Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 40

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

eine Anzahl budgetwirksamer Änderungen einiger Bundesgesetze. So stellen die drei Budgetbegleitgesetze nicht nur eine Zusammenfassung von Gesetzesänderungen dar, sondern symbolisieren meiner Überzeugung nach eine vernünftige und ausgewogene Budgetpolitik, die ihre beabsichtigte Wirkung sicherlich nicht verfehlen wird.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Hinblick auf den Bundeshaushalt 1998 ist das 3. Budgetbegleitgesetz das umfangreichste. Die spürbarste Maßnahme für die Bevölkerung in diesem Gesetz ist sicherlich die Änderung des Gebührengesetzes 1957. Das Schwergewicht der im Gebührenbereich vorgeschlagenen Änderungen liegt in der Anhebung der festen Gebührensätze. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, daß seit dem Jahre 1984 keine Tarifanpassung mehr erfolgt ist.

Die Erhöhung der festen Gebührensätze trägt den seit der letzten Anhebung dieser Gebührensätze im Jahr 1984 geänderten Wert- und Preisverhältnissen Rechnung und dient als Maßnahme zu höherer individueller Beteiligung an den gestiegenen Verwaltungskosten und zur Verbesserung des Finanzierungsspielraumes im budgetpolitischem Bereich.

Wenn Herr Abgeordneter Böhacker von den Freiheitlichen die Regierung aufgrund der Anhebung der Gebührensätze der Preistreiberei bezichtigt (Abg. Böhacker: So ist es! Ich stehe dazu!), stelle ich dem entgegen, daß eine Indexanpassung nach 13 Jahren nicht mit "Preistreiberei" gleichzusetzen ist. (Abg. Böhacker: Das ist eine schlimme Preistreiberei!) Wenn man schon immer wieder einen Leistungsstaat fordert, sollte man wissen, daß Leistung ihren Preis hat.

Hohes Haus! Kurz möchte ich noch auf die Änderungen des Bundesgesetzes 1984 über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik eingehen, die zwar in finanzieller Hinsicht eher geringere Auswirkungen haben werden, jedoch aus demokratiepolitischer Sicht nicht ganz bedeutungslos sind. So konnte zum Beispiel das Förderungsvolumen für politische Bildungsarbeit und Publizistik für das Jahr 1998 im wesentlichen auf dem Stand des Jahres 1997 gesichert werden.

Weiters wurden aus Gründen der Effizienz einige Änderungen im Bundesgesetz über die Förderung politischer Bildungsarbeit und Publizistik durchgeführt. So werden in Zukunft durch diese Novelle Mehrfachförderungen aus öffentlichen Mitteln – also die Förderung einer Zeitschrift durch mehrere Ressorts – auszuschließen sein.

Hervorheben möchte ich auch, daß künftig jene periodische Druckschriften von der Förderung ausgeschlossen sind, die den gewaltsamen Kampf gegen die Demokratie und den Rechtsstaat oder die Gewalt gegen Menschen als Mittel der Politik befürworten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Abschließend stelle ich fest, daß das 3. Budgetbegleitgesetz (Abg. Blünegger: Drittes Belastungspaket!)  – wie überhaupt der Bundeshaushalt 1998 – ein weiterer Vorstoß hin zu einem schlanken, effizienten und sowohl wirtschaftlich starken als auch sozial ausgeglichenen Staat ist. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Daher bitte ich Sie, dieser Regierungsvorlage im Interesse Österreichs Ihre Zustimmung zu geben. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Blünegger. )

11.19

Präsident Dr. Heinrich Neisser: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Ing. Schreiner. 10 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

11.19

Abgeordneter Ing. Mag. Erich L. Schreiner (Freiheitliche): Herr Präsident! Herr Bundesminister für Finanzen! Hohes Haus! Herr Kollege Sigl, Sie haben die zentrale Aussage getroffen, dieses 3. Budgetbegleitgesetz sichere den Wirtschaftsstandort Österreich. (Abg. Dr. Khol: Jawohl!) Haben Sie sich wirklich genau überlegt, was Sie damit gesagt beziehungsweise uns hier vorgelesen haben?


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite