Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 94. Sitzung / Seite 83

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Wir sind, was diese Konstruktion angeht, Herr Bundesminister, deshalb mißtrauisch, weil auch aus dem Zitat, das ich Ihnen jetzt aus dem § 19 Abs. 3 gebracht habe, klar hervorgeht, daß all diese Institutionen gerade auch im Bereich der Landwirtschaft dazu neigen, daß sie mit anderen Aufgaben überfrachtet werden, daß quasi andere Dinge, die nicht zu ihrem ursprünglichen Aufgabenbereich gehören, mit geregelt werden und erledigt werden. Wir halten das nicht für richtig.

Ich nehme aber nicht an, daß das der wesentliche Bereich war, den ich hier angeführt habe, sondern zentral ist wohl vor allem, daß es für den Haushalt 1998 eine wesentliche Änderung gibt. Herr Abgeordneter Schwarzenberger hat schon recht, daß der Abgeordnete Wenitsch offenbar nicht einmal das Vorblatt der Novelle genau gelesen hat. Dort steht nämlich ausdrücklich drinnen, daß die Auflösung der Pensionsrückstellungen bei der Erstellung des Bundesvoranschlages 1998 – in Klammer: Verwaltungsaufwand der AMA – Berücksichtigung finden wird. Damit ist aber auch klar, Herr Abgeordneter, daß man diese Pensionsrückstellungen deshalb auflöst, um im Jahr 1998 einen Budgeteffekt zu erzielen. Wahr ist aber, daß die Verpflichtungen betreffend die Pensionen aufrechtbleiben und dann umso härter in zukünftigen Budgets zu Buche schlagen werden.

Also insofern ist das eigentlich nur eine Rechenumstellung, die man gemacht hat, damit die Zahlen im Jahr 1998 verbessert werden, ich will nicht einmal sagen geschönt werden, aber sie werden verbessert. Die Lasten, die aber dennoch damit verbunden sind, deretwegen man diese Rückstellungen ja gemacht hat, werden in zukünftigen Budgets zu Buche schlagen.

Und jetzt sind wir wieder genau an dem Punkt, daß diese Bundesregierung, diese Koalition zwar auf einen Generationenvertrag pocht, aber nicht bereit ist, eine Generationenbilanz zu erstellen. Denn genau jene Personen, die, so wie ich, Mitte Dreißig sind, werden diese Lasten, die einfach auf zukünftige Budgets verschoben werden, in vermehrtem Ausmaß zu tragen haben.

Das ist einer der entscheidenden Gründe dafür, daß diese Novelle jetzt gerade in der Zeit der Budgeterstellung gemacht wird. Sie ist nicht fair, weil da Gelder, die zurückgestellt worden sind, für Verpflichtungen, die bereits absehbar sind, genommen werden, um jetzt einen Budgeteffekt zu bewirken. Das bedeutet aber, daß diejenigen, die die zukünftigen Budgets zu machen haben, das irgendwie unter den Hut bringen müssen. Zahlen werden es aber jene, die jetzt Mitte Dreißig sind, und eine solche Vorgangsweise lehnen wir entschieden ab. (Beifall beim Liberalen Forum.)

Ich darf noch schnell drei andere Punkte anführen. Das Durchgriffsrecht des Herrn Landwirtschaftsministers auf den Vorstand wird verstärkt, aber nichtsdestoweniger, meine Damen und Herren, haben die Abgeordneten dieses Hauses in der AMA kein Interpellationsrecht. Sie ist zwar eine Körperschaft öffentlichen Rechts, sie ist zwar ausgegliedert und nicht privatisiert, aber wir haben nicht die Gelegenheit, nachzufragen, was dort geschieht. Obwohl Sie es für notwendig halten, hineinzuschreiben, daß nicht mehr Stellen im Plan vorgesehen werden dürfen, als für die Erledigung der Aufgaben notwendig sind, also obwohl es dort offenbar recht bunt zugeht, wenn es um die Erledigung auch anderer Aufgaben geht, haben wir nicht die Möglichkeit, nachzufragen: Was ist dort passiert? Wie geht das?

Das Durchgriffsrecht des Landwirtschaftsministers auf den Vorstand wird gestärkt, das Interpellationsrecht der Abgeordneten ist nach wie vor nicht gegeben.

Wir sehen auch die Gefahr, meine Damen und Herren – und hier beziehe ich mich auf den § 28b –, daß es durch die Übernahme von Dienstleistungen, die von der AMA erledigt werden, zu Quersubventionierungen kommen kann, was jedenfalls eine Störung des Marktes für diese Dienstleistungen bedeuten kann.

Meine Damen und Herren! Die Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte, die im § 40 Abs. 2 bis 4 geregelt ist, ist nach unserer Auffassung zu weitgehend. Wir glauben, daß die Notwendigkeiten des Datenschutzes hintangestellt werden, um das quasi einfacher und leichter erledigen zu können.


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