Nationalrat, XX.GP Stenographisches Protokoll 95. Sitzung / Seite 83

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Ich würde mir eine solche Praxis selbstverständlich für jeden Erwerbstätigen wünschen, wenn das durchführbar wäre. Aber wer soll das bezahlen? Wo gibt es das in der Privatwirtschaft?

Die Privilegien in der Nationalbank, in den Kammern, in den Sozialversicherungsanstalten und in den Verbundgesellschaften bleiben weiterhin bestehen. (Abg. Silhavy: Das wird erst um 15 Uhr behandelt!) Dort genießt man die Vorteile aus der Privatwirtschaft und aus dem öffentlichen Dienst: 80 Prozent des Letztbezuges als Pension, Abfertigungsansprüche, die oftmals über die Regelungen des Angestelltengesetzes hinausgehen, Jubiläumsgelder, Stromdeputate, und, und, und. Das ist weiterhin alles möglich – und zwar mit den Geldern der braven Erwerbstätigen in Österreich, die das mit ihren Steuergeldern finanzieren, diese Vorteile aber nicht lukrieren können!

Sehr geehrte Damen und Herren! Über eine Pensionsreform, die diesen Namen auch verdient, werden wir uns in den nächsten drei Jahren sicherlich wieder unterhalten, weil die Finanzierung des Pensionssystems längerfristig keineswegs gesichert ist. (Beifall bei den Freiheitlichen.)

14.03

Präsident MMag. Dr. Willi Brauneder: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Bauer. – Bitte, Frau Abgeordnete.

14.03

Abgeordnete Sophie Bauer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist genau die menschliche Qualität der "F", wenn Sie sich so am Rednerpult verhalten. Ich habe von Ihnen noch nie etwas Konstruktives gehört. Im Gegenteil! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Ing. Reichhold: Wie Sie mit den Familien umgehen, wie Sie mit den Frauen umgehen, wie Sie mit den Behinderten umgehen, wie Sie mit den Bäuerinnen umgehen, daran sieht man Ihre menschliche Qualität!) Sie reden nur davon, aber Sie wissen gar nicht, was Sie damit meinen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute über das Arbeits- und Sozialrechts-Änderungsgesetz diskutieren, so muß vorerst einmal gesagt werden, daß dieses das Ziel verfolgen soll, eine solidarische Umverteilung zwischen den Generationen, zwischen Kranken und Gesunden, zwischen Beschäftigten und Arbeitslosen, zwischen Menschen mit niedrigem und Menschen mit hohem Einkommen zu ermöglichen. (Beifall bei der SPÖ. – Weiterer Zwischenruf des Abg. Ing. Reichhold. ) – Vielleicht hören Sie einmal zu!

Es kann nicht das Ziel einer Gesellschaft sein, Abstände zu vergrößern, sondern die vorhandenen Mittel sollen auf möglichst viele Menschen umverteilt werden. Und ich glaube, daß uns das auch wirklich gelungen ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren! Als Arbeitnehmervertreterin möchte ich einmal festhalten, daß besonders wichtig in diesem Gesetz ist, daß nun auch die geringfügig Beschäftigten in die Sozialversicherung mit einbezogen werden. Ursprünglich war die Geringfügigkeit vorgesehen, um unkompliziert ein wenig dazuverdienen zu können, doch das wurde zunehmend von den Unternehmern mißbraucht, um das System der sozialen Absicherung zu umgehen. Geringfügig Beschäftigte sind bisher für Unternehmer beliebte Arbeitskräfte gewesen, da sie jederzeit austauschbar sind. Sie sind billige Arbeitskräfte ohne Sicherheiten. Die geringfügig Beschäftigten können sich aber auch keine eigene Existenz aufbauen, und im Alter droht ihnen ein Leben in Armut, obwohl sie immer gearbeitet haben.

Es wurden immer mehr Vollzeitarbeitsplätze durch geringfügige Beschäftigungsverhältnisse ersetzt. Wir haben derzeit in Österreich zirka 175 000 geringfügig beschäftigte Menschen, und es sind auch immer mehr jene betroffen, die ihren Lebensunterhalt alleine bestreiten müssen. Durch dieses Gesetz wird auch diese Gruppe in die Sozialversicherung mit einbezogen. Das bedeutet, daß auch sie einen eigenen Pensionsanspruch sowie einen eigenständigen Schutz in der Krankenversicherung haben.

Es wurde in der letzten Zeit sehr viel über die Möglichkeit einer eigenen Pensionsvorsorge gesprochen. Wie soll das aber bei einer geringfügigen Beschäftigung mit 3 740 S möglich sein?


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