Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 42

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Meine Damen und Herren! Das Karenzgeld wird wieder einmal ausdrücklich nicht valorisiert. Frau Kollegin Reitsamer und Herr Kollege Feurstein! Das ist unbillig und inakzeptabel. Wir haben uns daher eine dritte Notbremse überlegt. Diese dritte Notbremse bringen wir ein in einem Abänderungsantrag zur Änderung des Artikels 6; er ist ganz kurz:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Dr. Kier und PartnerInnen zum Tagesordnungspunkt 1

Der Nationalrat wolle beschließen:

Änderung des Artikels 6

In Artikel 6 entfällt die Ziffer 9.

*****

Durch den Entfall der Ziffer 9 ist die Bremse, die Sie eingebaut haben, nämlich, daß keine Valorisierung des Karenzgeldes stattfindet, aufgehoben. Sie haben vor kurzer Zeit die Pensionen um 1,33 Prozent angehoben. Das ist sehr wohl notwendig gewesen – mißverstehen Sie mich da nicht –, aber warum gilt das dann nicht für das Karenzgeld, das eine – in der Phase, in der man es in Anspruch nimmt – ganz vergleichbare Funktion hat? Ich bitte Sie daher, dieser dritten Notbremse die Zustimmung zu geben.

Damit bin ich bei der Frage der Pensionen angelangt. Es gibt die Gleitpension, die Sie neu eingeführt haben. Ich habe deren positive Aspekte schon im Zusammenhang mit den Möglichkeiten in der Arbeitswelt erwähnt. Sie haben sich aber einen § 38a einfallen lassen, dessen Bestimmung bemerkenswert ist. Ich darf sie in verkürzter Form zitieren:

Das Arbeitsmarktservice hat die Voraussetzung zu schaffen, Personen, die einen Anspruch auf vorzeitige Alterspension bei Arbeitslosigkeit haben und bei denen Vermittlungsbemühungen nicht den gewünschten Erfolg haben – also es geht um alte Arbeitslose, die nicht vermittelt werden konnten, aber eigentlich schon einen Pensionsanspruch hätten –, auf deren Verlangen hin einen geeigneten Arbeitsplatz für die Dauer von mindestens zwölf Monaten im Rahmen geeigneter arbeitsmarktpolitischer Projekte zu vermitteln und zur Verfügung zu stellen.

Dieser Paragraph tritt am 1. Jänner 1998 in Kraft, aber das AMS ist erst vom 1. Jänner 2000 an verpflichtet, solche Arbeitsplätze geschaffen zu haben. Wie das AMS das schaffen wird, das lassen wir offen, aber immerhin. Das heißt, Sie machen sehenden Auges sozusagen eine Lücke von zwei Jahren auf, in denen für ältere Arbeitslose – schwer vermittelbare Menschen – die bisherigen Ansprüche nicht mehr gelten, aber die neuen erst nach dem 1. Jänner 2000 in Kraft treten.

Was glauben Sie, was die Betroffenen machen werden? Sie zwingen sie geradezu in die vorzeitige Alterspension – mit all den Nachteilen, die das inzwischen hat. (Abg. Öllinger: Wie bisher, leider!) Sie schaffen eine rein kosmetische Bestimmung, die zwar gut gemeint ist, aber das Ziel verfehlt – abgesehen davon, daß etwas, das gut gemeint ist, im Regelfall nicht wirklich gut ist. Welche Arbeitsplätze werden das sein, wenn Sie das AMS zwingen, Arbeitsplätze Menschen zur Verfügung zu stellen, die ansonsten nicht vermittelbar sind? Werden es solche Arbeitsplätze sein, die wir brauchen, oder solche, die wir künstlich schaffen, damit wir den Menschen vorgaukeln, wir würden sie beschäftigen? Mit anderen Worten: Sie haben einen weiteren Weg gewählt, Arbeitslosigkeit zu verstecken. Doch das ist ganz schlecht!

Nun zum Abschluß, in einer Art Zeitraffer, fünf wesentliche Punkte – nach der Studie von Professor Rürup – zur Beurteilung der Frage, ob eine Pensionsreform gelungen ist:

Erstens: Eine äquivalente Ersatzzeitenfinanzierung findet nicht statt, nur marginal bei Frauen in bezug auf Kinderersatzzeiten.


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite