Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 82

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deckungssystem beruhen die zweite und die dritte Säule. Das ist einmal die Tatsache. Das sagen wir jetzt schon seit dreizehn Jahren, aber Sie liegen auf Ihren Ohren und sind nicht in der Lage, die Pensionsregelung dahin gehend umzustellen. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Mir ist natürlich klar, daß Sie das irgendwann einmal nach der Jahrtausendwende ohnehin umstellen werden. Sie werden es machen müssen, Sie werden einen anderen Namen dafür finden, aber genau dieses System, das wir heute vorschlagen, das werden Sie dann umsetzen. Ich bin überzeugt davon. Es führt kein Weg daran vorbei! (Abg. Silhavy: Wenn es finanzierbar ist! Nicht so wie Sie!)

Es ist finanzierbar. Unser System ist finanzierbar (Abg. Silhavy: Nicht einmal Ihre Experten konnten das rechnen!) und auch sozial ausgewogen. Es sieht keine Höchstbemessungsgrundlage vor, sodaß der, der mehr verdient, auch mehr einzahlt, nämlich für den, der weniger verdient. (Anhaltende Zwischenrufe der Abg. Silhavy. )

Frau Kollegin Silhavy, Sie können Gift darauf nehmen, daß ich mich dafür einsetzen werde, daß die Grundvorsorge für jeden, der ein geringes Einkommen hat, ausreicht, damit er seinen Lebensabend auch bestreiten kann, andernfalls wäre ich für ein solches System auch nicht zu haben. (Beifall bei den Freiheitlichen. – Abg. Silhavy: Aber dann rechnen Sie es wenigstens einmal!)

Ich gebe Ihnen in einem Punkt recht, Frau Kollegin Silhavy: Man hat bei dieser Reform eine Tür aufgestoßen, und zwar ist das ist die Durchrechnung bei den Beamten. Das ist das einzige, mehr ist es nicht. Die Flucht in die Frühpensionen wird weiterhin anhalten. Wir hatten im Juni des letzten Jahres 182 000 Frühpensionisten. Im Juni 1997, hatten wir bereits 205 000. Die Tendenz ist weiter steigend, denn die Leute werden dazu getrieben, früher in Pension zu gehen, damit sie eine höhere Pension bekommen. Das ist die Tatsache.

Es ist keine Ausgewogenheit zwischen Jung und Alt festzustellen, außerdem ist eine zu geringe Berücksichtigung des Frauenproblems festzustellen. Die Verlierer bei dieser Pensionsreform sind die Jungen, die bleiben auf der Strecke. Die Alten, die verhandelt haben – wie der Hofrat Dohr oder Neugebauer –, die haben sich’s in diesem Fall gerichtet nach dem Motto "Hinter uns die Sintflut! Was geht uns das an, was die anderen später einmal haben?" Sie sind die Gewinner. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

Die unter 40jährigen zahlen auf jeden Fall die Zeche dafür. Der Status Quo der über 50jährigen wurde konserviert. Pensionsreformen sollten aber meiner Meinung nach nicht nur für die Alten, sondern auch für die unter 40jährigen gemacht werden. (Abg. Silhavy: Das ist richtig! Da müßten Sie für diesen Vorschlag sein!) Pensionspolitik sollte immer alle Generationen und Lebenszyklen im Auge haben. Außerdem muß es zu vernünftigen Übergangsregelungen kommen.

Man spricht immer wieder von Harmonisierung. Zu einem kleinen Teil, das gebe ich zu, ist Ihnen diese gelungen, aber das große Ziel war die völlige Harmonisierung der Pensionsversicherungssysteme. Es mutet wie ein Witz an, wenn bei den ASVG-Versicherten der Durchrechnungszeitraum verlängert werden muß, den die Arbeiter und Angestellten schon ewig haben, nur um einen Durchrechnungszeitraum bei den Beamten einzuführen. Harmonisierung bedeutet für mich, Ungerechtigkeiten und Privilegien zwischen und innerhalb der verschiedenen Alterssicherungssysteme zu beseitigen, vor allem deshalb, weil sie von jenen finanziert werden, die diese Vorteile nicht in Anspruch nehmen können.

Keine falsche Solidarität mit Inhabern von Privilegien, meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder weiß, wie die Privilegienritter uns hier ausgetrickst haben. Es wird systematisch kurz vor der Pension befördert, damit die Betreffenden eine höhere Pension bekommen. Die Arbeit auf diesem höheren Posten wird oft gar nicht mehr verrichtet, weil der Betreffende Resturlaub konsumiert oder sich im Krankenstand befindet, bevor er in Pension geht. Es ist herrschende Praxis, daß etwa ein 50jähriger Lehrer, der berufsunfähig ist, pensionsrechtlich wie ein 60jähriger behandelt wird. Im ASVG-Bereich gibt es so etwas nicht. Hier gibt es nur Ungereimtheiten.


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