Bereich einzubringen. Die Stärkung des Kostenbewußtseins in der Verwaltung wird also sehr nachhaltig festgeschrieben.


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