Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 39

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"Die Regierungsvorlage (887 d.B.) über ein Bundesgesetz, mit dem das Gerichtsgebührengesetz, das Finanzausgleichsgesetz 1997, das Bundeshaushaltsgesetz, das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Katastrophenfondsgesetz 1996, das Einkommensteuergesetz 1988, das Feuerschutzsteuergesetz 1952, das Versicherungssteuergesetz 1953, das Gebührengesetz 1957, das Glücksspielgesetz, das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz, das Parteiengesetz, das Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984, das Klubfinanzierungsgesetz 1985, das Familienberatungsförderungsgesetz, das Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz und das Bundesgesetz, mit dem begleitende Bestimmungen zum Bundesvergabegesetz erlassen werden, geändert werden (3. Budgetbegleitgesetz 1997), wird wie folgt geändert:

Artikel 14 (Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik 1984) entfällt.

Die nachfolgenden Artikel erhalten die Artikelnummern 14 bis 18.

*****

(Abg. Dr. Khol: Sehr gut! Dem Antrag werden wir nicht beitreten!)

Ich sage einmal etwas Positives über das 3. Budgetbegleitgesetz. (Abg. Wabl: Das ist sehr schwer!) – Es ist schwer, aber ich bringe es über mich. – Die Nichtvalorisierung der Parteienförderung, die Nichtvalorisierung der Sportförderung, die Nichtvalorisierung der Klubfinanzierung – allen diesen Punkten würden wir zustimmen, wenn wir getrennt darüber abstimmen könnten. Grundsätzlich positiv zu bewerten sind auch Teile der Novellierung des Bundeshaushaltsgesetzes, namentlich zum § 14.

Im § 14 wird jetzt genauer festgelegt, was bei Regierungsvorlagen und so weiter bezüglich Ausgaben- und Kostenschätzungen alles zu tun wäre. Allerdings haben wir schon bisher eine Reihe von Bestimmungen im Bundeshaushaltsrecht, die diese und ähnliche Materien betreffen. Alle diese Paragraphen sind weitestgehend totes Recht geblieben. Deswegen ist es sehr schön, was hier steht, aber solange es keine irgendwie durchzuziehende Verbindlichkeit, solange es keine Sanktionen bei Verletzung dieser Bestimmungen gibt, wird auch diese neue Novellierung des § 14 totes Recht bleiben.

Herr Bundesminister! Sie haben gesagt, daß aus dem Budget gezielte Impulse für mehr Wirtschaftswachstum und mehr Beschäftigung kommen sollen, denn – ich zitiere Sie – "der Kampf gegen die Arbeitslosigkeit ist unser wichtiges Ziel", Ende des Zitats. Wo sind diese Impulse in den Budgetbegleitgesetzen, auch im heutigen 3. Budgetbegleitgesetz? Wo sind diese Impulse in den Ansätzen des BFG für 1998? – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

11.14

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Der Abänderungsantrag, den Herr Abgeordneter Dr. Van der Bellen vorgetragen hat, ist ausreichend unterstützt und wird in die Verhandlungen mit einbezogen.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Sigl. – Bitte.

11.14

Abgeordneter Robert Sigl (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Sehr verehrte Damen und Herren! Als Ziele des Budgets 1998 hat unser Bundesminister für Finanzen Rudolf Edlinger die Erhaltung der guten Beschäftigungssituation, die Attraktivität des Wirtschaftsstandortes Österreich sowie die Wiedergewinnung des budgetpolitischen Handlungsspielraumes, insbesondere zur langfristigen Finanzierung unseres Sozialstaates, bezeichnet.

Um diese Ziele zu erreichen, sollten und müssen wir den budgetären Weg, der mit dem Doppelbudget 1996 und 1997 eingeschlagen wurde, weiterhin beschreiten. Der Kurs der Budgetkonsolidierung, wie er im Entwurf des Bundesfinanzgesetzes 1998 vorgezeichnet ist, erfordert


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