Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 38

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Ich erlaube mir, meine restliche Redezeit noch dazu zu nützen, Ihnen Ziffer 4 des Artikels 10 vorzulesen. Darin heißt es: "§ 5 Abs. 2 lautet: (2) Unter Bogen ist Papier zu verstehen, dessen Seitengröße das Ausmaß von zweimal 210 mm x 297 mm nach einer oder nach beiden Richtungen nicht überschreitet. Für dieses Ausmaß überschreitende Papierblätter sind die festen Stempelgebühren im zweifachen Betrag zu entrichten. Bei inhaltlich fortlaufendem Text bleiben unbeschriebene Seiten bei der Berechnung der Anzahl der Bögen außer Ansatz." (Abg. Böhacker: Das ist aber wichtig! Das war bisher anders!)

Das ist super! Immerhin: Wenn man unbeschriebene Seiten beilegt, kostet das nichts! Das ist auf jeden Fall etwas, was ich diesem Gesetz entnommen habe.

Meine Damen und Herren! Zu Artikel 14, Publizistikförderung: Wenn ich mich recht entsinne, kostet die Publizistikförderung im Jahr ungefähr 7 Millionen Schilling, während die Presseförderung im Jahr Hunderte Millionen Schilling kostet. Die Publizistikförderung wird in Artikel 14 im Detail und kleinlich neu geregelt. Im gleichen Atemzug gibt es aber für die Frostschädenversicherung, wenn ich mich recht erinnere, mindestens 20 Millionen Schilling mehr allein vom Bund; der gleiche Betrag kommt von den Ländern noch hinzu. Mit kleinlichen Regelungen, im Detail mit Gummiparagraphen, werden etwa laut Punkt 3 dieser Bestimmung Druckschriften von der Förderung ausgeschlossen, die "wiederholt zur allgemeinen Mißachtung der Rechtsordnung auf einem bestimmten Rechtsgebiet auffordern". Sicherlich bin auch ich nicht dafür, irgendwelche – sagen wir – neo-nationalsozialistischen Publikationen zu fördern. Aber hat die alte Bestimmung nicht ausgereicht? Hat der alte Beirat nicht ausgereicht? Haben diese Leute nach Gutdünken rechtsradikale oder linksradikale – oder was immer Sie wollen – Zeitschriften gefördert? Was heißt das: allgemeine Mißachtung auf einem bestimmten Rechtsgebiet? – Ich habe schon im Ausschuß gefragt, ob dann allgemeine Mißachtung auf unbestimmten, also sehr breiten Rechtsgebieten kein Ausschlußgrund wäre. Das können Sie ja wohl nicht gemeint haben. (Abg. Dr. Khol: Haben Sie die Erläuterungen gelesen? Da sind Beispiele genannt!)

Ich habe die Erläuterungen sehr genau gelesen und werde Sie jetzt darauf hinweisen. In Z 8 dieses Artikels wird gesagt: Von der Förderung sind auch periodische Druckschriften ausgeschlossen, "die von einer Gebietskörperschaft eine andere Förderung erhalten". Diese Z 2 der Z 8 dieses Artikels wird in den Erläuterungen mit keinem Wort erwähnt. Offen gesagt, das finde ich schon sehr merkwürdig, um keinen schärferen Ausdruck zu gebrauchen. "Die von einer Gebietskörperschaft eine andere Förderung erhalten" – halten Sie das für ein legistisches Meisterwerk?

"Eine andere Förderung": Wenn ich also eine Förderung beispielsweise für die Einstellung von Behinderten oder für die Verwendung von nicht chlorgebleichtem Papier bekomme, dann bin ich grundsätzlich von der Publizistikförderung ausgeschlossen? – Das können Sie ja wohl nicht gemeint haben. Aber so steht es im Gesetz.

Offenbar können Sie Ihrem eigenen Gesetz aber selbst nicht recht trauen, denn in einer Ausschußfeststellung, die mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP verabschiedet wurde, heißt es, daß der Beirat Mehrfachförderungen aus öffentlichen Mitteln "tunlichst" zu vermeiden habe. Was heißt da "tunlichst"? – Ins Gesetz schreiben Sie, daß Mehrfachförderungen ausgeschlossen sind, in der Ausschußfeststellung hingegen heißt es, daß Mehrfachförderungen aus öffentlichen Mitteln "tunlichst" zu vermeiden sind. Daran verstehe ich überhaupt nichts mehr.

Deswegen stellen Kollege Kier, Kollege Haselsteiner und ich folgenden kurzen Abänderungsantrag:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Volker Kier, Dr. Hans Peter Haselsteiner, Dr. Alexander Van der Bellen und Genossen betreffend 3. Budgetbegleitgesetz 1997

Der Nationalrat wolle beschließen:


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