Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 17

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

und – ohne Einverständnis mit den beiden anderen zuständigen Behörden (BMU und BKA) – Bescheide beziehungsweise bescheidähnliche Schreiben verschickt, in welchen den Antragstellern mitgeteilt wird, daß die Zulassung ihres zur Wiederzulassung beantragten Pestizids bis zum Jahr 2003 verlängert wird?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Bitte, Herr Bundesminister.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Sie beziehen sich offensichtlich auf ein Schreiben des Bundesamtes. Ich möchte dazu folgendes festhalten:

Erstens: Die angesprochenen Schreiben haben keine Bescheidqualität und sind auch keine bescheidähnlichen Schreiben. Es handelt sich lediglich um erklärende Informationsschreiben von der das Pflanzenschutzmittelregister führenden Stelle an die Inhaber von Pflanzenschutzmittelzulassungen, die Anträge nach § 13 des aufgehobenen Pflanzenschutzmittelgesetzes auf Erneuerung der Zulassung gestellt haben. Diese Schreiben entfalten keine rechtliche Verbindlichkeit. Diese Schreiben informieren über die seit dem Inkrafttreten des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 geltende Rechtslage, und zwar bezogen auf den Zeitpunkt des Erlöschens der Zulassung und nicht bezogen auf eine Verlängerung beziehungsweise Wiederzulassung von Pflanzenschutzmitteln.

Zweitens: Da diesem Schreiben keine Bescheidqualität zukommt, war die Herstellung der im Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 für Bescheide gesetzlich vorgesehenen Einvernehmensregelungen nicht erforderlich.

Drittens: Nach § 13 des aufgehobenen Pflanzenschutzmittelgesetzes galt der Zulassungsbescheid bis zur rechtskräftigen Erledigung des Antrages auf Erneuerung weiter. Gemäß § 37 Abs. 1 des Pflanzenschutzmittelgesetzes 1997 sind mit Ablauf des 1. August 1997 im Pflanzenschutzmittelregister als zugelassen eingetragene Pflanzenschutzmittel zugelassene Pflanzenschutzmittel im Sinne dieses Bundesgesetzes. Die Zulassung dieser Pflanzenschutzmittel endet spätestens mit 26. Juli 2003. – Darauf wurde in dem von Ihnen angesprochenen Schreiben hingewiesen.

Für Anträge, welche vor Inkrafttreten des Pflanzenschutzmittelgesetzes nicht abgeschlossen werden konnten, gelten die Bestimmungen des neuen Pflanzenschutzmittelgesetzes.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Zusatzfrage, bitte.

Abgeordneter Andreas Wabl (Grüne): Herr Bundesminister! Können Sie mir sagen – ich glaube nicht, daß Sie das auswendig wissen –, welche Pflanzenschutzmittel durch solche "Nichtbescheide" bis zum Jahr 2003 zugelassen sind?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordneter! Ich werde diese Frage schriftlich umfassend beantworten.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Danke, Herr Minister. – Zusatzfrage: Kollege Barmüller, bitte.

Abgeordneter Mag. Thomas Barmüller (Liberales Forum): Herr Bundesminister! Wenn ich versuche, aus dem Konvolut dieser Fragen und Antworten einen wesentlichen Teil herauszudestillieren, dann stellt sich doch wohl die juristische Frage: Hat es durch diese Schreiben eine Verlängerung eines bisher zugelassenen Pflanzenschutzmittels über eine Frist hinaus, die vorher bereits in einem Bescheid festgeschrieben worden ist, gegeben oder nicht?

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Bundesminister, bitte.

Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft Mag. Wilhelm Molterer: Nein.

Präsident Dr. Heinz Fischer: Herr Ing. Reichhold, bitte.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite